Minister löst Bürokratie-Absurditäten für kleine Ukrainer

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Starre gesetzliche Regelungen verhindern Aufstieg von „außerordentlichen“ Flüchtlingskindern in eine andere Schulform

Jetzt ist schon wieder was passiert. Und es mag ein Art Schulschlusswunder sein, dass diese Sache letztendlich gut ausgehen dürfte. Sofern die Aktenalchemisten im Bildungsministerium am Ballhausplatz doch noch Wege finden, um den Amtsschimmel wieder einzufangen.

Aber der Reihe nach: Am Montag störte das Ö1-Mittagsjournal die Ruhe im Bildungsministerium wenige Tage vor Schulschluss in Ostösterreich mit einer unglaublichen Geschichte. Hunderte ukrainische Kinder in Österreich müssen die vierte Klasse Volksschule wiederholen – zum Teil schon zum zweiten Mal, und das trotz eines bestandenen Deutschtests.

Grund dafür ist eine starre Regelung im Schulorganisationsgesetz, wonach „außerordentliche“ Schüler (das sind sehr oft Kinder, die der Unterrichtssprache Deutsch noch nicht folgen können) nicht in eine andere Schulform wie ein Gymnasium wechseln können.

Genauer: Das geltende Gesetz sagt: Schüler, die den „MIKA-Deutsch-Test“ zur Einstufung in Deutschförderklassen bzw. -kurse nicht bereits zum Semesterwechsel, sondern erst zum Jahresende bestehen, können das Schuljahr nur als außerordentlicher Schüler und damit ohne Benotung abschließen. Damit können sie aber auch nicht von einer vierten Klasse Volksschule in eine Mittelschule bzw. AHS-Unterstufe wechseln, sondern müssen die letzte Volksschulklasse wiederholen. Besonders betroffen davon sind derzeit ukrainische Schülerinnen und Schüler. Laut Berichten müssen diese teils schon zum dritten Mal diese Schulstufe absolvieren, es soll mehr als 200 Jugendliche betreffen.

    Absurd ist: Wären die Kinder erst in diesen Tagen als Flüchtling gekommen, wären sie ohnehin als außerordentlicher Gymnasialschüler eingestuft worden; es kommt aber auch vor, dass die ukrainischen Kinder zeitgleich in ukrainischen Online-Schulen unterrichtet werden, wo diese „Volksschüler“ schon in der sechsten Schulstufe sind.

    Das Bildungsministerium hatte noch Montagnachmittag eine Lösung für Dienstag angekündigt – und diese auch am Nachmittag in schönstem Amtsdeutsch geliefert: Wörtlich heißt es aus dem Ministerium:

    • In letzter Zeit erreichten uns zahlreiche Informationen über Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres außerordentlichen Status und ihrer Teilnahme an einer Deutschfördermaßnahme mangels Zeugnis an der Nahtstelle nicht in die nächste Schulart übertreten können.
    • Uns war es daher wichtig, für all jene Fälle, in denen gemäß Einschätzung der Pädagoginnen und Pädagogen ein Übertritt in die nächste Schulart auf Grund des erreichten Leistungsniveaus gerechtfertigt und im Interesse der weiteren Entwicklung der Schülerinnen und Schüler pädagogisch empfehlenswert ist, eine Lösung zu schaffen.
    • Wenn Schülerinnen und Schüler sich im Status „außerordentlich“ befinden und die 4. bzw. 8. Schulstufe bereits einmal wiederholt haben und bei der letzten MIKA-D Testung das Ergebnis „ausreichend“ bzw. bereits zweimal wiederholt haben und bei der letzten MIKA-D Testung das Ergebnis „mangelhaft“ erreicht haben, kann ihnen ein Jahreszeugnis ausgestellt werden"

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