Pflegeregress: 340 Millionen von Bund an Länder

Pflegeregress: 340 Millionen von Bund an Länder
Beim Thema Pflegeregress erzielten die Landeshauptleute eine Eingung mit dem Bund - sie bekommen 340 Millionen Euro.

Die Länder werden die Kosten für den vom Bund abgeschafften Pflegeregress ersetzt bekommen - und zwar bis zur Höhe von 340 Millionen Euro im Jahr. Das erklärte der Vorsitzende der LandeshauptleutekonferenzMichael Häupl, am Freitag nach der Sitzung der Landeshauptleute in Wien.

Zum Auftakt der Konferenz, an der auch Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) teilnahm, hatten sich die Länderchefs noch kompromisslos gezeigt. Ursprünglich hatten sie eine halbe Milliarde Euro vom Bund gefordert. Dieser wollte seinerseits nur 100 Millionen zur Verfügung stellen. 

Nach Darstellung Lögers übernimmt der Bund neben den budgetierten 100 Mio. Euro ab 2018 in den Folgejahren weitere 30 Mio. Euro an Fixkosten und variable Kosten für den zu erwartenden Rückgang an Selbstzahlern in der Höhe von maximal 209 Mio. Euro. Festgelegt wurde auch, dass die Bundesländer in Folge der Vereinbarung keinen Gebrauch vom Konsultationsmechanismus machen.

Wallner erklärt

Die Differenz zu den zunächst veranschlagten knapp 470 Mio. Euro wurde vom Vorarlberger Landeshauptmann Wallner erläutert. Die Länder, so versicherte er, hätten sich weder verrechnet noch sei die Summe absichtlich zu hoch gegriffen gewesen. Vielmehr habe es unterschiedliche Ansätze gegeben, was die alternativen Wohnformen betreffe. Die seien nicht einzuberechnen, was manche jedoch getan hätten.

"Es war eine Präzisierung in der gesetzlichen Auslegung nötig", berichtete Wallner. Denn man rede derzeit nur von der stationären Pflege oder der Behindertenhilfe. Die anderen Wohnformen seien nun nicht mehr berücksichtigt worden. Somit seien die 340 Mio. Euro - die ausdrücklich als Höchstwert festgelegt wurden - ein sehr gutes Ergebnis für beide Seiten, versicherte Wallner.

Nach der Abrechnung Ende des Jahres werden die Ausgaben für 2019 budgetiert - auf Basis dieser Daten. Sollte mehr Geld nötig sein, gibt es dieses nicht automatisch, sondern es wird wieder verhandelt, führte Häupl das Prozedere aus: "Wenn es mehr ist, müssen wir eben darüber reden."

Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hob hervor, dass für die 24-Stunden-Betreuung ebenfalls Maßnahmen erörtert werden sollen: "Man soll dieses Jahr auch nützen, um dem Trend gegenzusteuern, der durch den Wegfall des Regresses in Richtung Pflegeheime entstanden ist." Bei der Pflege daheim, so wurde von den Länderchefs betont, seien nicht nur Finanzierungsfragen, sondern etwa auch jene der Qualität außerordentlich wichtig.

Weder Gewinner noch Verlierer

Löger ( ÖVP) sieht weder Gewinner noch Verlierer bei der heutigen Einigung. Gemeinsam habe man am Verhandlungstisch gekämpft und das Bekenntnis, den Pflegeregress abzuschaffen, mit der Finanzierung besiegelt.

Klar ist für Löger aber auch, dass mit dieser Einigung nur ein Symptom behandelt und die Wurzelbehandlung vertagt wurde. Die Pflege daheim werde nämlich mit der Abschaffung des Pflegeregresses aktuell benachteiligt. Das bedeute, dass die großen Aufgaben noch bevor stünden, nämlich die Anreize für die Pflege daheim zu stärken.

Teil-Einigung bei Kompetenz-Bereinigung

Eine Grundsatz-Einigung ist in Sachen Kompetenz-Bereinigung gelungen. Konkret geht es um die Abschaffung des Verfassungsartikels 12, der gemischte Zuständigkeiten von Bund und Ländern regelt. Wie Reformenminister Josef Moser (ÖVP) kundtat, soll diese Bestimmung abgeschafft werden.

Moser sprach nach seinem rund einstündigen Besuch der Landeshauptleutekonferenz von einem großen Reformschritt. Freilich hat dieser noch einen Pferdefuß. Denn bisher wurden nur eher unwesentliche geteilte Kompetenzen der jeweiligen Gebietskörperschaft zugeordnet. Die wirklich großen Brocken sollen erst bis Jahresende in einer von Bund und Ländern paritätisch besetzten Achter-Arbeitsgruppe bearbeitet werden. Es handelt sich dabei um das Armenwesen mit der Mindestsicherung, den Krankenanstaltenbereich und das Elektrizitätswesen. Fix ist bereits eine deutliche Reduktion der gegenseitigen Zustimmungsrechte.

Fortschritte vernommen hat Moser auch bei der Transparenzdatenbank. Wieder einmal haben nämlich die Länder zugesagt, nun tatsächlich die Transparenzdatenbank komplett zu befüllen - freilich wird eine Bagatellgrenze eingezogen und zwar in Höhe von 5000 Euro.

Thema Notstandshilfe

Beim Thema Notstandshilfe haben die Landeshauptleute klargestellt, dass sie bei einer Abschaffung der Notstandshilfe keine Mehrkosten akzeptieren würden, wenn dadurch verstärkt Betroffene in die von den Ländern finanzierte Mindestsicherung fallen. Wie Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) in einer OTS betonte, sei eine Kostenzunahme jedenfalls vom Bund zu kompensieren. Die entsprechende Position wurde auch von ÖVP-Landeshauptleuten bekräftigt.

Wer abschafft, zahlt. Einigung im Streit um den Pflegeregress

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