Unbefristete Verträge für Junglehrer: Länder legen sich quer

Unbefristete Verträge für Junglehrer: Länder legen sich quer
Erlass schreibt für Bundesschulen Fixvertrag nach einem Jahr vor und empfiehlt dies auch für Pflichtschulen. Doch vier Bundesländer machen nicht mit.

Im Kampf gegen den zunehmenden Personalmangel setzt die Regierung auf raschere Fixanstellungen. Laut dem Erlass des Bildungsressorts sollen Junglehrer, die mindestens ihren Bachelorabschluss gemacht und ihre Induktionsphase (Berufseinführung durch erfahrene Kollegen am Standort) erfolgreich abgeschlossen haben, nach einem Probejahr einen unbefristeten Vertrag bekommen. Voraussetzung ist, dass sie in gesicherter Verwendung und nicht etwa nur etwa als Karenzvertretung im Einsatz sind.

Fünf Jahre Wartezeit

Doch in der Praxis erhalten Junglehrer beim Berufseinstieg zumindest teils weiter nur unsichere Kettenverträge und müssen bis zu fünf Jahre auf eine Fixanstellung warten. Das Bildungsministerium hat nun die Bildungsdirektionen per Erlass angewiesen, Junglehrer an AHS und BMHS - wie im neuen Dienstrecht eigentlich vorgesehen - nach einem Jahr unbefristet anzustellen und die Länder aufgefordert, das auch an den Pflichtschulen zu tun. Doch einige legen sich quer.

Vorschreiben kann das Ministerium das den Bildungsdirektionen aber nur bei den Bundesschulen (AHS, BMHS), bei den Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschulen) sind die Länder weisungsberechtigt. "Es wird angeregt, im Bereich der Landeslehrpersonen analog vorzugehen", appelliert das Ministerium deshalb an die Länder. Die wollen dem allerdings nur teilweise folgen, wie ein APA-Rundruf zeigt.

Nur Wien und OÖ dabei

Ohne Einschränkungen auch bei den Pflichtschullehrern umsetzen wollen den Erlass Wien und Oberösterreich. Die neue Kärntner Landesregierung plant zwar ebenfalls eine Umsetzung, ab wann ist aber noch nicht fix. In Vorarlberg und Salzburg wiederum wird nach Angaben der zuständigen Landesräte ohnehin schon seit Jahren so vorgegangen.

Vier Bundesländer dagegen

Keine Umsetzung der Anregung des Bildungsministeriums ist im Burgenland, in Niederösterreich, Tirol und der Steiermark geplant. "Die Steiermark behält sich vor, die tatsächliche Eignung für den Alltag im Schuldienst im Regelfall ein bis zwei weitere Jahre lang zu beobachten, bis ein unbefristeter Dienstvertrag ausgestellt wird", hieß es aus der Bildungsdirektion zur APA.

Zumindest bei der Bezahlung ergebe sich daraus kein Nachteil und aufgrund der Arbeitsmarkt- und Lehrkräftebedarfssituation sei es nahezu undenkbar, dass der Vertrag einer geeigneten Lehrperson nicht verlängert und zum frühestmöglichen und sinnvollen Zeitpunkt entfristet werde.

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Eigene Regelungen

Aus Niederösterreich hieß es auf Anfrage, dass Junglehrer immer so früh wie möglich eine unbefristete Anstellung bekommen. Fix geschehe das erst, wenn jemand den Master sowie die Induktionsphase abgeschlossen und gesicherte Stunden hat.

Im Burgenland hat man sich erst im Jänner darauf geeinigt, das befristete Dienstverhältnis von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. "Das wird auch bis auf weiteres so bleiben", hieß es aus dem Büro von Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) auf APA-Anfrage. Dies erfolge im Einvernehmen mit der Gewerkschaft. Das Vorgehen des Bundes wird somit nicht übernommen.

In Tirol gilt nach derzeitigem Stand weiterhin ein Beschlusses der Landesregierung, dass ab Herbst Landeslehrer planmäßig erst nach drei Jahren unbefristete Verträge erhalten werden.

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