Knalleffekt nach Razzia: Strache beantragt Einstellung des Verfahrens
Die frühmorgendliche Hausdurchsuchung am 12. August 2019 in seinem Privatdomizil in Klosterneuburg steckt Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache noch ordentlich in den Knochen. Strache musste unter anderem sein iPhone X und ein iPad den Ermittlungsbeamten überlassen. Nach Eintreffen seines Anwalts Johann Pauer übergab Strache den Beamten jene Codes, mit denen sie die Geräte entsperren konnten. In weiterer Folge wurden die Daten der Geräte von den IT-Ermittlern forensisch gesichert. Das heißt: Alle Daten wurden kopiert.
Dem Vernehmen nach soll Strache zwei Tage später sein Smartphone zurückbekommen haben. Als „reine Willkür“ bezeichnete Strache diese Razzia rund um die fragwürdige Bestellung des FPÖ-Mannes Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria AG (CASAG).
Fragwürdige Bewilligung
Straches Anwalt hat nun die Emotionen aus dem Fall etwas herausgenommen. Der Verteidiger hat am Montag eine umfangreiche Beschwerde und einen Einspruch wegen Rechtsverletzung beim Oberlandesgericht Wien eingebracht. Zugleich hat er die Einstellung des Verfahrens beantragt.
„Die Hausdurchsuchung hätte nicht bewilligt werden dürfen. Es gibt kein einziges objektivierbares Indiz, das auch nur den Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat begründet“, sagt Straches Anwalt Johann Pauer auf Anfrage zum KURIER. „Mangels Plausibilität stellt die anonyme Anzeige auch keine bestimmte Tatsache dar, welche die bewilligte Zwangsmaßnahme rechtfertigen könnte.“ Mehr will Pauer derzeit zu der Causa aber nicht sagen.
Der Kern-Vorwurf
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt, wie berichtet, Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus, Strache, den Ex-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs sowie die Novomatic-Macher Harald Neumann und Johann Graf, einen unlauteren Deal eingefädelt zu haben: Die Bestellung des Wiener FPÖ-Mannes Sidlo zum Casinos-Finanzvorstand soll ein abgekartetes Spiel gewesen sein.
Dem CASAG-Aktionär Novomatic soll im Gegenzug für Sidlos Ernennung die Erteilung von zwei begehrten Gaming-Lizenzen in Aussicht gestellt worden sein. Der Vorwurf der Justiz: Bestechung und Bestechlichkeit. Angeblicher Tatzeitraum: Ende 2018 bis 28. März 2019. Die Verdächtigen bestreiten das.
Objektivität verletzt?
Wie der KURIER berichtete, lässt die Verteidigung Straches kein gutes Haar an der anonymen Anzeige, da in dieser nur vage Vermutungen angeführt würden. Es werde auch gar nicht bestritten, dass es im Vorfeld der Casinos-Vorstandsbestellung Gespräche mit Vertretern von Novomatic gegeben habe. Nur sei es zu keiner geheimen Ansprache, also zu keinem strafbaren Verhalten gekommen.
Dem Vernehmen nach dürfte die WKStA schon vor der Razzia gewusst haben, dass Strache keinen Kontakt zu Novomatic-Manager Neumann hatte. Außerdem soll der Ex-FPÖ-Chef in einem Anlassbericht der Kripo von Anfang August 2019 gar nicht genannt werden. Oder anders gesagt: Die Justiz soll dabei ihre Objektivitätspflicht verletzt haben. Der Ball liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.
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