Strafen für zu teuren Wahlkampf

Spindelegger-Show: Die ÖVP gab 11,2 Millionen Euro aus – also um vier zu viel
Stronach und ÖVP verfehlten die 7-Millionen-Grenze klar. Die SPÖ sagt, bei ihr sei’s minimal.

Unangenehmes will schnell erzählt werden, insbesondere dann, wenn ein Parteitag ansteht. Insofern war es eine gelungene Flucht nach vorn, dass Reinhold Mitterlehner am Montag eine Neuigkeit verkündete, die ÖVP-intern seit Tagen für Unruhe sorgte. Der designierte ÖVP-Parteichef bestätigte, dass die Volkspartei im Nationalratswahlkampf 2013 die erstmals gesetzlich limitierten Kosten von sieben Millionen Euro deutlich, nämlich um 4,2 Millionen Euro, überschritten hat.
Formal erklärten Mitterlehner und Generalsekretär Gernot Blümel die veritable Überschreitung mit der „breiten Struktur“ der Partei.

Soll heißen: Angesichts der Tatsache, dass die ÖVP aus Bünden, Bezirks- und Landesparteien sowie insgesamt mehr als 45.000 meist ehrenamtlich arbeitenden Mandataren und Funktionären besteht, sei es bei der Nationalratswahl kurzfristig nicht gelungen, die Tausenden Wahlkampf-Aktivitäten budgetär zu erfassen.
Das ist die eine Seite. „Die andere ist, dass es drei Wochen vor dem Wahlsonntag die Order gab, deutlich mehr zu machen“, erzählt ein VP-Stratege. Allein diese Anstrengungen im letzten Moment hätten bei Plakaten und Wahlkampf-Utensilien 1,5 Millionen Euro gekostet.

Strafzahlungen

Die ÖVP kommt der Wahlkampf also doppelt teuer. Wegen der Überschreitung muss sie mit einer Strafzahlung von 600.000 Euro rechnen. Am Dienstag endet offiziell der Nennschluss für die Wahlkampfausgaben. Und mit einer drohenden Strafzahlung von mehr als einer Million Euro schneidet nur noch das Team Stronach schlechter als die Volkspartei ab. Die SPÖ liegt – zumindest laut eigenen Angaben – knapp über, die FPÖ knapp unter der fixierten Grenze.

Ob alle Angaben auch korrekt sind, wird erst mit der Veröffentlichung der Geschäftsberichte und deren Überprüfung durch den Rechnungshof endgültig klar sein.
Die Grünen haben vorsorglich eine Verschärfung der Strafen gefordert. „Eine Kostenüberschreitung von 4,2 Millionen Euro kostet nur 665.000 Euro“, ärgert sich Vize-Parteichef Werner Kogler. „Der absichtliche Verstoß gegen demokratische Spielregeln darf aber kein Kavaliersdelikt sein.“

Strafen für zu teuren Wahlkampf

Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler forderte im Ö1-Morgenjournal, der Rechnungshof solle die Wahlkampfausgaben der Parteien leichter kontrollieren können. Die Möglichkeiten eines Wirtschaftsprüfers seien mit denen des Rechnungshofes nicht vergleichbar, so Fiedler.

Die FPÖ ist bei der Nationalratswahl 2013 knapp unter der Kostengrenze von sieben Mio. Euro geblieben. Generalsekretär Herbert Kickl bezifferte die Ausgaben am Montag mit 6,868 Mio. Euro.

Seit 2012 gilt für alle Wahlen in Österreich eine Wahlkampfkostengrenze von sieben Mio. Euro. Damit sollen wilde Materialschlachten in der heißen Phase des Wahlkampfes verhindert werden. Team Stronach und - entgegen der Ankündigungen im Wahlkampf - auch die ÖVP haben nun aber eingestanden, die Kostengrenze deutlich überschritten zu haben.

Das Team Stronach hatte der APA bereits Mitte Oktober Wahlkampfausgaben von 13,5 Mio. Euro bestätigt, die ÖVP hat nun 11,2 Mio. Euro genannt. Das Team Stronach hatte die Überschreitung bereits im Wahlkampf angekündigt und muss nun mit einer Geldbuße von bis zu 1,1 Mio. Euro rechnen. Auf die ÖVP kommt bei Gesamtausgaben von 11,2 Mio. Euro eine Strafe von bis zu 665.000 Euro zu.

Die FPÖ lag in den im Oktober 2013 veröffentlichten Focus-Zahlen hinter Team Stronach, SPÖ und ÖVP an vierter Stelle bei den Werbemitteln. Laut Kickl wurde die Kostengrenze mit 6,868 Mio. Euro knapp eingehalten. Der Rechenschaftsbericht wurde demnach am Montag beim Rechnungshof eingereicht.

Bereits abgerechnet haben auch Grüne und NEOS. Erstere blieben mit 5,4 Mio. Euro im Kostenrahmen, zweitere mit nach eigenen Angaben knapp zwei Mio. Euro ebenfalls.

Alle Zahlen beruhen freilich auf den Angaben der Parteien und ihrer Wirtschaftsprüfer, deren Meldungen nun vom Rechnungshof analysiert werden müssen. Mit allfälligen Verstößen muss sich der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt befassen. Dieser vom früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich geleitete Senat ist für die Verhängung von Strafen gegen jene Parteien zuständig, die den Kostenrahmen gesprengt haben.

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