Konkret sind 1000 Euro pro Beschäftigtem für jeden Kollektivvertrag vorgesehen, weitere 2000 Euro können die Unternehmen frei verteilen.
Die Prämie ist ebenso wie die Corona-Prämien 2020 und 2021, die von sehr vielen Unternehmen genutzt wurden, sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Arbeitgeber von Steuern und Abgaben befreit, also brutto für netto. Im Normalfall müssen Prämien voll versteuert werden.
Die Regierung werde sich nicht in die Lohnrunden einmischen, doch die Prämie und auch die Senkung der Lohnnebenkosten seien ein Appell an die Sozialpartner und ein „ganz wichtiges Signal, um nicht in die Preis-Lohn- oder Lohn-Preis-Spirale zu geraten“, sagte Brunner am Donnerstag im Klub der Wirtschaftspublizisten. Die Senkung der Lohnnebenkosten wird zwar marginal ausfallen, „ist aber die erste seit 15 Jahren“.
Die Prämie sei ein Wunsch der Sozialpartner gewesen, sagte Brunner. Diese hatten die Verlängerung der Corona-Prämien gefordert. Für den ÖGB ist die Prämie allerdings kein Ersatz für Zurückhaltung bei den Lohn- und Gehaltsforderungen, sondern nur „ein zusätzliches Zeichen der Wertschätzung“.
Das Maßnahmenpaket der Regierung gegen die Teuerung werde die Staatsschulden heuer weiter nach oben treiben, auf 81 Prozent, erklärte Brunner. Bis 2026 solle die Verschuldung wieder auf 74 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) sinken, ursprünglich waren 70 Prozent geplant. Beim Budgetdefizit rechnet Brunner für heuer mit 4,1 Prozent, das ist deutlich über der Drei-Prozent-Grenze der Euro-Zone. Bis 2026 solle das Defizit auf ein Prozent sinken, für diesen Zeitraum war ein Minus von nur 0,1 Prozent kalkuliert. Die Senkung der Schuldenquote verschiebe sich zwar nach hinten, „aber wichtig ist, dass der Pfad nach unten geht“.
Ein wichtiges Thema im Finanzministerium ist derzeit auch der Kapitalmarkt. Man arbeite intensiv an der Befreiung von der Kapitalertragsteuer (KESt) für Wertpapiere. Diese wird beim Verkauf bzw. bei der Realisierung von Kursgewinnen fällig. Der Entwurf sei bereits an den grünen Koalitionspartner geschickt worden, man warte noch auf eine Rückmeldung. Die SPÖ hat sich bereits dagegen ausgesprochen.
Die Befreiung sei nicht für Spekulanten gedacht, sondern vor allem in Zeiten niedriger Zinsen ein Thema der Altersvorsorge.
Die Forderungen, ab welcher Behaltefrist von Wertpapieren realisierte Kursgewinne steuerfrei sein sollten, reichen von einem bis zu zehn Jahren. Er sehe sich „eher bei einem Jahr“, meinte Brunner. Auch sei eine Höchstgrenze denkbar.
Ebenso könnten grüne Anlageprodukte bevorzugt werden. Diskutieren könne man über alles, „aber das Grundkonzept ist fertig“.
Dass er seinen Job als Finanzminister aufgeben und als Landeshauptmann in sein Heimat-Bundesland Vorarlberg zurückgehe, schloss Brunner übrigens aus.
andrea hodoschek
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