Mit Beschwerde abgeblitzt: Keine Frühpension für Hubert Gorbach

Hubert Gorbach wollte Rückerstattung vermeintlicher Pensionsansprüche.
Vorarlberger wollte vorzeitig in Ruhestand, darf aber nicht. Der 60-Jährige will jetzt noch vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.

Als "massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte" hat Ex-Vizekanzler und Vorarlberger Ex-Landeshauptmannstellvertreter Hubert Gorbach es bezeichnet, dass er vom Land Vorarlberg keine Pension bekommt. Mit seiner Beschwerde ist er jetzt am Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.

Der 60-Jährige hatte sich beschwert, weil das Pensionsalter mit einer Änderung des Landesbezügegesetzes 2010 von 56,5 auf 65 Jahre angehoben worden war und eine rückwirkende Auszahlung seiner Ansprüche bis Februar 2013 gefordert. Das Landesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass die Gesetzesänderung weder einen Entzug noch eine Kürzung der Ansprüche bedeute – es seien lediglich der "atypisch frühe Beginn" und damit Politikerprivilegien beseitigt worden. Auch ein Ex-Spitzenpolitiker wie Gorbach könne nicht glauben, davon ausgenommen zu werden.

Keine Politikerprivilegien

Er sei, "wie jeder andere" erst im Alter von 65 Jahren pensionsberechtigt, bestätigte das Landesverwaltungsgericht die Ansicht des Landes Vorarlberg. Seinen Ruhestand könne Gorbach, der Ende Juli seinen 60. Geburtstag gefeiert hatte, frühestens 2018 antreten – mit Abschlägen von 13 Prozent. Regulär wird seine Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro beziffert.

Das Landesverwaltungsgericht ergänzte in seinem Urteilsspruch, dass Politiker sich ja einer Wahl stellen müssten und daher nicht davon ausgehen dürften, den Job bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters machen zu können.

Gorbach berief sich in seiner Beschwerde auf sein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht auf Gleichbehandlung. Auf genau dieses Recht möchte Gorbach jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof pochen.

Beschwerde am Höchstgericht

Für seinen Vorarlberger Anwalt Martin Mennel war die Abweisung keine Überraschung, schließlich hatte das Landesverwaltungsgericht nur zu prüfen, ob der Bescheid des Landes gesetzeskonform war: "Jetzt geht es darum, ob das besagte Gesetz verfassungswidrig ist." Er plant noch diese Woche eine Beschwerde beim Höchstgericht einzubringen, kündigte er gegenüber dem KURIER an.

Mit einem Wiener Anwalt kämpft Gorbach noch an einer anderen Front: In der Telekom-Affäre werden ihm Geldwäsche und Untreue vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre ergänzenden Ermittlungen im Februar abgeschlossen. Es liegt nun am Justizministerium, ob auf Basis ihres Vorhabensberichtes Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Hubert Gorbach war von 1989 bis 2003 für die FPÖ in Vorarlberg Landtagsabgeordneter, Landesrat und Landesstatthalter, später Vizekanzler und Verkehrsminister in der schwarz-blauen Regierung. 2005 trat er zum neu gegründeten BZÖ über. 2007 schied er aus der Politik aus und gründete ein Consulting-Unternehmen.

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