Am Freitag trafen einander Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger und Grünen-Chef Werner Kogler. Der Termin kam durch eine Einladung Meinl-Reisingers an alle anderen Parteichefs zustande. Gesprochen wurde dem Vernehmen nach aber noch nicht über irgendwelche neuen Reformprojekte, sondern es sollte nur ein erster Austausch der beiden kleinsten Parteien im Nationalrat nach der Nationalratswahl vom 29. September sein.
Bekanntlich ist derzeit eine Dreierkoalition mit den Neos wahrscheinlicher als mit den Grünen – was mit einer gewissen Aversion von ÖVP-Spitzenpolitikern inklusive Parteichef Nehammer gegen vor allem die grüne Klimaministerin Leonore Gewessler zu tun hat. Dieser wird man es scheinbar noch länger übel nehmen, dass sie gegen den Willen der Volkspartei aber rechtlich erlaubt für die EU-Renaturierungsrichtlinie gestimmt hat. Alle bisher eingebrachten Klagen der Volkspartei gegen Gewessler wurden von der Staatsanwaltschaft mangels Anfangsverdachts eingestellt.
Dennoch bleiben (neben zahlreichen noch nicht einmal andiskutierten inhaltlichen Problemen) zwei größere Hürden auf dem Weg zu einer möglichen ÖVP-SPÖ-Neos-Koalition.
Einerseits das Neos-Parteistatut – das sagt in Paragraf 4.3 unmissverständlich, dass über ein etwaiges Koalitionsabkommen die Mitgliederversammlung abstimmen muss. Erst wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen dem Koalitionspakt grünes Licht geben, kann Meinl-Reisinger ein Koalitionsabkommen unterzeichnen. Die Neos haben rund 3.000 Mitglieder, üblich ist, dass etwa 700 bis 800 an solchen auch digital durchgeführten Abstimmungen teilnehmen. Zuletzt geklappt hat das bei den Koalitionen in Salzburg und in Wien, auch wenn da nur jene Neos-Mitglieder mitstimmen durften, die im jeweiligen Bundesland leben. „Wir müssen ein Abkommen mit der SPÖ und der ÖVP einfach sehr gut verhandeln“, bringt es ein Neos-Mitarbeiter auf den Punkt.
Die andere Hürde betrifft die wirklich großen Reformen der Republik: Weil Österreich ein föderaler Staat ist und zahlreiche Kompetenzen laut Verfassung bei den Bundesländern liegen, benötigen wesentliche Reformen eine sogenannte qualifizierte oder Verfassungsmehrheit, also zwei Drittel der Stimmen im Nationalrat. Wenn man davon ausgeht, dass die FPÖ, sofern sie in Opposition bleibt, keinem Gesetzesvorschlag eine Zweidrittelmehrheit ermöglichen wird, bräuchte auch eine Dreierkoalition mit Türkis, Rot und Pink die Stimmen der Grünen.
Ob das am Freitag schon Thema der Gespräche Meinl-Reisingers mit Kogler war?
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