Moser will Weisungsrat beibehalten

Josef Moser
200 Fälle landeten 2017 im Kontrollgremium, in 37 Causen wurden Weisungen erteilt.

Was denkt sich ein Staatsbürger, wenn ein Strafverteidiger plötzlich Justizminister ist und die ihm unterstellte Staatsanwaltschaft in Causen ermittelt, die er, der Minister, bis vor kurzem noch in seinem früheren Brotberuf vor Gericht vertreten durfte?

Ist der Minister nicht versucht, mit Weisungen einzugreifen? Und genügt nicht allein der Anschein, dass er es allenfalls tun könnte?

Als der Universitätsprofessor und Strafverteidiger Wolfgang Brandstetter 2013 Justizminister wurde, stellte sich die Frage des Weisungsrechts in der Justiz besonders plastisch.

Brandstetter beantwortete sie postwendend, indem er den so genannten Weisungsrat installierte.

In diesem neuen Gremium prüfen drei vom Ministerium unabhängige Personen – der Generalprokurator und zwei Experten mit langjähriger Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht – alle Verfahren, die die Öffentlichkeit interessieren – von möglichen Verfehlungen im Nationalratswahlkampf über die Salzburger Finanzaffäre bis hin zum Hypo- und BUWOG-Verfahren.

Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Verfahren, die der Weisungsrat verpflichtend überprüfen muss: Verfahren, die von besonderem politischen bzw. öffentlichem Interesse sind, über die also in den Medien berichtet wird. Im vergangenen Jahr waren das laut Justizministerium 128 Fälle.

Dann gibt es da noch die Verfahren, in die Vertreter der "obersten Organe der Vollziehung" involviert sind – also etwa Richter des Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshofes (2017: 24 Fälle).

Und dann gibt es noch Causen, in denen das Ministerium eine Weisung geben will – und eben diese Verfahren (2017: 37 Fälle) landen auch alle beim Weisungsrat.

Objektivität

"Der Weisungsrat ist ein Garant für objektive und sachliche Entscheidungen", sagt Generalprokurator Franz Plöchl zum KURIER. "Ich sehe unsere Tätigkeit als Beitrag dazu, dem Anschein einer allfälligen politischen Einflussnahme entgegenzuwirken."

Das sieht offenbar auch der neue Justizminister Josef Moser so. Denn gegenüber dem KURIER erklärt der Ressortchef, dass er den Weisungsrat in der Form jedenfalls beibehalten möchte: "Der Weisungsrat hat sich bewährt. Er arbeitet rasch, höchst kompetent und nimmt den Entscheidungsprozessen jeglichen Anschein einer Befangenheit."

Durch die Beratung des Weisungsrates sei in der Justiz "umfassende Transparenz" gegeben.

Moser: "Für mich ist es daher eine Selbstverständlichkeit, dass ich dem Parlament jährlich über meine Entscheidungen zu den Empfehlungen des Weisungsrates Bericht erstatte."

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