Mehrwertsteuersenkung ausgeweitet und beschlossen

Mehrwertsteuersenkung ausgeweitet und beschlossen
In der Sondersitzung des Nationalrates gab es am Dienstag eine Debatte über die Mehrwertsteuersenkung.

In der Sondersitzung des Nationalrates am heutigen Dienstag war nach der Bundesheer-Debatte die Novelle zum Umsatzsteuergesetz heiß diskutiertes Thema.

Dennoch ist die temporäre Mehrwertsteuersenkung einstimmig beschlossen worden. Dabei wurde mit einem von allen Fraktionen außer der SPÖ eingebrachten Abänderungsantrag der ursprüngliche Vorschlag ausgeweitet. Neben Gastronomie sowie Kultur- und Medienbranche sollen von der Novelle auch Beherbergungsbetriebe oder etwa Zoos profitieren.

Mit der Novelle des Umsatzsteuergesetzes wird der Mehrwertsteuersatz unter anderem für Speisen und Getränke in der Gastronomie, für Kino- und Theaterkarten, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Naturparks, Zoos und Zirkusveranstaltungen sowie für Nächtigung und Logis bis Jahresende auf einheitlich 5 Prozent gesenkt. Sie gilt auch für gewerbliche Beherbergung und Privatzimmervermietungen bzw. die Überlassung von Ferienwohnungen. Zudem sind Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertsteuersenkung umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verkaufen.

 

Das Vorhaben wurde von allen Parteien grundsätzlich begrüßt, wiewohl es aus Sicht der Opposition auch einiges zu bekritteln gibt. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer sah eine "wirklich gute Idee", die Ausführung sei aber "nicht-genügend". Etwa sei das türkis-grüne Modell zu bürokratisch und zu kompliziert. Denn etwa müssten alle Kassensysteme umprogrammiert werden. Zudem gebe es keine Deckelung, was große Ketten, die bisweilen in Österreich keine Gewinnsteuer zahlen, bevorzuge, so Krainer. Auch sei "offensichtlich", dass der türkis-grüne Vorschlag europarechtswidrig sei.

Auch die NEOS warnten vor einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren. NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn fragte danach, was passiert, wenn Brüssel nicht sein Okay dazu gibt: "Müssen dann die Betriebe nachzahlen, zahlt der Bund?" Grundsätzlich meinte Schellhorn, der selbst Touristiker ist, dass die Mehrwertsteuersenkung zu begrüßen sei: "Sie ist aber keine wesentliche Stütze." Sie lindere nur den Schmerz. Schließlich werde in der Tourismusbranche laut Prognosen erst 2024 wieder das ursprüngliche Niveau erreicht.

"Ungerechtigkeiten" ortete wiederum FPÖ-Mandatar Erwin Angerer - und zwar trotz des Abänderungsantrages. Viele Unternehmen seien ebenso wie die Gastronomie geschädigt, bekämen aber keine Erleichterungen. Überhaupt sei den Unternehmern zuerst der Anspruch auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz genommen worden, um ihnen dann großzügig Unterstützung zu geben. Wenn es nach den Freiheitlichen geht, braucht es eine generelle Umsatzsteuer-Senkung, und dies nicht bis Jahresende sondern bis Ende März des kommenden Jahres.

Wirtepaket

Anders sah das naturgemäß Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP): Er freute sich, "dass wir eine weitere Steuersenkung auf den Weg bringen können". Überhaupt hob Blümel die bisher erfolgten Maßnahmen hervor. Wenn man etwa die Senkung im "Wirtepaket" und die Umsatzsteuersenkung zusammennehme und auf die einzelnen Gastwirtschaften herunter breche, erhalte jeder einzelne Betrieb im Durchschnitt rund 23.000 Euro. Das soll helfen, "die Krise zu lindern", so Blümel.

Der Tourismus sei eine der Branchen, die am härtesten von der Coronakrise getroffen wurden, betonte die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Viele Betriebe hätten ihre Geschäftsgrundlage verloren. Die Mehrwertsteuersenkung soll durch eine "sehr schwierige Phase" helfen, so Köstinger: "Letztendlich profitieren wir alle von diesen Maßnahmen." Auch VP-Mandatar Karlheinz Kopf und die Grüne Elisabeth Götze lobten die Maßnahme als Hilfe für von der Krise "besonders hart getroffene" Branchen. Für die Kulturbranche erfreut zeigte sich Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne).

Eine einhellige Mehrheit fand auch ein von SPÖ, ÖVP und Grünen eingebrachter Entschließungsantrag, wonach die Bundesregierung Vorkehrungen treffen soll, dass es durch die für nach Ende des Jahres abermalig geplante Anhebung der Umsatzsteuer nicht zu einer Preiserhöhung für die Konsumenten kommt.

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