Mikl: "Müssen über Hausarrest und Fußfesseln diskutieren"
Was soll die Polizei dürfen? Angesichts der Terroranschläge in Paris mit 130 Todesopfern wird in ganz Europa über die Befugnisse von Staatsschützern debattiert – auch hierzulande. Die ÖVP drängt, wie berichtet, auf einen raschen Beschluss des Staatsschutzgesetzes, das der Polizei wesentlich mehr Möglichkeiten bieten würde, gegen radikale Islamisten vorzugehen – etwa durch frühzeitige Observationen oder den Einsatz von V-Leuten. Was fehlt, ist die Zustimmung der SPÖ.
In Frankreich hat die Polizei schon jetzt wesentlich mehr Rechte im Kampf gegen den Terror. Dennoch werden diese verschärft, etwa die Regelung, Dschihadisten unter Hausarrest zu stellen. Keine Mehrheit hat vorerst der Vorschlag von Ex-Premier Nicolas Sarkozy gefunden, Syrien-Rückkehrern Fußfesseln zu verpassen.
Mehrere Tausend Europäer sind laut Europol bisher nach Syrien gereist, um für den IS zu kämpfen. Viele starben, viele kommen aber auch zurück – und sind eine große Gefahr für Europa, wie sich bei den Attentaten in Frankreich wieder einmal gezeigt hat. In Österreich befinden sich laut Innenministerium rund 70 Rückkehrer.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner lässt klar erkennen, dass sie der heimischen Exekutive mehr Werkzeuge in die Hand geben möchte, damit Terrorattacken möglichst verhindert werden können. "Wir brauchen eine offene Diskussion über Präventivmaßnahmen gegen potenzielle Dschihadisten. Wir müssen also offen über Maßnahmen wie Hausarrest und Fußfesseln für potenzielle Terroristen diskutieren", sagt die ÖVP-Ministerin zum KURIER.
Vorbild Frankreich
In Frankreich können Menschen, die im Verdacht stehen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bedrohen, mit Hausarrest belegt werden. Betroffenen kann nun untersagt werden, mit anderen Verdächtigen in Kontakt zu treten. Auch ihre Papiere können ihnen abgenommen werden. Nach den Terrorattacken wurden 164 Leute zu Hausarrest vergattert.
Derlei Prävention ist in Österreich im Fußballbereich möglich. Amtsbekannte Hooligans können beispielsweise vor Fußballspielen zur Polizei beordert – und dort angehalten werden, damit sie während eines Spieles nichts anstellen können. Das erlaubt das Sicherheitspolizeigesetz. "In diesem Gesetz könnte man auch Hausarrest oder Fußfesseln für potenzielle Terroristen regeln", sagt Mikl-Leitner.
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