Gemeinden bestehen auf vollem Kostenersatz für zweite Stichwahl

Gemeinden bestehen auf vollem Kostenersatz für zweite Stichwahl
Präsident Mödlhammer spricht von mündlicher Zusage Sobotkas. Innenministerium: Es fehlen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kostenersatz.

Die Wiederholung der Hofburg-Stichwahl am 2. Oktober steht unter einem schlechten Stern: Es häufen sich die Ankündigungen von Wahlbeisitzern, die schon bei der Stichwahl im Mai dabei waren, bei der zweiten nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Einige Bürgermeister und Bezirkshauptmänner schlagen Alarm.

Staatsanwaltschaft ermittelt in 20 Bezirken

Ein SPÖ-Politiker aus Oberösterreich beziffert den Ausfall in seinem Bezirk mit etwa zehn Prozent. "Ich hätte mir aber Schlimmeres erwartet", fügt er hinzu. Als Hauptgrund sieht er die Angst, strafrechtlich belangt zu werden, sollte es erneut zu Fehlern bei der Auszählung kommen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft ja in 20 Bezirken gegen einige Beisitzer und Wahlleiter – das sind jene Bezirke, in denen der Verfassungsgerichtshof im Juni Fehler festgestellt hat.

In Bregenz sieht Bezirkshauptmann Elmar Zech kein Problem: "Laut unserer Infostellen gibt es noch keine Rückgänge." Er sei überzeugt, dass sich die Beisitzer noch motivieren lassen – obwohl es "nie ganz leicht" gewesen sei.

In den meisten Bezirken laufen schon die Vorbereitungen, die Einladungen für die Kommissionen werden aber erst in den kommenden Wochen ausgeschickt. Erst dann wisse man, wie hoch der Bedarf an Ersatz wirklich sei, heißt es aus dem steirischen Bezirk Leibnitz.

Teure Ersatz-Besetzung

Dieses Problem sei bereits absehbar gewesen, sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer – und es bringe eine Lawine an Zusatzkosten mit sich. Wenn Beisitzer der Parteien ausfallen, müssen Gemeinde- bzw. Magistratsbedienstete einspringen.

Mödlhammer rechnet vor: Eine Gemeinde mit 3000 Einwohnern hat etwa drei Sprengel, pro Sprengel braucht man acht Beisitzer. Für eine relativ kleine Gemeinde brauche man schlimmstenfalls also 24 Angestellte, die einspringen – an einem Sonntag, plus Überstunden. Österreichweit müssen ca. 10.300 Sprengel und 113 Bezirkswahlbehörden besetzt werden.

Mödlhammer: "Gemeinden können nichts dafür"

Es sei nicht einzusehen, dass die Gemeinden diese Kosten tragen, betont Mödlhammer. "Sie können ja nichts dafür, dass die Stichwahl aufgehoben wurde. Verantwortlich für die Fehler waren die Bezirksbehörden, die zum Land gehören."

Deshalb habe er mit ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka eine Vereinbarung getroffen: "Er hat mir zugesagt, dass das Innenministerium alle anfallenden Kosten unbeschränkt übernimmt." Bisher hat der Bund den Gemeinden nur 0,82 Cent pro Wahlberechtigtem refundiert – das sind etwa fünf Millionen Euro. Eine Wahl kostet aber zwischen 12 und 15 Millionen Euro. Auf der Differenz sind die Gemeinden bisher sitzen geblieben, und für eine Wiederholung ist eigentlich gar keine Refundierung vorgesehen. Die nun zugesagte, großzügige Kostenübernahme sei bisher noch nicht vertraglich fixiert, "ich gehe aber davon aus, dass der Minister sein Wort hält", sagt Mödlhammer zum KURIER.

Innenministerium zurückhaltend

In Sobotkas Ressort sieht man das nicht ganz so. "Es gibt derzeit laufende Gespräche und das Bemühen, gemeinsam mit den Ländern eine Lösung im Interesse der Gemeinden zu finden", erklärte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber der Austria Presse Agentur. Für die Gemeinden habe man Verständnis, derzeit gebe es aber nur eine Regelung für die Wahl und die Stichwahl. Eine - wie aktuell vom Verfassungsgerichtshof angeordnete - Wiederholung umfasse das Gesetz nicht. Es brauche daher voraussichtlich die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, sagt der Sprecher.

Telefonprotokoll als Beweis

Mödlhammer hält auf KURIER-Anfrage am Mittwoch dagegen: "Wolfgang Sobotka hat mich am 3. Juli um 15.30 Uhr vom Formel-1-Rennen in Spielberg aus angerufen und mir fix zugesagt, dass die Kosten übernommen werden." Mit der von Mödlhammer geschätzten Summe von 10 bis 12 Millionen Euro sei er einverstanden gewesen.

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