Neue Anti-Korruptionsregeln: Mandatskauf wird strafbar

PK ZUR REFORM DES KORRUPTIONSSTRAFRECHTS: ZADIC / EDTSTADLER
Politiker und Beamte sollen bei Verurteilungen wegen Korruptionsdelikten automatisch das Amt verlieren.

Die Bundesregierung, genauer: Die beiden Ministerinnen Alma Zadić (Justiz) und Karoline Edtstadler (Verfassung), haben am Donnerstag Verschärfungen und damit den lange erwarteten "Lückenschluss im Anti-Korruptionsrecht" (@ Kanzler Nehammer) vorgelegt.

"Sie erinnern sich alle an das Ibiza-Video. Hier wurde ein Sittenbild offenbart, das viele Menschen zurecht abstößt. Die Politik hat ein Korruptionsproblem, das ist Gift für die Demokratie", sagte Zadić. Korruption breche das "Grundversprechen der Demokratie. "Nämlich, dass jeder zu gleichen Teilen an der Demokratie teilnehmen kann, und dass die Regeln für alle gleich gelten."

Was sind nun die neuen Schritte?

  • Mandatskauf wird strafbar

"Wir haben gesehen, dass Personen durch gekaufte Mandate ungerechtfertigten Einfluss auf die Politik nehmen wollen“, sagte Zadić. Oligarchen, die mit geheimen Zahlungen an Parteien herantreten, um Wunschkandidaten in den Nationalrat zu setzen, waren eines der Beispiele, die von den Ministerinnen gebracht wurden. Zadić: "Externe und nicht gewählte Akteure sollen so keinen Einfluss bekommen.

Statement von Justizministerin Alma Zadic (Grüne)

  • Kandidaten, die für ein Amt kandidieren, und dann Vorteile versprechen, sind von der Bestechung mit umfasst.

"Jeder Politiker muss unbestechlich sein!“, sagt Zadić. Politiker und Beamte, die vor einer Wahl oder vor der Bestellung in ein Amt - zum Beispiel die Funktion eines Sektionschefs - versprechen, pflichtwidrige Handlungen zu setzen, machen sich strafbar. Stichtag ist der Tag des Neuwahlantrags, das bedeutet: Ab dem Tag, ab dem klar ist, wann genau eine Neuwahl stattfindet, sind all jene, die für diese Wahl kandidieren, potenziell von der Strafdrohung umfasst.

Zadić: Schokolade in der Sandkiste kann nicht strafbar sein

 

  • Automatischer Amtsverlust bei jeder Korruptionsverurteilung von mehr als 6 Monaten Strafe

 

Wird ein Amtsträger zu einer Strafe von mehr als sechs Monaten verurteilt, muss der zuständige Arbeitgeber (zum Beispiel der Bund) ihn oder sie per Gesetz von dieser Funktion entfernen. "Diese strengen Regelungen gibt es nirgendwo in Europa oder auf der Welt, vor allem beim Mandatskauf bzw. -verkauf", sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. "Wir schaffen das strengste Anti-Korruptionsgesetz der Welt."

Statement von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)

Edtstadler beantwortete auch die Frage, warum die Ausarbeitung des Pakets so lange gedauert hat. "Das muss gewissenhaft abgearbeitet werden." Dazu gehöre zum Beispiel, dass man bei den neuen Strafbestimmungen darauf achten musste, "dass das Strafrecht politisch nicht missbraucht werden kann und darf. Das müssen wir verhindern." 

Bemerkenswert war an der Präsentation: Edtstadler, im Zivilberuf karenzierte Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, gab sich auffallend selbstkritisch: "Ein Gesetz stellt das Vertrauen in die Politik nicht sofort wieder her." Trotz allem sei nunmehr ein "wichtiger Schritt für diese Koalition und ein wichtiger Schritt für die ÖVP" gelungen. "Weitere müssen folgen.“ Die Verfassungsministerin sprach einmal mehr davon, dass noch von dieser Bundesregierung das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein neues Informationsfreiheitsgesetz gemacht würden.

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