Tag 2 im Parlaments-Kehraus: Biogasgesetz scheiterte
Der Nationalrat setzt heute, Donnerstag, sein Finale fort - zwischen Mittwoch und Freitag stehen 60 Gesetzesbeschlüsse auf der Tagesordnung. Die gestrige Plenarsitzung dauerte bis spät in die Nacht hinein (Beschlüsse siehe unten), heute geht es mit Novellen im Tierschutz, bei den Homeoffice-Regeln und beim Zuverdienst für Studenten weiter.
Der "Garantiebetrag" für die Feuerwehr aus dem Katastrophenfonds wird von 95 auf 140 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Weiters sollen Betroffene von Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewegungen künftig Unterstützung aus dem Fonds erhalten.
Der Beschluss wurde am Mittwochabend einstimmig gefällt.
Die seit jeher umstrittene Corona-Finanzierungsagentur COFAG wird mit 31. Juli aufgelöst.
Noch unerledigte Förderanträge gehen in die Zuständigkeit des Finanzministers als Abwicklungsstelle über. Zudem erhält der Finanzminister die Ermächtigung, die von der COFAG ausgestellten Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen bis zu einer Höhe von 300 Millionen zu übernehmen.
Der Opposition missfiel die Art der Abwicklung, weshalb letztlich nur ÖVP und Grüne zustimmten.
Ebenfalls einstimmig genehmigt wurde am Mittwoch eine Finanzspritze für eine neue Gasleitung, die die Abhängigkeit von Russland schmälern soll.
Konkret sollen 70 Millionen für den "WAG Teil-Loop" als Teil der West-Austria-Gasleitung zugeschossen werden. Dabei wird der Abschnitt zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden um einen 40 Kilometer langen parallelen Leitungsstrang erweitert.
Auch wenn alle Fraktionen die Vorlage unterstützen, übten SPÖ und FPÖ heftige Kritik daran, dass es so lange gedauert hat, bis das Projekt angegangen wurde, weil es Streit um die Zuständigkeit für die Finanzierung gegeben habe.
Einstimmig hat der Nationalrat am Mittwochabend das Hochwasser-Schutzprojekt RHESI über einen Staatsvertrag mit der Schweiz mit-finanziert. Das Vorhaben am Rhein in Vorarlberg soll die Region vor einem 300-jährlichen Hochwasser schützen. Ausgegangen wird von einer 20-jährigen Bauzeit, Start Mitte 2027.
Das Land Vorarlberg wird 25 Prozent des Österreich-Anteils übernehmen, maximal 274 Millionen Euro über 25 Jahre. 820 Mio. Euro trägt der Bund.
Geregelt ist das Finanzielle in einem Staatsvertrag mit der Schweiz, die einen gleich großen Anteil zu stemmen hat. Im Nachbarland soll laut Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) die Vereinbarung im Herbst beschlossen werden.
Mit den Stimmen der Koalition wurden der Exekutive zusätzliche Befugnisse ermöglicht.
Unter anderem werden Kennzeichenerkennungsgeräte wieder eingeführt und es wird die besondere Durchsuchungsanordnung (das meint die Durchsuchung von Taschen u.ä.) erweitert. Diese soll künftig nicht mehr nur im Rahmen bestimmter Großveranstaltungen erlassen werden können, sondern auch bei "besonders gefahrengeneigten" Einrichtungen.
Die Opposition lief gegen die Vorlage Sturm und prophezeite, dass sie vom Verfassungsgerichtshof nicht halten werde. Erfolgreicher war die Opposition bei einer Cybersicherheitsnovelle, die sie abwehren konnte, da für einen Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig gewesen wäre.
Vorgesehen war eine Cybersicherheitsbehörde im Innenministerium, die unter anderem die Meldung sowie Behandlung von Sicherheitsvorfällen übernehmen und sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene für den Informationsaustausch zuständig sein sollte. Alle Oppositionsfraktionen kritisierten diese Konstruktion.
Die vom VfGH gekippte Rechtsberatung für Asylwerber ist am Mittwochabend vom Nationalrat repariert worden. Einzig die FPÖ stimmte gegen die Neuregelung.
Im Wesentlichen geht es um eine Stärkung der Unabhängigkeit des Gremiums, etwa dadurch, dass es im Aufsichtsrat keine Mehrheit des Innenressorts mehr gibt und den Beratern besonderer Kündigungsschutz zukommt.
An sich richtet die Bundesbetreuungsagentur für die Rechtsberatung einen eigenen Geschäftsbereich ein. Diesem steht eine fachlich weisungsfreie und mit Budget- und Personalhoheit ausgestattete Bereichsleitung vor. Im Aufsichtsrat erhält das Justizministerium einen zusätzlichen Posten, wodurch es keine Mehrheit des Innenressorts mehr gibt. Dazu kommen zwei unabhängige Experten, die keinem der Ressorts zugeordnet sein dürfen.
SPÖ und Neos zeigten sich zufrieden. Warum die FPÖ nicht zustimmte, sagte sie nicht. Kein Freiheitlicher ergriff in der Debatte das Wort.
Als letzten Beschluss von Tag eins des Parlamentskehraus hat der Nationalrat ein Bildungspaket vereinbart.
Dieses enthält Digitalisierungs-Offensive, die unter anderem den digitalen Schülerausweis (edu.digicard) bringen soll. Dazu soll es digitale Jahres- und Abschluss-Zeugnisse und Vereinfachungen bei der Datenerfassung geben.
Zudem gibt es Änderungen bei der "vorwissenschaftlichen Arbeit". Diese war zuletzt mit der Befürchtung in Verruf geraten, dass KI-Hilfen wie ChatGPT den Job der Schüler übernehmen könnten. Künftig kann die entsprechende Teilleistung der Matura auch in Form eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage oder eines Podcasts erfolgen.
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sprach von einer konsequenten Weiterentwicklung des Bildungssystems. So werde etwa die Grundlage für ein Finanz Online in der Schul-Verwaltung geschaffen. Über die neue abschließende Arbeit sieht er "große Freude" an den Schulen.
Rauch sicherte Lösung bei Pensionen zu
In der "Fragestunde" war Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) geladen. Er hielt sich noch bedeckt, wie man den Pensionisten die noch immer recht hohe Inflation abgelten will.
Zudem kündigte er eine gemeinsame Lösung für die Themen Anpassung, Aliquotierung und Schutzklausel an. Im nächsten Monat werde man die für die Erhöhung relevante Teuerung kennen, dann werde man fristgerecht eine gemeinsame Vereinbarung vorlegen.
Vor allem SPÖ und FPÖ fordern ja die komplette Aufhebung der Aliquotierung. Diese bedeutet, dass es vom Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängt, wie hoch die Anpassung im ersten Pensionsjahr ist.
Bei der Schutzklausel geht es darum, dass die hohe Inflation bei der Aufwertung der Beträge erst verspätet abgebildet wird. Daher hätte es massive Nachteile für Neuzugänge im Jahr 2024 gegeben. Die wurden mit einer Schutzklausel abgefedert. Nunmehr ist in Diskussion, solch eine Regelung auch für die Neupensionisten des Jahres 2025 einzuziehen.
Der grüne Gesundheitsminister nannte das Projekt "Gesund aus der Krise" als Erfolg, es seien dadurch flächendeckend Therapieplätze geschaffen worden. Ab 2026 wird es ein Masterstudium der Psychotherapie an den Unis geben - durch diese Novelle werde die gesundheitliche Versorgung weiter gefördert, so Rauch.
Die heutigen Beschlüsse im Überblick:
Die Novelle des Tierschutzgesetzes wurde am Donnerstag von ÖVP und Grünen im Nationalrat beschlossen. Kernstück ist das Verbot von Qualzuchten bei Heimtieren.
Qualzucht sei "Tierquälerei", hielt der zuständige Minister Johannes Rauch fest. Die begleitende Kommission werde Klarheit schaffen, was unter Qualzucht zu verstehen ist. Im wesentlichen geht es um Züchtungen, die Merkmale von Tieren betonen, die als besonders beliebt gelten. Diese können für die Tiere jedoch schmerzhaft sein.
Die Vorlage sieht etwa vor, dass der zuständige Ressortchef per Verordnung besonders mit Qualzuchtsymptomen belastete Rassen auch ganz von der Zucht ausschließen kann. Außerdem brauchen Züchter bei der Überschreitung von bestimmten Grenzwerten eine Bewilligung. Schlagend wird dies, wenn pro Jahr mehr als zwei Würfe Hundewelpen oder drei Würfe Katzenwelpen abgegeben werden.
Weiters wird ab 1. Juli 2026 ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln verankert, der durch die Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten nachzuweisen ist. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.
Das Verbot der Verbringung von Hunden ins Ausland zur Vornahme von in Österreich verbotenen Eingriffen wird auf alle Tiere ausgedehnt. Strafbar ist auch, wer Tiere vor dem artspezifischen Absetzalter vom Muttertier trennt, erwirbt oder durch einen anderen erwerben lässt - dies gilt auch dann, wenn der Erwerb im Ausland erfolgt.
Heimhilfen, die das Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung" absolviert haben, können künftig auch - auf Anweisung von Gesundheitspersonal - Blutdruck, Puls und Temperatur messen und Blutzucker mittels digitaler Geräte kontrollieren. Das legt ein Beschluss des Nationalrats zu einer Bund-Länder-Vereinbarung fest, der Donnerstag Mittag von allen Fraktionen getragen wurde.
Weiters sollen sie beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen unterstützen und bei der Verabreichung von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen behilflich sein können. Zu diesem Zweck wird die theoretische Ausbildung von 100 auf 118 Unterrichtseinheiten und das Praktikum von 40 auf 48 Stunden verlängert.
Ebenfalls unstrittig war, dass zur Führung der Bezeichnung "Sozialpädagoge" bzw. "Sozialpädagogin" in Zukunft auch Personen berechtigt sein werden, die innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ein auf ein nicht einschlägiges Grundstudium aufbauendes Masterstudium der Sozialpädagogik im Ausmaß von 120 ECTS abschließen.
Eine weitere beschlossene Novelle sieht vor, dass die Versehrtenrente und andere Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie das Versehrtengeld und die Betriebsrente künftig nicht mehr bei der Berechnung der Ausgleichszulage und bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen sind. 20 Millionen enthält das Arbeitsmarktservice aus dem Budget des AMS, um eine Ausweitung des Pflegestipendiums zu finanzieren.
Mehr Kompetenzen erhalten auch Menschen, die einen höheren medizinisch-technischen Dienst ausüben. Betroffen sind rund 41.000 Personen, die in den Berufen Physiotherapie, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Radiologietechnologie und Biomedizinische Analytik tätig sind. Der elektronische Impfpass wird zudem in den Vollbetrieb übergeführt.
Rechtlich verankert wird für die Berufsgruppe der medizinisch-technischen Dienste auch die Option, Behandlungen online durchzuführen. Mit künftigen Masterstudiengängen erhalten Angehörige der sieben Berufe außerdem die Möglichkeit, sich weiter zu spezialisieren.
In den Vollbetrieb übergeführt wird der elektronische Impfpass. Ein wesentlicher Bestandteil ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Anbieter, die Impfungen durchführen, haben - ab dem in einer Verordnung festzulegendem Zeitpunkt - Angaben im Impfregister zu speichern. Diese reichen von den persönlichen Daten der Bürger über nähere Informationen zur verabreichten Impfung bis hin zum Impfstoff.
Zugriff auf die im Impfregister gespeicherten Daten hat nur eine bestimmte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen, die im Gesetzentwurf als "gemeinsam Verantwortliche" bezeichnet werden. Darunter fallen der Gesundheitsminister, die eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter, die Apotheken, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger und die Gesundheitsberatung 1450. Letztere sowie Rettungsdienste sollen an die ELGA angebunden werden.
Außerdem wurde beschlossen, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine Bedürftige im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit nach Sicherstellung einer pharmazeutischen Beratung unentgeltlich mit Arzneimitteln versorgen dürfen. Dafür sprachen sich alle Parteien außer der FPÖ aus.
Die Zuverdienstgrenze für Studierende wird für das Jahr 2024 - rückwirkend mit 1. Jänner - von 15.000 auf 16.455 Euro erhöht. Erst bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze verlieren Studierende den Anspruch auf die Familienbeihilfe, auch droht dann eine Reduktion der Studienbeihilfe.
In Zukunft soll die Zuverdienstgrenze außerdem jährlich an die Inflation angepasst werden, erstmals ist das für 2025 geplant.
Alle Parlamentsparteien haben der Maßnahme zugestimmt. Studierende würden aufgrund der jährlichen Erhöhung der Gehälter ihre Arbeitszeit reduzieren, wenn ihr Einkommen knapp an der Grenze liegt, so die Begründung für die Erhöhung.
Etabliert wurden neue versicherungsrechtliche Regelungen für die Telearbeit, auch das "Homeoffice" gilt nun als solche. Beim Unfallversicherungsschutz gibt es nun unterschiedliche Regelungen je nach Örtlichkeit.
Bei "Telearbeit im engeren Sinn" - also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces - soll auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Wohnort der Angehörigen oder der Coworking-Space in der Nähe der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegt bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht.
Das Gesetz sieht außerdem unter anderem vor, dass Telearbeit und die Orte, an denen diese geleistet werden kann, in einer Vereinbarung schriftlich fixiert werden müssen. Es braucht außerdem ein Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Auch im Steuerrecht soll der Begriff Telearbeit das "Homeoffice" ersetzen. Die Voraussetzungen für das Telearbeitspauschale bleiben aber gegenüber dem bisherigen Homeofficepauschale unverändert.
Damit waren alle Parteien außer der SPÖ einverstanden.
Die heutige Sitzung, Tag zwei von drei des Kehraus vor der Sommerpause, war davor ungewöhnlich begonnen worden. Ein eher schlanker Parlamentschor gab im Plenarsaal einige Lieder zum Besten.
Am Nachmittag gab es dann eine "Dringliche Anfrage" der FPÖ an Klimaministerin Leonore Gewessler. Die Blauen kündigten zudem einen Misstrauensantrag gegen sie an. ÖVP-Klubchef August Wöginger hat aber bereits kundgetan, dass der Klub den Antrag nicht unterstützen werde - trotz Koalitionsstreit. Auch von der SPÖ sind keine Stimmen zu erwarten.
Biogasgesetz scheiterte an Zwei-Drittel-Mehrheit
Das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) hat es am Donnerstag nicht durch den Nationalrat geschafft. Schließlich war dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, die Regierung konnte die SPÖ trotz eines neuen Entwurfes nicht mehr von dem Gesetz begeistern. Damit sollten Gasversorger verpflichtet werden, fossiles Erdgas schrittweise durch Biogas zu ersetzen. Die SPÖ befürchtete hohe Kosten für Haushalte, die FPÖ sah ein Modell mit zu hohen Förderungen.
Es gebe Bereiche in der Industrie, wo man auf Gas nicht verzichten könne, betonte Lukas Hammer (Grüne) die Bedeutung des Gesetzes. Laut Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) würde es Klimaschutz und den Ausstieg aus russischem fossilem Gas fördern. Für den Beschluss hätten die Koalitionsparteien die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ benötigt.
Seitens der Opposition sagten einzig die NEOS während der Debatte ihr Ja zu. Karin Doppelbauer sprach von symbolischer Zustimmung. Sie kritisierte das Quotenmodell, man müsse aber etwas tun, um von russischem Gas unabhängiger zu werden. Schließlich stimmten 106 Abgeordnete dafür und 63 Abgeordnete dagegen.
Erneuerbares Gas gut, um Abhängigkeit von russischem Gas zu senken
"Die SPÖ ist für erneuerbares Gas", stellte Alois Schroll (SPÖ) seiner Rede voran. Die Partei ließ sich durch einen abgewandelten Entwurf nicht überzeugen. Für die Sozialdemokraten stand die Frage im Vordergrund, wer für die Mehrkosten für das eingespeiste Biogas aufkommen muss.
Auch hatten die Arbeiterkammer (AK), die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Industriellenvereinigung (IV) zuvor vor hohen Kosten gewarnt. Übergewinne könnten durch das Gesetz erwirtschaftet werden, meinte Schroll, während Haushaltskunden, Klein- und Mittelbetriebe aber eine Kostenexplosion zu erwarten hätten. Axel Kassegger (FPÖ) meinte, das Modell arbeite mit zu hohen Förderungen, beinhalte "zu viel Ideologie" und "zu wenig Ökonomie". Erneuerbares Gas sei allerdings grundsätzlich gut, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu senken.
Größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Enttäuscht zeigte sich Hammer von der Haltung der beiden Oppositionsparteien. Die FPÖ setze statt auf heimische Arbeitsplätze auf Gasimporte aus dem Ausland. Mit dem Abänderungsantrag würde bei neuen Anlagen ausschließlich auf Abfälle und Reststoffe, nicht auf Lebensmittel als Brennstoffe gesetzt, sagte er in Richtung der SPÖ. Diese hatte die Verwendung von Lebensmittel zuvor kritisiert.
Ab 2035 dürfen demnach auch bei bestehenden Anlagen kein Mais und Getreide mehr verwendet werden. Georg Strasser (ÖVP) lobte das Gesetz als marktorientiert. Im Vorfeld hatten sich unter anderem Umweltschutzorganisationen, die Landwirtschaft und die Biogas-Branche für den Beschluss des Gesetzes starkgemacht.
Die erforderliche Verfassungsmehrheit - und zwar mit der FPÖ und der SPÖ, aber ohne die NEOS - gab es hingegen für einen "Made in Europe"-Bonus in Sachen Photovoltaik. Vorgesehen sind Investitionszuschüsse für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Über Verordnungen der Umwelt- und Energieministerin im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister soll ein Zuschlag von 20 Prozent der Fördersumme gewährt werden können. Kostennachteile europäischer Hersteller gegenüber unfairen Marktbedingungen sollen so ausgeglichen werden.
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