Messenger-Überwachung: "Staat setzt die gesamte Bevölkerung einer Gefahr aus"
Sie kennen den Satz: „Terroristen schreiben keine Briefe.“ Damit die Polizei mit ihnen auf Augenhöhe kommt, brauche sie zeitgemäße Instrumente zur Überwachung von Messenger-Diensten, so das Argument von Staatsschützern und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Nach langem Hin und Her schaffte sein Ressort es im Vorjahr, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, dem die Koalitionspartner SPÖ und Neos zähneknirschend zustimmten und der im Sommer im Parlament beschlossen wurde.
Jetzt sieht die Regierung ihr Vorhaben von jemandem bedroht, der bereits den ersten „Bundestrojaner“ – 2018 eingeführt von Türkis-Blau – zu Fall gebracht hat: Anwalt Michael Rohregger.
KURIER: Sie schon wieder! Die Regierung sagt, es sei lange am Entwurf gefeilt worden, damit er verfassungskonform ist. Was ist aus Ihrer Sicht noch immer das Problem?
Michael Rohregger: Der Trojaner ist jetzt nicht mehr in der Strafprozessordnung, sondern im Staatsschutzgesetz, und die Delikte, um die es geht, sind enger eingegrenzt, das stimmt. Aber der Eingriff ist immer noch viel zu weitreichend und nicht verhältnismäßig. Das ergibt sich schon allein aus den technischen Gegebenheiten.
Beteuert wird, dass nur Nachrichten angeschaut werden sollen, es gebe dafür Kontrollmechanismen.
Das Anliegen ist gerechtfertigt. Ich bin selbstverständlich auch der Meinung, dass man Terroristen bekämpfen sollte. Aber es ist technisch nicht möglich, nur Nachrichten mitzulesen. Der Staat verschafft sich Zugriff auf das Endgerät und kann damit bei allem, was darauf gemacht wird, zuschauen.
Wie schafft der Staat das?
Das ist das nächste Problem: Ich schließe aus, dass Österreich es schafft, die notwendige Software selbst zu entwickeln. Deshalb muss der Staat, um ein Gerät zu überwachen, am Schwarzmarkt Sicherheitslücken von Hackern kaufen, oder er lässt sich mit Spyware-Firmen ein. Nun nutzen aber auch Cyber-Kriminelle diese Lücken – und eigentlich wäre es die Aufgabe des Staates, wenn er eine Lücke entdeckt, seine Bevölkerung zu schützen und die Lücke zu melden, damit die Software-Entwickler sie stopfen können. Genau das Gegenteil ist der Fall, der Staat will die Lücken ja selbst nutzen. Noch einmal: Das Ziel ist gerechtfertigt. Aber der Staat darf dafür nicht zu denselben Mitteln greifen wie Kriminelle.
Sie halten das nicht für legitim?
Nein, zwar ist das Ziel legitim, aber für seltene, sehr eng umschriebene Anwendungsfälle setzt der Staat hier die gesamte Bevölkerung einer Gefahr aus. Das ist nicht verhältnismäßig.
Diese Sicherheitslücken zu kaufen, ist sehr, sehr teuer, sagen IT-Experten.
Das ist für mich kein Argument. Der Staat darf durchaus Geld ausgeben, um Verbrecher zu fangen. Nur nicht so.
In vielen Staaten gibt es bereits eine Messenger-Überwachung, Österreich hat schon einige Male davon profitiert. Warum nicht selbst ein Instrument schaffen?
Da, wo es diese Instrumente gibt, werden sie mitunter missbraucht – um die politische Opposition, Journalisten oder unliebsame Bürger zu überwachen. Das Missbrauchspotenzial ist enorm.
Muss ich mir als unbescholtene Bürgerin Sorgen machen, dass man mich überwacht?
Ja, denn es kann ja durchaus passieren, dass man zu Unrecht beschuldigt wird. Und mit der Überwachungssoftware werden so viele Informationen gesammelt, dass man persönlich, finanziell und sozial ruiniert sein kann. Denken wir an den U-Ausschuss: Alles, was „abstrakt relevant“ ist, kann an die Abgeordneten geliefert werden. Auch wenn es keine strafrechtliche Relevanz hat.
Was soll der Staat denn sonst tun, um die Messenger-Aktivitäten von Terroristen zu überwachen?
Wenn es eine Möglichkeit gäbe, bei der die Risiken für die Gesamtbevölkerung minimiert werden könnte, dann soll sie mir jemand zeigen. Momentan sehe ich die nicht.
Wie geht der Verfassungsgerichtshof bei der Überprüfung jetzt vor?
Er stellt sich im Wesentlichen drei Fragen: Wird durch die Maßnahme ein öffentliches Interesse verfolgt? Ja, ganz klar. Zweitens: Ist das Instrument dafür geeignet, das Ziel zu erreichen? Kann sein, ja. Drittens: Ist es verhältnismäßig, überwiegen die Vor- gegenüber den Nachteilen? Da sage ich ganz klar: nein. Allein die Tatsache, dass diese Maßnahme existiert, bedeutet Nachteile für alle, und das bei – wie der Innenminister selbst sagt – nur wenigen Fällen pro Jahr.
Wann rechnen Sie mit einem Ergebnis?
Die Regierung hat jetzt bis Mitte April Zeit für eine Gegenäußerung zum Antrag, der VfGH kann sich frühestens im Juni damit befassen. Ich nehme an, dass es noch vor Inkrafttreten der Bestimmung im Jänner 2027 ein Erkenntnis gibt.
Sie haben 2016 im Auftrag der FPÖ die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl verfasst. 2018 haben Sie für SPÖ und Neos den Bundestrojaner angefochten, den jetzigen VfGH-Antrag haben Sie für Grüne und FPÖ gemacht. Parallel dazu vertreten Sie ÖVP-Klubchef August Wöginger in seinem Verfahren um Amtsmissbrauch in Linz. Wie geht sich das aus?
Hinter keinem dieser Mandate steckt eine parteipolitische Überlegung. Ich halte in allen Fällen die Interessen meiner Mandanten für gerechtfertigt und vertrete sie deshalb.
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