Luxuspensionen: AK ist auch im eigenen Bereich für Sonderabgabe

Unverschämt gut? Luxuspensionen im öffentlichen Bereich sollen einen höheren Solidarbeitrag leisten
Arbeiterkammer will Solidarbeitrag bei extrem hohen AK-Pensionen anheben.

Wenig überraschend unterstützt die Arbeiterkammer (AK) die jüngst von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) gemachten Vorschläge im Pensionsbereich. Worum geht’s?

Stöger will eine verfassungsrechtliche Absicherung bisheriger Beiträge auf dem Pensionskonto – sprich einen Schutz der künftigen Pensionen vor dem möglichen Zugriff künftiger Regierungen ohne SPÖ-Beteiligung. Stöger will außerdem eine Anhebung der Mindestpension ("Ausgleichszulage") für Ehepaare von 1334 auf 1500 Euro.

Wesentlich überraschender ist, dass die AK auch beim dritten Vorschlag Stögers mitgeht – ein höherer Pensionssicherungsbeitrag (auch "Solidarbeitrag") bei hohen Sonderpensionen. Also ein weiterer Eingriff bei den so genannten Luxuspensionen, denen erstmals im Jahr 2014 per Gesetz zu Leibe gerückt wurde. Anlass bot damals die Nationalbank.

AK-Direktor Christoph Klein erklärt dem KURIER, weshalb er hier für eine weitere Begrenzung, auch in den eigenen Reihen, eintritt.

Klein: "Stöger hat unsere volle Unterstützung, auch wenn es die AK-Pensionen betrifft. Eine Erhöhung der Solidarbeiträge ist völlig in Ordnung. Die Inhaber von Altverträgen sollen ihr Scherflein beitragen."

Laut Klein geht es um Altfälle, die in den 70er-, 80er- und 90er-Jahren bei der AK eingestellt wurden und damals noch per Leistungszusage solche Sonder-Pensionen bekommen haben.

Hintergrund ist, dass in der AK im Jahr 2003 dieses alte Recht mit Leistungszusagen für Zusatzpensionen abgeschafft wurde. Seit damals fließen pro AK-Beschäftigtem 0,75 Prozent des Bruttolohns in eine Pensionskassa – analog zu den rund 1,2 Millionen unselbstständig Beschäftigten mit eben so einer Betriebspension.

Zudem ergänzt Klein: "Früher gab es auch Funktionärs-Pensionen, jetzt nicht mehr. Alle derzeitigen Präsidenten und AK-Funktionäre bekommen keine AK-Pension."

Rechnungshof prüft

Durchaus spannend ist, dass der Rechnungshof soeben der AK in der Pensions-Causa auf den Zahn fühlt. Die eigentliche RH-Prüfung ist bereits abgeschlossen, nun läuft der wechselseitige Abstimmungsprozess bis zum Endbericht von RH-Präsidentin Margit Kraker, der noch heuer fertig werden könnte.

Klein: "Wir hoffen bei diesem komplexen Thema auf fachlich fundierte Empfehlungen des Rechnungshofes an den Gesetzgeber, wie mit Altpensionen umzugehen ist. Es geht uns vor allem darum, das Thema aus dem Parteien-Hickhack herauszuhalten."

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