Leiharbeit nach Lehre: So besetzt die Justiz trotz Sparprogramms

Leiharbeit nach Lehre: So besetzt die Justiz trotz Sparprogramms
Weil es zu wenig Planstellen gibt, gehen Gerichte Umweg über Leasing-Firmen, 2017 schnellten Kosten auf 4,4 Millionen Euro hoch.

Einsparungen sorgten im Frühjahr für Proteste in der Justiz, besonders heikel waren die Sparpläne beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG): 120 Stellen, die das Gericht wegen der Flüchtlingswelle 2015 und 2016 zusätzlich bekommen hat, sollten kontinuierlich abgebaut werden. Am Bundesverwaltungsgericht werden unter anderem alle Beschwerden gegen Asylbescheide aus erster Instanz bearbeitet.

Mit diesen hat das Gericht auch nach dem Abflauen der Migrationswelle alle Hände voll zu tun. 2017 sind 41.900 Verfahren neu angefallen, erledigen konnten die 218 Richter aber nur 29.200. Auch heuer rechnet man mit rund 40.000 neuen Fällen. 73 Prozent der Verfahren waren im Vorjahr aus dem Fachbereich Fremdenwesen und Asyl.

BVwG-Präsident Harald Perl erklärte bereits, dass man der Belastung „auf Dauer nicht gewachsen“ sei.

Sach- statt Personalkosten

Ein erstes Aufatmen gab es, nachdem der Personalabbau auf 2019 und die zwei Folgejahre verschoben wurde. Das jährliche Minus von 40 Stellen soll sich zudem vorerst auf den Verwaltungsbereich beschränken und dort durch Leiharbeitskräfte ausgeglichen werden – so lange, bis der Berg an Verfahren abgebaut ist, hieß es.

Das Ministerium bedient sich dabei eines Budget-Tricks: Leiharbeit gilt als Sach-, nicht als Personalaufwand. Man schichtet also um. In der Justiz hat das offenbar System, wie eine parlamentarischen Anfrage des Grünen Bundesrats David Stögmüller zeigt.

Die Kosten für Personalleasing im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften belaufen sich für das Jahr 2017 auf knapp 4,4 Millionen Euro – das ist fast doppelt so viel wie 2016 mit 2,4 Millionen Euro. 2013 waren es nur 651.000 Euro. Anfang des Jahres waren in der Justiz 129 Leiharbeitskräfte beschäftigt, aktuell sind es 66.

Dabei unterscheidet Justizminister Josef Moser zwischen zwei Gruppen: Die einen werden ausschließlich in Sekretariaten für Kopier- und Schreibarbeiten eingesetzt, wegen Großverfahren brauchte man kurzfristig mehr Kräfte.

Die anderen, die in den Kanzleien arbeiten, sind vor allem fertig ausgebildete Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten, die man auf diese Weise „vorübergehend weiterbeschäftigt“, wenn keine Planstelle frei ist.

Das Justizministerium betont in der Anfragebeantwortung, dass das Ressort bei der Lehrlingsausbildung eine Vorbildrolle einnehme und dass man bestrebt sei, Leiharbeiter, die sich bewährt haben, in ein reguläres Dienstverhältnis aufzunehmen.

„Kein Dauerzustand“

Das Bemühen sei ja durchaus löblich, sagt Bundesrat Stögmüller, und es mache Sinn, qualifizierte Kräfte im Haus zu behalten. Dennoch ist er skeptisch: „Leiharbeit sollte genutzt werden, um Spitzen abzudecken und kein Dauerzustand sein, um bei den Personalkosten zu schummeln. Der Staat sollte mit einem guten Beispiel vorangehen und jungen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz bieten.“ Ein Personalzuwachs im Stellenplan sei unbedingt notwendig – durch schärfere Straf- und Asylgesetze der Regierung und eine massive Personalaufstockung bei der Polizei dürfte den Gerichten die Arbeit nicht ausgehen.

Positiv bewertet Stögmüller, dass vorerst „nur“ in der Verwaltung und weder beim Bundesverwaltungsgericht noch bei den ordentlichen Gerichten bei Richtern, Staatsanwälten oder juristischen Mitarbeitern gespart wird. Gesichert und finanziell gedeckt seien auch jene 40 Überhang-Stellen, um die die Gewerkschaft zuletzt so vehement gekämpft hat, teilt der Justizminister mit.

Mitarbeit: Bernardo Vortisch

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