Tatsächlich ist jedes fünfte Kind in Österreich armutsgefährdet – das besagen Zahlen der EU-SILC-Erhebung, die sogenannten „Gemeinschaftsstatistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen“, die jährlich ermittelt werden. Von 190.000 Personen, die im Vorjahr Mindestsicherung oder Sozialhilfe bezogen haben, sind außerdem beinahe 66.000 Kinder – die Mehrheit unter 14 Jahren.
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Die Mindestsicherung für einen Alleinverdiener oder -erzieher beträgt 1.054 Euro 12-mal im Jahr, für Kinder 14-mal – die Zahl der Bezieher ist im Vergleich zu 2021 jedoch um 9.000 Personen zurückgegangen.
Die Anzahl der Personen, die in Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung leben, steigt seit 2019 leicht an. Rund 1,5 Millionen Personen – das entspricht etwa 17,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung – fallen laut der „Europa-2030-Strategie“ in diese Kategorie. Das sind aber um 0,6 Prozent weniger als noch 2017.
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Die EU hat sich im Rahmen der Strategie zum Ziel gesetzt, den Anteil der Menschen, die unter die Armutsgrenze fallen, bis 2030 um 25 Prozent zu verringern. Das wurde auch bis 2020 schon angestrebt, aber nicht geschafft. Für 2030 wurden neue Ziele definiert. Armut wird dabei mit drei Indikatoren ermittelt. Sobald einer von ihnen zutrifft, gilt eine Person als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet:
Armutsgefährdung: Jene Personen, deren monatliches Nettoeinkommen unter der Schwelle zur Armutsgefährdung von 60 Prozent liegt, gelten als armutsgefährdet. Für einen Ein-Personen-Haushalt wird mit einem Medianeinkommen von 2.320 Euro netto gerechnet. Die Schwelle zur Armutsgefährdung liegt demnach bei 1.392 Euro.
Erheblicher materieller (oder sozialer) Entzug: Personen, die sich 7 von 13 Merkmalen des europäischen Mindestlebensstandards nicht leisten können. Dazu zählt unter anderem laufende Kosten pünktlich bezahlen sowie die Wohnung warmhalten und einmal im Jahr auf Urlaub fahren zu können oder mindestens zwei Paar Schuhe zu besitzen.
Keine oder sehr niedrige Erwerbsintensität: Personen zwischen 18 und 64 Jahren (ausgenommen Personen in Pension oder Ausbildung), die in einem Haushalt leben, dessen Mitglieder in einem Jahr weniger als 20 Prozent des maximal möglichen Einkommens ausschöpfen, gelten als armutsgefährdet.
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