Sonderwochengeld und bessere Betreuung nach Fehlgeburten beschlossen

Sonderwochengeld und bessere Betreuung nach Fehlgeburten beschlossen
Ein Sonderwochengeld für werdende Mütter, sowie eine bessere Betreuung nach Fehlgeburten wurden im Nationalrat beschlossen.

Im Nationalrat ist am Mittwoch eine bestehende Lücke bei der sozialrechtlichen Absicherung werdender Mütter geschlossen worden. Mit großer Mehrheit beschlossen wurde ein Sonderwochengeld für Frauen, die schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen. Bisher hatten diese keinen Anspruch auf Wochengeld. Dies verstößt laut Interpretation des OGH gegen EU-Recht. Nur die NEOS stimmten gegen die Regierungsvorlage.

Besserverdienende, die Sozialstaat optimieren?

Die Mütter, die sich für das einkommensabhängige Karenzgeld entschieden hätten und nach dessen Ende weiter in Karenz bleiben würden, seien meist Besserverdienende, die den Sozialstaat zu ihrem eigenen Vorteil "optimieren", begründete NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker die pinke Ablehnung. Damit hätten sie sich "die Falle selbst gebaut", es sei falsch, die Eigenverantwortung auszuschalten. Alle andere Fraktionen unterstützten die Reparatur.

Die Höhe des neuen Sonderwochengelds, das acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt bezogen werden kann, orientiert sich am erhöhten Krankengeld, das auch bei einem längeren Krankenstand finanzielle Absicherung gewährleistet. Gleichzeitig werden die Frauen während des Bezugs pflichtversichert. Die neue Regelung gilt rückwirkend mit 1. September 2022. 70 Prozent der Kosten übernimmt der Familien-Lasten-Ausgleichsfonds, 30 Prozent die Krankenversicherung der Frau. Das Sozialministerium rechnet mit rund 1.300 Betroffenen und Kosten von rund 10,56 Mio. Euro pro Jahr.

Bessere Betreuung nach Fehlgeburten

Beschlossen wurde im Nationalrat auch die Verbesserung der Betreuung von Frauen nach Fehlgeburten. Alle Parteien stimmten für eine Novelle des Sozialversicherungsgesetzes, wonach Frauen künftig auch bei Fehlgeburten in einer fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft (ab der 18. Schwangerschaftswoche) Anspruch auf Unterstützung durch eine Hebamme haben. Bisher gab es diese erst bei sogenannten Totgeburten (über 500 Gramm). Die neue Regelung gilt ab 1. September 2024.

In der Debatte zum Thema waren sich alle Parteien darin einig, dass das Thema Fehlgeburten in der Gesellschaft enttabuisiert werden sollte. In etwa jede sechste Frau sei von Schwangerschaftsverlust betroffen, dennoch werde kaum über das Thema gesprochen, sagte die Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski. Das beschlossene Maßnahmenpaket könne daher nur der erste Schritt sein. Hebammen seien die fachlich qualifierten Personen, um einerseits auf die körperlichen Veränderungen der Frauen einzugehen und seien zugleich auch psychologisch geschult, um betroffene Familien zu unterstützen, erklärte Familienministerin Susanne Raab (ÖVP).

SPÖ-Frauensprecherin Eva-Maria Holzleitner begrüßte das Maßnahmenpaket, ebenso wie die FPÖ, die aber bemängelte, dass die Regelung nicht bereits ab Juli gilt. Die freiheitliche Familiensprecherin Rosa Ecker forderte außerdem einen Anspruch auf Wochengeld für betroffene Frauen. Die NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler sprach sich ihrerseits bei der Gelegenheit auch für eine Unterstützung bei der Erfüllung des Kinderwunsches aus.

Im Zuge der Novellierung des Sozialversicherungsgesetzes wurde außerdem die Verlängerung der Honorierung für die Durchführung von Corona-Impfungen im niedergelassenen Bereich bis Ende März 2025 beschlossen.

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