Mittelmäßiges Zwischenzeugnis für Hypo-U-Ausschuss

Hypo-Untersuchungsausschuss
Viele Zeugen, aber wenig Neues. Sogar die Mandatare haben sich vom Ausschuss mehr erwartet. Das schwache Ergebnis liegt aber auch an ihnen selbst.

Vor acht Monaten wurde im Parlament der Hypo-Untersuchungsausschuss eingerichtet. 70 Zeugen wurden befragt. Heute, Dienstag, findet die 39. Sitzung statt. Demnächst wird das erste Kapitel, die „Kärntner Jahre“, abgeschlossen. Eine Zwischenbilanz: Der Ausschuss dümpelt vor sich hin und hat bisher nicht das gebracht, was man sich erwartet hat. Die Gründe:

Die Themen

Im U-Ausschuss werden drei Phasen untersucht: Die Jahre 2000 bis 2008, die Verstaatlichung Ende 2009 – und was danach mit der Bank geschah bzw. nicht geschah (2010 bis 2014). Bisher haben sich die Mandatare nur mit Phase eins beschäftigt. Im Fokus standen die Kärntner Landeshaftungen, die enorme Expansion der Bank, das Versagen aller Kontroll-Instanzen. All das wurde mehrfach durchleuchtet, etwa in einem U-Ausschuss im Kärntner Landtag sowie von der Kommission rund um Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss. Auch in zahlreichen Prozessen wurden die Kärntner Jahre aufgearbeitet. So ist es nicht überraschend, dass es im U-Ausschuss zu keinen großartig neuen Erkenntnissen kam. Vielleicht wird es ja ab der Verstaatlichung spannender.

Die Zeugen

Oft wurden Zeugen geladen, die nichts zur Aufklärung beitragen konnten. „Die beiden Regierungsparteien waren interessiert daran, dass die Phase der Verstaatlichung erst nach den Landtagswahlen in Wien untersucht wird. Deswegen wurden viele unnötige Zeugen vorgeladen“, klagt Werner Kogler (Grüne).

Und von jenen, die Interessantes berichten hätten können, hatten einige (auffällige) Erinnerungslücken. Das liegt wohl daran, dass man als Auskunftsperson im U-Ausschuss unter Wahrheitspflicht steht, aber nicht belangt werden kann, wenn man sagt: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“ Die Zeugen werden zudem von einem Dreigestirn an Top-Juristen „geschützt“. Bei brenzligen Fragen springen ihnen der Vertrauensanwalt, der Verfahrensanwalt sowie der Verfahrensrichter bei. Nicht selten zuckte Kogler deswegen aus und meinte: „Dann können wir den U-Ausschuss gleich zusperren.“

Die Befragungen

Abgeordnete verlieren sich gerne in uninteressanten Details, wenn sie Zeugen befragen. Oft werden auch Fragen sinnloserweise drei oder vier Mal gestellt.

Die Partei-Interessen

Jede Partei versucht, ihre Klientel zu schützen. Die FPÖ versucht aufzuzeigen, dass auch SPÖ, ÖVP und Grüne einiges zum Hypo-Debakel beitrugen. Letztere wollen das Gegenteil beweisen. Jede Partei pickt sich Teilaspekte heraus – und man kommt selten in die Tiefe.

Einer, der intensiv Klientelpolitik im U-Ausschuss betreibt, ist SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer. Er stellt brillante Fragen, kann perfekt Netzwerke aufzeigen. Doch wehe, es ist ein Zeuge geladen, der aus dem SPÖ-Lager kommt, dann agiert Krainer destruktiv wie kein anderer. Er maßregelt andere Mandatare wegen der Fragestellung. Oder demonstriert seinen Unmut, indem er sich unter die Journalisten setzt und kritisch die Fragen der Opposition kommentiert. Schade, dass selbst beim größten Finanzdebakel der Nachkriegszeit nicht alle an einem Strang ziehen.

Verlängerung ist fix

Am 25. Februar 2015 wurde der Hypo-U-Ausschuss im Parlament beschlossen, am 26. Februar fand die erste Sitzung statt. Es ist der erste Untersuchungsausschuss, der von einer parlamentarischen Minderheit, also der Opposition, eingesetzt wurde. Es soll herausgefunden werden, wer politisch dafür verantwortlich ist, dass es zum Milliarden-Schaden kam. Der Ausschuss dauert mindestens ein Jahr (plus zwei Monate für die Erstellung eines Endberichts), kann aber zwei Mal (um je drei Monate) verlängert werden.

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