Nach OLG-Spruch: BVT wird zu Belastungsprobe für Kickl

Nach OLG-Spruch: BVT wird zu Belastungsprobe für Kickl
SPÖ, Grüne und Pilz fordern Rücktritt des "gefährlichsten Innenministers der Zweiten Republik". Justizminister kündigt Prüfung durch Staatsanwaltschaft an.

Nach den Entscheidungen des Oberlandesgerichts, dass die Hausdurchsuchungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) größtenteils rechtswidrig waren, erwartet die Opposition Konsequenzen von Innenminister Herbert (FPÖ). SPÖ und Grüne forderten ihn am Dienstag direkt zum Rücktritt auf, die NEOS mahnten "Verantwortung" ein.

"Ein Innenminister, der Recht bricht, anstatt es zu schützen, muss gehen", meinte Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss, in einer Stellungnahme gegenüber der APA - und forderte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf, "sein übliches Schweigen zu brechen, klar zu diesem Skandal Stellung zu nehmen und Kickl aus seiner Regierungsmannschaft zu werfen". Denn "Aufgabe eines Innenministers ist es, für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zu sorgen und nicht Recht zu brechen". Kickl entpuppe sich immer mehr als der gefährlichste Innenminister der Zweiten Republik - habe das OLG doch bestätigt, dass die von ihm und seinem Generalsekretär Peter Goldgruber betriebenen Hausdurchsuchungen rechtswidrig waren.

Innenminister Herbert Kickl zur Causa BVT

Pilz will klare Haltung

Eine weitere Rücktrittsforderung kam von Peter Pilz. Kickl sei "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Sollte er "nach alter freiheitlicher Art jetzt weiter am Ministersessel kleben bleiben", müsse es im Nationalrat einen Misstrauensantrag gegen ihn geben.

Pilz appellierte auch an die ÖVP-Abgeordneten, einem solchen Antrag zuzustimmen. Sie müssten hier eine "klare Haltung" einnehmen, denn "der Gesetzgeber trägt eine besondere Verantwortung gegenüber einem Minister, der Gesetze bricht". Und Akten und Aussagen würden klar belegen, dass Kickl "der Drahtzieher und Kopf hinter der illegalen Hausdurchsuchung im eigenen BVT" sei.

Nach OLG-Spruch: BVT wird zu Belastungsprobe für Kickl

Peter Pilz, Stephanie Krisper, Jan Krainer (von links).

Kurz soll Machtwort sprechen

Auch für die Grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic ist es "an der Zeit, dass Innenminister Herbert Kickl endlich zurücktritt". Seine "Versagensliste" in Sachen BVT sei endlos - "von den nicht rechtmäßigen Suspendierungen von der Spitze abwärts über Hausdurchsuchungen, die nicht stattfinden hätten dürfen, bis zur vollkommenen Rufschädigung und Demontage des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung international". Bundesrat David Stögmüller forderte "Schweigekanzler Kurz und seinen Lobhudel-Vize Strache" auf, ein Machtwort zu sprechen.

NEOS-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper sieht jetzt den U-Ausschuss am Zug, nachdem die Justiz "die vom BMI orchestrierte und völlig unverhältnismäßige Attacke auf das BVT für rechtswidrig erklärt". Im Ausschuss müsse geklärt werden, was zu der "verantwortungslosen, unprofessionellen und völlig überzogenen Vorgangsweise" geführt hat - sei es ja offenbar nur "durch viel Agitation und Druck aus dem Kabinett Kickl, inklusive Herbeischaffen und Begleiten von Zeugen zur WKStA" zu den Hausdurchsuchungen gekommen. Die NEOS-Vertreterin erinnerte daran, dass das Innenministerium dem Ausschuss immer noch nicht den Schriftverkehr und Aktenvermerke rund um die Durchsuchungen bzw. Zeugenvermittlung an die WKStA vorgelegt habe. "Ganz offensichtlich haben das Innenministerium und Minister Kickl etwas zu verbergen", ist ihr Schluss daraus.

Moser kündigt Prüfung durch Staatsanwaltschaft an

Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat nach der Entscheidung des Oberlandesgericht Wien in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eine umfassende Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg angekündigt. Darüber hinaus plant Moser eine Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes und kritisiert das Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Verärgert zeigte sich Moser über die mangelnde Einbindung von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium rund um die Hausdurchsuchungen beim BVT. Übergeordnete Kontrollinstanzen wurden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft "bewusst ausgeschlossen", sagte Moser, der zugleich einräumte, dass dies laut Staatsanwaltschaftsgesetz so vorgesehen sei.

Die dahin gehenden Änderungen seien 2015 beschlossen worden, um mögliche politische Interventionen an der Wurzel zu unterbinden, erklärte Moser. Dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weder die Oberstaatsanwaltschaft, noch die Fachaufsicht und Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek und auch nicht den Justizminister über bevorstehenden Ermittlungen und Hausdurchsuchungen informiert hatte, stößt Moser dennoch sauer auf.

Von der Entscheidung des Oberlandesgerichts, wonach die Hausdurchsuchungen im BVT sowie in mehreren Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern größtenteils unzulässig und nicht verhältnismäßig waren, zeigte sich Moser bei einem Pressekonferenz in Alpbach nicht wirklich überrascht. Bei Ermittlungen gegen bedeutende Einrichtungen der Republik sollen Oberstaatsanwaltschaft, Fachaufsicht und Justizminister künftig früher informiert und eingebunden werden, hatte der Minister bereits entsprechende Maßnahmen parat. Einen Vorschlag dazu habe sein Ministerium schon ausgearbeitet.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg "wird die gesamten Abläufe in jede Richtung überprüfen", erklärte Moser weiters. Dass Innenminister Herbert Kickl die Verantwortung für das Debakel bei der Justiz sieht, wollte der Justizminister nicht näher kommentieren. Moser kündigte zum einen eine "Beleuchtung der Entscheidungsstrukturen" in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an und betonte zugleich, dass man genau prüfen werde, welchen "Ermittlungsdruck" es aus dem Innenministerium auf die Staatsanwaltschaft gab.

Für die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen und Daten gibt es übrigens kein Verwertungsverbot, auch wenn das Oberlandesgericht entschieden hat, dass die Hausdurchsuchungen nicht rechtens waren. Das Erstgericht entscheide im Falle einer Verhandlung über die Verwendung der Beweismittel, so Moser. Auch der BVT-Untersuchungsausschuss im Parlament, der nächste Woche seine Arbeit aufnimmt, darf die ihm übermittelten Unterlagen aus den Hausdurchsuchungen verwenden.

Videokommentar 

Kommentar: Dominik Schreiber zur BVT-Affäre

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