Moser: Blaue Kritik? „Die lässt mich kalt“

Moser: Blaue Kritik? „Die lässt mich kalt“
Der FPÖ ist der Minister ein Dorn im Auge und daher eine Sollbruchstelle der Koalition.

KURIER: Herr Moser, Sie sind als Reformminister angetreten. Tragen Sie diese Bezeichnung noch zu Recht, weil viele angekündigte Reformen zum Reförmchen wurden?

Josef Moser: Im Gegenteil. Ich bin selbst überrascht, was wir zustande gebracht haben. In den letzten 30 Jahren wurde vieles diskutiert, aber es gab nie eine Einigung. Etwa gilt jetzt „Beraten vor Strafen“ im Verwaltungsstrafgesetz, wo bei weniger gravierenden Erstübertretungen Abmahnungen und Belehrungen Vorrang haben. Über das Vergabegesetz wurde über Jahre gestritten, hier drohte der Republik eine Strafe von einer Million Euro pro Woche. Das ist nun umgesetzt. Dann haben wir die Rechtsbereinigung mit 2500 Gesetzen durchgebracht.

Hier wird kritisiert, dass nur totes Recht aufgehoben wurde ...

Totes Recht ist vergleichbar mit einem Kasten voller Kleidung, wovon ich vieles nicht mehr brauche, aber trotzdem nicht entrümple. Wenn ich den Rechtskodex um 50 Prozent halbiere, bringt das eine bessere Übersicht und auch mehr Rechtsklarheit.

Ihr Koalitionspartner FPÖ hat aber eine andere Wahrnehmung von Ihnen. FPÖ-Vize Manfred Haimbuchner sagt, er sehe von Ihnen nichts. Sind die Sticheleien eine Rache dafür, dass Sie früher ein FPÖler und jetzt ÖVPler sind?

Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich nur auf Daten und Fakten basierend entscheide. Dadurch bin ich in jede Richtung berechenbar. Wir liegen sehr gut, und der Vorwurf lässt sich schnell entkräften: Ich habe 161 Ministerratsvorträge eingebracht, an 21 Ausschüsse teilgenommen und 264 parlamentarische Anfragen eingebracht.

Die Kritik des Koalitionspartner lässt Sie also kalt ...

Ich nehme Kritik gerne auf, wenn sie berechtigt ist. In diesem Fall ist sie es eindeutig nicht und lässt mich kalt.

Ist der Clinch mit Innenminister Herbert Kickl wegen der nicht erfolgten Kündigung der NGOs, um die Rechtsberatung für Asylwerber zu „verstaatlichen“, beendet?

Als Justizminister muss ich besonders darauf achten, dass der Zugang zum Recht für alle gleich gewährleistet ist. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir es bis Ende März schaffen, gemeinsam mit dem Innenministerium ein neues Modell für die Rechtsberatung für Asylwerber zu entwickeln. Ende 2019 können die Verträge mit den NGOs gekündigt werden, und ab 2021 wird die Rechtsberatung in neuer Form stattfinden. Mir geht es immer um die Sache und nie um persönliche Befindlichkeiten. Wenn etwas den Anforderungen nicht entspricht, werde ich das stets artikulieren und mir kein Blatt vor den Mund nehmen. Das ist auch meine Aufgabe.

Als Ex-Rechnungshofpräsident kennen Sie die Schwachstellen im Budget. Haben Sie sich bei der Steuerreform eingebracht?

Ich bringe mich immer ein. Als Minister bin ich auch für das Budget mitverantwortlich.

Wie wollen Sie sich 2019 mehr als Reformminister verankern?

Was Reformen im Justizbereich betrifft, zum Beispiel mit der Digita-lisierung der Justiz. Der Zugang zum Recht muss für den Bürger und die Unternehmer verbessert werden. Die Justiz soll 24 Stunden für die Menschen erreichbar sein. Bis Mitte des Jahres möchte ich daher eine interaktive, digitale Bürgerplattform einrichten. Derzeit muss ein Rechtssuchender sich nach den Amtsstunden am Bezirksgericht richten. Dort muss er warten, dann wird er beraten, und darüber wird ein Protokoll gemacht. Künftig soll das auch übers Internet möglich sein. Man erspart sich den Weg und die langen Wartezeiten. Im Jahr gibt es 3,5 Millionen Akteneinsichten, auch das oder der Verfahrensstand soll künftig digital abrufbar sein. Die Justiz soll zum Dienstleister für alle werden.

Sie haben immer den starken Föderalismus kritisiert. Weit sind Sie bei dieser Reform noch nicht gekommen. Wie soll es da weitergehen?

Wir wollen einen klaren und modernen Bundesstaat, in dem Aufgaben klar entweder dem Bund oder den Ländern zugeordnet sind. Den ersten wichtigen Schritt dahin haben wir mit dem Beschluss des ersten Verfassungsreform-Pakets Ende 2018 schon getan. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Daher haben sich die Landeshauptleute und ich bereits bei der letzten Konferenz auf ein zweites Paket geeinigt. Dieses soll die drei übrigen Kompetenztatbestände – nämlich das Elektrizitätswesen, die Heil- und Pflegeanstalten und das Armenwesen – klar zuordnen. Außerdem werden in ihm auch Regelungen zur Transparenzdatenbank und die Verfahrenskonzentration enthalten sein. Im Moment arbeiten wir gerade mögliche Lösungsschritte aus, die wir im März dann bei der zweiten Sitzung der Bund-Länder Arbeitsgruppe besprechen werden.

Wann soll die Strafrechtsänderung kommen?

Im ersten Halbjahr 2019 wird es bei Gewalt- und Sexualdelikten zu Verschärfungen kommen. Bei psychischer Beeinträchtigung der Opfer wird ein Erschwernisgrund eingeführt. Bei Rückfalltätern etwa bei Vergewaltigung erhöht sich der Strafrahmen auf 15 Jahre. Ein anderer Punkt ist die Anhebung von Mindeststrafandrohungen bei Begehung von Gewalt oder gefährlicher Drohungen. Damit erhöht sich die Mindeststrafe bei Vergewaltigung auf zwei Jahre. Bei Hass im Netz haben sechs Bundesländer das Delikt der Ehrenkränkung. Drei Bundesländer haben das nicht. Das möchte ich bei der nächsten Bundesländerkonferenz ändern. Zusätzlich wird das neue Strafvollzugsgesetz im Jänner in Begutachtung gehen.

Im Vorjahr hatten Sie nach den Budgetverhandlungen kritisiert, zu wenig Geld bekommen zu haben. Sind Sie dieses Jahr besser vorbereitet?

Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe schon vor Budgetbeschluss gesagt, dass das Geld nicht für die Digitalisierung ausreichen wird. So war es auch, und deswegen habe ich 19,9 Millionen Euro extra erhalten.

Der BVT-U-Ausschuss behauptet, dass Ihr Ministerium Akten zurückhält...

Nein, das tun wir nicht. Wenn es um den Tierschützerprozess geht, dann ist dieser im Beweisgegenstand des BVT-Ausschusses nicht umfasst. Das Gericht hat entschieden, den Akt nicht vorzulegen. Und Entscheidungen von unabhängigen Gerichten sind zu akzeptieren.

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