Buwog-Prozess: Grasser-Einvernahme beginnt am Dienstag
Tag 40 im Buwog-Prozess und ein letztes Mal lag es an Walter Meischberger, sich zu erklären.
Jedoch nicht mehr vor Richterin Marion Hohenecker. Die ging in den vergangenen zehn Verhandlungstagen jedes Detail - von Kontobewegungen über sein Tagebuch bis hin zu den berühmten Telefonprotokollen - mit dem Zweitangeklagten durch.
Was bisher im Buwog-Prozess geschah? Hier geht's zur Zusammenfassung
Nein, heute war die Staatsanwaltschaft an der Reihe, Fragen zu stellen. Das Problem nur: Der sonst so redselige Meischberger wollte diese partout nicht beantworten. Seine kampfeslustig vorgetragene Begründung: Die beiden Staatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk hätten es in den vergangenen sieben Jahren verabsäumt, mit ihm zu sprechen und hätten die 800-seitige Anklageschrift verfasst, ohne sich "auch nur einmal persönlich einen Eindruck" von ihm gemacht zu haben. Da müsse er nicht heute mit dem Fragen-Beantworten anfangen. Und überhaupt: "Die Staatsanwaltschaft ist ein willfähriges politisches Werkzeug", sagte Meischberger mehrmals.
Rekordbefragung
Außerdem sei er in den letzten achteinhalb Jahren insgesamt mehr als 300 Stunden lang zu diesem Fall befragt worden. "Ich glaube nicht, dass jemals ein Angeklagter länger in einem Stück vom Gericht befragt wurde", sagte Meischberger. Aber es sei den Staatsanwälten nie darum gegangen, die Wahrheit zu ergründen, sondern Grasser zu verfolgen.
Soviel zu Meischbergers abschließendem Auftritt am Donnerstagvormittag, der eher zur Aufführung eines skurrilen Schauspiels aus Fragen und deren Verweigerung als zum weiteren Erkenntnisgewinn diente. Denn auch die Fragen des Privatbeteiligtenanwalts Johannes Lehner ließ Meischberger allesamt unbeantwortet.
Am Dienstag kommt Grasser
Damit ist der Weg frei für die Einvernahme des nächsten Angeklagten. Und das wird, wie viele Prozessbeobachter bereits erwarteten, Karl-Heinz Grasser sein. Der ehemalige Finanzminister kündigte für heute bereits eine Erklärung an, die er zu Beginn seiner Einvernahme vortragen werde.
Er sei zwar vorbereitet, aber diese Darstellung werde auf jeden Fall länger als eine Stunde dauern, sagte der Hauptangeklagte heute, als die Befragung Walter Meischbergers rund eine Stunde vor dem für 14 Uhr angesetzten Verhandlungsende abgeschlossen wurde. Daher würde er gerne damit erst nächste Woche anfangen, sagte Grasser. "Das ist hier kein Wunschkonzert", meinte die Richterin lächelnd, gab aber dem Wunsch statt.
Kurier.at wird wie immer live aus dem Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht berichten.
Buwog-Prozess, Tag 40 zum Nachlesen
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Guten Morgen
Richterin Marion Hohenecker hat heute keine weiteren Fragen mehr an Meischberger. Also ist die Staatsanwaltschaft an der Reihe. Zuvor möchte Meischberger aber noch eine Erklärung abgeben.
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Meischberger verweigert Aussage
Er sei so ausführlich und oft wie noch kein Angeklagter zuvor in der österreichischen Justizgeschichte (jedenfalls nach seinen Recherchen) befragt worden, sagt Meischberger. Aber: "Sie klagen mich hier an, ohne in den sieben Jahren ihrer Ermittlungstätigkeit auch nur einmal mit mir gesprochen zu haben", sagt Meischberger Richtung Staatsanwaltschaft. Er will ab heute deshalb von seinem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern.
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Staatsanwalt Marchart hat dennoch einige Fragen...
... ob er zum Beispiel weiß, dass die Ermittler ja auch für die Staatsanwalt gesprochen haben. Er, Denk, persönlich habe also gar nicht mit Meischberger sprechen müssen.
Meischberger bleibt aber dabei, liest einen vorbereiteten Satz vor: "Sie haben sich zum willfährigen politischen Werkzeug gemacht. Deshalb verweigere ich hier die Aussage."
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Schauspiel
Ein absurdes Schauspiel entwickelt sich hier vor unseren Augen. Staatsanwalt Marchart fragt Meischberger unbeeindruckt, ob es zum Beispiel nicht "logisch ist", dass eine politische Beratung (in Bezug auf Grasser) am Anfang intensiver sein muss als am Ende...
Und Meischberger antwortet - immer gleich: "Sie hätten in den letzten sieben Jahren Gelegenheit genug gehabt, mir diese Frage zu stellen. Das haben Sie nicht gemacht. Anstelle dessen haben Sie sich zum willfährigen politischen Werkzeug gemacht. Sie werden also sicher Verständnis dafür haben, dass ich Ihnen diese Frage jetzt nicht beantworten werde."
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Meischberger zelebriert Aussagenverweigerung
Und hat er jemals Medienartikel selbst platziert? Meischberger spult sein Programm richtiggehend genüsslich, mit einem verschmitzten Grinser im Gesicht ab: "Nachdem es die Staatsanwaltschaft nicht für nötig befunden hat, mit mir persönlich zu sprechen, bevor sie mir in einer 800-seitigen Anklage vier Verbrechen vorwirft, die ich nicht begangen habe, werde ich nicht auf diese Frage antworten." -
"Völlig lebensfremd"
Staatsanwalt Marchart bleibt ruhig: Ob es nicht völlig lebensfremd ist, anzunehmen, dass er Grasser nie auch im Bezug auf die Buwog beraten habe, will er wissen. Meischberger sagt dazu wieder nichts. Hätte Marchart Meischberger früher schon einmal befragt, würde sich umgekehrt Marchart bewusst sein, wie absurd diese Frage ist, meint er nur.
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Staatsanwalt Marchart interessiert sich für die Beratungsaktivität bei Grasser, das Vorkaufsrecht bei der ESG Villach - und der Involvierung Jörg Haiders bei der Kärntner Wohnbaugesellschaft und für wahrscheinlich noch viel mehr. Meischberger schmunzelt, spult sein Programm ab. "Hätten Sie mich früher schon einmal gefragt..."
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Schauspiel
Sowohl Staatsanwalt Marchart, als auch Meischberger spielen das Schauspiel ziemlich konsequent durch: "Können Sie einordnen, wann das erste Mal über die 'Österreich-Ausrichtung' beim Bieter-Verfahren berichtet wurde?" "Zu ihrer Info: Ich brauchte keine mediale Berichterstattung, um an meine Infos zu kommen. Hätten Sie das schon früher gefragt, hätten Sie das gewusst."
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"Vollkommen falsch"
Staatsanwalt Marchart spricht Meischberger auf einen Standard-Bericht aus dem Jahr 2002 an, wo von einer Suche nach "heimischen Geldgebern" beim Buwog-Kauf berichtet wird. "Der Medienbericht sei vollkommen falsch", sagt Meischberger, zunehmend unruhig. Mehr will er - aus bekannten Gründen - aber ohnehin nicht sagen.
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Plauderton
Wie oft hat er Tilo Berlin getroffen? Wie oft Grasser? Hat er gewusst, welche Auswirkungen es hätte bei einer Selbstanzeige zu lügen? Meischbergers Plan, immer mit demselben Standardsatz zu antworten geht nicht ganz auf. Dafür ist er, das hat die bisherige Einvernahme schon gezeigt, zu sehr dem leichten Plauderton verpflichtet. Meischberger variiert seine Standardantwort, verpackt kleine Sticheleien gegen die Staatsanwaltschaft.
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Neuer Frager, altes Spiel
Alexander Marchart übergibt das Mikrofon an seinen Kollegen Gerald Denk. Auch für ihn hat Meischberger eine freundliche Begrüßung parat: "Guten Tag, Herr Staatsanwalt", grinst er. Ansonsten hört Denk denselben Standardsatz wie sein Kollege: "Sie haben es nie für nötig befunden, mich in einer siebenjährigen Ermittlungstätigkeit persönlich zu treffen, bzw. sich ein persönliches Bild von mir zu machen, bevor Sie mir in einer 800-seitigen Anklageschrift Verbrechen vorgeworfen habe, die ich nicht begangen habe. Stattdessen haben Sie sich zu einem willfährigen politischen Werkzeug gemacht."
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Was hat er sich bei seinem Tagebuch gedacht?
Meischberger weicht aber auch jetzt von seinem Skript ab. Welche Gedanken er sich bei seinem Tagebuch gemacht hätte, könne Staatsanwaltschaft Denk völlig egal sein. Aber abgesehen davon: "Wenn es Ihnen noch immer nicht zu blöd ist, kann ich Ihnen gerne sagen: Hätten Sie mich innerhalb der letzten sieben Jahre..."
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"Wenn es Ihnen immer noch nicht zu blöd ist...?"
Meischberger bleibt nicht beim Skript, leitet seinen Standardatz mit: "Wenn es Ihnen noch immer nicht zu blöd ist" ein. Dafür gibt's einen Ordnungsruf der Richterin. Es sei das gute Recht der Staatsanwaltschaft, Fragen zu stellen. Die Würde des Hauses müsse auch Meischberger achten. -
Standardantwort wäre wohl besser
Meischberger entschuldigt sich "für diesen emotionalen Ausbruch". Er werde künftig nur noch seinen Standardsatz vorlesen...
Staatsanwalt Denk fragt, ob Meischberger nicht genau das mache, was er Hochegger vorwirft. Nämlich jeden zu verunglimpfen, der gegen ihn ist. Meischbergers Anwalt ist gegen diese Frage. Der Senat zieht sich zur Beratung zurück.
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Zwischenfazit
Mehr als eine Stunde geht dieses Schauspiel nun schon. Und es gerät zum großen Auftritt des Walter Meischberger, der auch an Tag elf seiner Einvernahme noch für Überraschungen gut ist. Sein heutiges Eröffnungsstatement hier noch einmal in voller Länge:
In den letzten achteinhalb Jahren sei er insgesamt mehr als 300 Stunden lang zu diesem Fall befragt worden. "Ich glaube nicht, dass jemals ein Angeklagter länger in einem Stück vom Gericht befragt wurde", sagte Meischberger. Daher werde er die Fragen dieser Staatsanwälte nicht beantworten.
Es sei den Staatsanwälten nie darum gegangen, die Wahrheit zu ergründen, sondern Grasser zu verfolgen, sagte Meischberger. Die Staatsanwälte hätten ihm in einer über 800-seitigen Anklage vier Verbrechen unterstellt, die er nicht begangen habe. Die Staatsanwälte würden im Auftrag handeln und seien ein "willfähriges politisches Werkzeug". Außerdem sei er schon vor zwei Jahren in einem Verfahren angeklagt und freigesprochen worden.
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Zur Erinnerung, man hat ja lange nichts mehr von ihnen gehört: Diese beiden Herren stehen heute gemeinsam mit Walter Meischberger im Mittelpunkt. Die Staatsanwälte Gerald Denk (re.) und Alexander Marchart.
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Frage wird nicht zugelassen
Es geht weiter, die Frage wird nicht zugelassen. Staatsanwalt Denk fragt Meischberger zu seiner Hausdurchsuchung, warum er sein Handy dabei in einem "Küchenkastl" versteckt habe. Meischberger hat sich beruhigt, liest seinen Standardsatz vor.
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Meischberger muss Aussageverweigerung nicht begründen
Die beiden Staatsanwälte sind fertig, auch die Fragen der Privatbeteiligten will Meischberger nicht beantworten. Richterin Hohenecker weist darauf hin, dass Meischberger seine Aussageverweigerung nicht begründen muss. Seine kurze Erklärung trotzdem, sinngemäß: Die Ansprüche der Privatbeteiligten seien vollkommen substanzlos. Außerdem würden sie ihn persönlich ruinieren. Ansonsten schwenkt Meischberger jetzt auf "Stehsatz Nummer 6" um.
Zu Erklärung: Er bezieht sich hier auf das Protokoll. Wenn seine Aussage, bzw. die Aussagenverweigerung bereits protokolliert wurde, muss er nicht mehr den gesamten Satz wiederholen, da reicht es dann auf die Nummer zu verweisen.
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Der Senat berät sich wieder, ob die nächste Frage zugelassen wird. In der Zwischenzeit hier kurz zur Erklärung: Es ist die CA-Immo, die mit 960 Millionen nur denkbar knapp unterlegene Mietbieterin, die hier als Privatbeteiligte angeschlossen ist. Die Annahme: Hätte Meischberger nicht Millionengebot weitergegeben, hätte die CA-Immo den Zuschlag vielleicht bekommen.
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Weiter geht's
Meischberger beruft sich wieder auf "Nummer 6". Sprich: Keine Aussage.
So geht's natürlich auch. Karl Petrikovics hat das ja schon bei seiner Aussage vorgemacht - ist aber halt deutlich weniger spektakulär.
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Wieso hat er angefangen, Tagebuch zu schreiben?
... das will das Privatbeteiligtenanwalt jetzt wissen. Richterin Hohenecker springt ein, schließlich hätte Meischberger das bereits bei ihrer Befragung ausgesagt. Die Antwort damals: Er habe in dieser hektischen Zeit seine Gedanken sammeln müssen. Meischbergers Antwort jetzt: "Nummer sechs."
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Nummer 6
Selbige Antwort gilt für alle weiteren Fragen.
Wobei sich auch der Privatbeteiligtenanwalt nicht beirren lässt: "Haben Sie früher auch schon einmal Tagebuch geschrieben?" "War Grasser 2003 bereits in Ihre Überlegungen zur Buwog eingebunden?" "Sie haben gesagt, Sie haben auch das Förderwesen studiert. Welchen Einfluss hatte das auf den Bieterprozess?" "Hatten Sie während des Gesetzgebungsprozesses zum Bundesfinanzierungsgesetz Kontakt mit dem damaligen Finanzminister Grasser?" "Wann sind Sie zum ersten Mal an den Herrn Hochegger herangetreten?" "Wenn Ihre Beratungsleistung vollkommen rechtens war, wieso war es dann so schwierig, einen Vertrag darüber abzuschließen?"
Meischberger lässt sich jetzt auf keine Spielchen mehr ein. Immer lautet seine knappe Antwort: "Nummer 6."
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Die Show ist vorbei
Meischberger beschränkt sich auf seine Standardantwort, keine Emotionalitäten mehr, keine Ausbrüche mehr in Richtung der Staatsanwaltschaft.
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Richterin Hohenecker springt ein
Nachdem es jetzt um Themen geht, die in der Hauptverhandlung bereits besprochen wurden, hakt Richterin Hohenecker noch einmal ein: "Hatten Sie Informationen aus dem Bieterverfahren?" Nein, aus dem Bieterverfahren selbst habe er nie geheime Informationen gehabt, sagt Meischberger. "Hatten Sie Zugang zu geheimen Informationen?" Nein, hatte er nicht, und er habe auch nie danach gesucht.
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Österreich-Konsortium?
Die Standardantwort ist immer klar: "Nummer 6". Was die Fragestellung betrifft, muss Meischberger aber ausführlicher widersprechen. Es geht um das Österreich-Konsortium und wann er die Gründung angestrengt habe. Meischberger korrigiert: Er habe lediglich die Marke "Österreich-Konsortium" einführen wollen, das Konsortium als solches (bestehend hauptsächlich aus Immofinanz und RLB OÖ) habe es ja schon gegeben.
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Bieterprozess
"Musste nicht Ihnen und jedem, der den Bieterprozess aufmerksam verfolgte, klar sein, dass die CA-Immo ein ernstzunehmender Bieter war?", fragt der Privatbeteiligtenanwalt. Es geht hier um die Behauptung, die Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics bereits im Hauptverfahren getätigt hat, dass man die CA-Immo nicht als ernstzunehmenden Konkurrenten sah. Petrikovics begründete damit die Höhe des ersten Gebots, das deutlich unter jenem der CA-Immo lag. Ein Glück für das Österreich-Konsortium, dass es eine zweite Runde (die ursprünglich gar nicht vorgesehen gewesen sein soll) gab.
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Haiders Tipp?
"Glauben Sie, dass Haider mit seinem Tipp das Amtsgeheimnis gebrochen hat?"
Meischberger: "Für eine Forderung über 200 Millionen Euro sind das relativ schwache Fragen, muss ich Ihnen sagen. Wenn Sie das Hauptverfahren mitverfolgt hätten, würden Sie das wissen. Insofern: Nummer sechs."
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Spannend. Meischberger merkt, dass der Privatbeteiligtenanwalt Probleme bei den Fragen hat - seine Frageliste, offenbar nur online verfügbar, ist erst nach kurzer Unterbrechung wieder abrufbar - und geht sofort in die Gegenoffensive.
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Exkurs: Hausdurchsuchung
Meischberger schaut nur noch auf seine Notizen, kaum mehr auf den Privatbeteiligtenanwalt Lehner. Wie nebenbei sagt er immer wieder: Nummer sechs.
Deswegen an dieser Stelle ein kurzer Exkurs zur vorhin erwähnten Hausdurchsuchung. Die Kollegen von der APA haben sich ein Detail aus dem Hausdurchsuchungsprotokoll, das heute Vormittag für Amüsement im Großen Schwurgerichtssaal sorgt, noch einmal genauer angeschaut:
Als die Ermittler vor dem Haus auftauchten dauerte es ein wenig bis Meischberger öffnete. Im Haus wurde er dann befragt, ob er mehr Handys als eines habe. Meischberger meinte, er habe nur eines. Daraufhin riefen die Ermittler eine andere Nummer an - und prompt läutete es in der Küche des Angeklagten. Allerdings gelang es den Behörden nicht gleich, das Mobiltelefon zu finden. Erst im vierten Anlauf wurde es lokalisiert - eingewickelt in Plastik in einer Nische. Meischberger sei dann auf einen Stuhl gestiegen und habe das Gerät heruntergeholt, geht aus dem Durchsuchungsprotokoll hervor. Warum er das zweite Handy verschwieg und es in der Küche verbarg, beantwortete Meischberger heute nicht. Das hätte ihn die Staatsanwaltschaft schon lange vorher fragen können, so seine Begründung.
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Was war mit Plech?
Weiter im Text: Der Privatbeteiligtenanwalt spricht die Investmentvereinbarung zwischen Plech und Meischberger an. Die 2,5 Millionen Euro hätte Plech sicher besser investieren können, meint Lehner. Warum sei das Geld nur in bestehende Projekte investiert worden? Das ginge doch deutlich ertragreicher? Meischberges Antwort zum gefühlt 100. Mal: "Nummer 6"
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15 Minuten Pause
Privatbeteiligtenanwalt Lehner hat keine Fragen mehr. Richterin Hohenecker will aber noch keine Mittagspause machen. Nachdem die Verhandlung heute bereits um 14.00 Uhr endet, will sie gleich weitermachen. Grasser-Anwalt Ainedter verzichtet aber auf sein Fragerecht. "Aktuell habe ich keine Fragen." Also gibt's jetzt doch zumindest eine kleine Pause, 15 Minuten. Danach geht's bis 14.00 Uhr weiter.
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Anwälte an der Reihe
Gleich geht's weiter. Eineinhalb Stunden bleiben nun Meischberger-Anwalt Jörg Zarbl, seinen Klienten selbst zu befragen. Danach dürfte Meischberger seine Schuldigkeit getan haben. Nächste Woche könnte also dann bereits Karl-Heinz Grasser befragt werden. Mal schauen...
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"Wo bist denn, heast?"
Dass Grasser mit etwas Verspätung aus der Kantine kommt (ganzer Monsterprozess musste innerhalb von 15 Minuten Essen fassen), hat seinen Anwalt Ainedter fast nervös werden lassen. "Wo bist denn, heast?", raunzt er zur Belustigung des Saales laut hörbar ins Handy.
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Grasser ist da, Richterin Hohenecker auch. Sie hält Zarbl vor Wiederaufnahme der Verhandlung noch eine kleine Standpauke, weil der Meischberger-Anwalt zuvor hinter den Richtertisch getreten war.
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Damit kann es jetzt weitergehen. Meischberger jetzt natürlich wieder redseliger. Zarbl befragt seinen Klienten zu dessen Kontakt zu Jörg Haider.
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Hochegger-Aussagen
Die beiden replizieren auch auf die Aussage Hocheggers von Beginn des Prozesses in Bezug auf Willibald Berner. Berner spielt in dem Strafverfahren im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts eine wichtige Rolle. Die Anklagebehörde stützt sich unter anderem auf seine Aussage, wonach es zwischen Grasser, Hochegger, dem Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger und dem Immobilienmakler Ernst Karl Plech einen Tatplan gab, bei Privatisierungen illegal mitzuschneiden. Meischberger bestreitet das heute noch einmal vehement.
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Tatplan mit Haider?
Auch mit Haider habe er so einen Tatplan im Übrigen nicht haben können. Die "persönliche Situation" hätte das nicht zugelassen. Mit anderen Worten: Die beiden verstanden sich damals nicht allzu gut, meint Meischberger.
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Konten-Vereinbarung?
Gab es eine Vereinbarung zwischen Plech, Grasser und Meischberger zur Erstellung der drei Konten Karin, Natalie und 400.815? "Nein", sagt Meischberger. Das werde von der Staatsanwaltschaft "wie so vieles in diesem Prozess" einfach unterstellt. Der einzige, der überhaupt eine Ahnung von diesen Konten haben konnte, sei Plech gewesen.
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Mitangeklagte erst bei Prozess kennengelernt
Und Zarbl kündigt auch schon die abschließende Frage an: Hatte Meischberger jemals Kontakt zu Petrikovics, Thornton, Starzer und den weiteren Angeklagten?
Nein, sagt Meischberger. Er habe weder persönlich noch schriftlich jemals Kontakt gehabt. "Ich habe sie erst hier im Schwurgerichtssaal kennengelernt."
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Leonhard Kregcjk, der Pflichtverteidiger von Peter Hochegger ist an der Reihe - und er hat eigentlich nur eine Frage: Glaubt Meischberger, dass das Gericht in eine geheime Prozessabsprache involviert ist? Schließlich wirft Meischberger-Anwalt Zarbl das der Staatsanwaltschaft vor. Tut er natürlich nicht, sagt Meischberger. Er wüsste auch nicht, weshalb.
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Nächstes Mal Grasser
Starzer-Anwalt hat noch eine letzte Frage - und das war's für Meischberger. Frage ist, wie weitermachen: Mit Grasser?
"Haben Sie eine gesamtzusammenhängende Stellungnahme vorbereitet und würde diese mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen?", fragt Hohenecker den Erstangeklagten.
Ja, hat er. Und ja, das tut sie, sagt Grasser, dem es schon "lieber wäre", wenn er die sozusagen in einem Durchgang vorbringen könnte. "Das ist zwar kein Wunschkonzert", sagt Hohenecker. "Aber dann machen wir es so."
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Le Fin
Und während Meischberger noch ein TV-Interview gibt, verabschieden wir uns für heute. Weiter geht's kommenden Dienstag. Dann mit der Aussage des Erstangeklagten Karl-Heinz Grasser. Es wird also spannend, wir sind ab 9.30 Uhr wie gewohnt live dabei.
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