Neos üben Kritik an Reform des Maßnahmenvollzugs

THEMENBILD-PAKET: JUSTIZANSTALT / STRAFVOLLZUG / MASSNAHMENVOLLZUG
Sehen Sicherungshaft durch die Hintertür. Justizministerium weist den Vorwurf zurück: Gilt nur für Rückfallstäter.

Die in der geplanten Reform des Maßnahmenvollzugs enthaltene Regelung für Terroristen stößt auf Widerstand der Neos. Sie sehen damit die von ÖVP und FPÖ lange forcierte Präventiv- bzw. Sicherungshaft - sie zielte auf Asylwerber ab - über die Hintertür eingeführt. Im grün geführten Justizministerium weist man dies entschieden zurück, denn es werde niemand ohne Verurteilungen inhaftiert. Die Grünen hatten stets auf die Verfassungswidrigkeit einer Sicherungshaft verwiesen.

Es geht um eine Erweiterung der schon länger bestehenden Rückfallstäter-Regelung speziell für Terrorismusdelikte. Hier soll künftig schon eine einzige Vortat für den Maßnahmenvollzug ausreichen. Diese muss wegen schwerer vorsätzlicher Gewalt, Terrorismus oder einer gemeingefährlichen Handlung erfolgt sein und zu einer Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten geführt haben. Die Anlasstat muss dann ein "Terrordelikt" mit einer Verurteilung zu mindestens 18 Monaten Freiheitsstrafe sein. Außerdem muss die Befürchtung bestehen, dass weitere Straftaten mit schweren Folgen begangen werden.

Damit wird ein weiterer Teil dessen umgesetzt, was die Koalition aus ÖVP und Grünen sich im Zuge ihres Anti-Terror-Pakets vorgenommen hatte. Keinesfalls handle es sich dabei aber um eine präventive Sicherungshaft, betont man im Justizministerium, schließlich brauche es ja mindestens zwei Verurteilungen dafür.

Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak übte in der "Presse" am Montag dennoch heftige Kritik daran. Es sei "eigentlich schon zu skurril, um wahr zu sein", dass just die Grüne Justizministerin Alma Zadić die einst von Sebastian Kurz forcierte Sicherungshaft einführe, sagte er. Außerdem würde die Verschärfung für den Täter beim Anlassfall - dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 - nicht gelten, denn der sei nur einmal verurteilt gewesen.

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