Lena Schilling: Wie es im Prozess gegen die Bohrn Menas weitergeht
Und plötzlich war das Thema wieder da: Lena Schilling, Spitzenkandidatin der Grünen bei der EU-Wahl, hatte am Donnerstag wieder eine Schlagzeile produziert. Mit einer alten Geschichte zwar, aber dennoch: ORF-Moderator Martin Thür erwirkte bei ihr eine Entschuldigung; auf einem notariell beglaubigten Dokument stellte Schilling mit 5. Juli klar, dass sie keine Affäre mit Thür hatte. Mit der Klarstellung vermied sie Größeres, nämlich einen Rechtsstreit mit Thür - der Journalist hatte mit Klage gedroht.
Bei dem ursprünglichen Konflikt, der die Affäre im Wahlkampf ins Rollen gebracht hatte - nämlich der Auseinandersetzung mit dem Ehepaar Veronika und Sebastian Bohrn Mena - ist derweil kein Ende in Sicht.
Wie berichtet, soll Schilling gegenüber Dritten gesagt haben, Bohrn-Mena habe seine Frau geschlagen, die deshalb ein Kind verlor. Die Bohrn Menas gingen dagegen vor, man einigte sich auf einen Vergleich, dass Schilling dieses Gerücht nicht mehr verbreiten darf; es wurde Stillschweigen vereinbart.
Der Vergleich wurde publik, die Gerüchte damit öffentlich. Darüber, wie dies im EU-Wahlkampf passieren konnte, gibt es unterschiedliche Wahrnehmungen.
Fakt ist: Die Bohrn Menas wollen, dass Schilling die von ihr verbreiteten Gerüchte über sie nun öffentlich widerruft.
Im Juni hat es dazu schon einen ersten Gerichtstermin (Tagsatzung) gegeben (siehe Artikel). Und nach diesem bestehen aus der Sicht von Schilling - vereinfacht gesagt - folgende Möglichkeiten:
- Sie entspricht der Forderung der Bohrn Menas, übernimmt deren Anwaltskosten und widerruft - einmal mehr und diesmal öffentlich - das im kleinen Kreis Behauptete.
- Sie einigt sich mit den Bohrn Menas im Zuge eines "gerichtsinternen Einigungsverfahrens" und legt die Sache bei. Dieses Verfahren wurde beim ersten Gerichtstermin von der Richterin ins Spiel gebracht und hätte den Vorteil, dass sich die Streit-Parteien unter der Führung einer ausgebildeten Richterin ohne Urteil und Prozess auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung einigen. Die Kosten dafür sind überschaubar, am Gericht entstehen keine Gebühren.
- Sie schlägt das Einigungsverfahren aus und bleibt beim Gerichtsverfahren, das immer die Gefahr birgt, durch alle Instanzen zu gehen, damit lange dauert, Kosten verursacht - und für eine der Parteien jedenfalls bitter, nämlich mit einer Niederlage, endet.
Zumindest die erste Variante, der neuerliche Widerruf, gilt als weitgehend unwahrscheinlich. Schilling hat sich mit den Bohrn Menas ja schon auf einen Vergleich geeinigt, der öffentlich wurde. Schilling wurde daher abgeraten, "den selben Fehler noch ein zweites Mal zu machen", wie ein den Grünen nahestehender Kommunikationsberater gegenüber dem KURIER erklärt. Er will namentlich nicht genannt werden.
Viel wahrscheinlicher ist, dass die Bohrn Menas und Schilling versuchen, im Zuge eines Einigungsverfahrens zu einer gütlichen Lösung zu kommen.
"Wir würden dieses Mediationsverfahren machen", sagt Sebastian Bohrn Mena zum KURIER. Allerdings unter einer Bedingung: "Wir wollen das ohne Rechtsanwälte erledigen. Erstens, weil wir zur Anwältin von Lena Schilling kein Vertrauen mehr haben und zweitens, weil wir keinen Sinn darin sehen, auf beiden Seiten weitere Kosten durch Anwaltshonorare zu verursachen. Lena Schilling kann jede andere Vertrauensperson mitnehmen."
Im Team von Lena Schilling heißt es dazu, man hoffe ebenfalls, dass es zu einem Einigungsverfahren kommt. Details wie die Frage, wer als Vertrauensperson infrage komme, wolle man dem Gegenüber aber nicht über die Medien ausrichten. "Wir waren von Beginn an der Meinung", sagt ein Sprecher, "dass die ganze Sache nicht öffentlich diskutiert werden soll".
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