Lehrerdienstrecht: Es wird wieder verhandelt

APA13713106 - 15072013 - WIEN - ÖSTERREICH: Lehrer-Chefverhandler Paul Kimberger (3.v.l.) und weitere Lehrervertreter am Montag, 15. Juli 2013, vor Beginn einer Verhandlungsrunde zum Lehrerdienstrecht in Wien. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Das Verhandlerteam trifft erneut aufeinander - Eckpunkte sollen unverändert bleiben, obwohl 1.700 kritische Stellungnahmen eingegangen sind.

Mit der - je nach Zählweise - 34. bzw. 35. Verhandlungsrunde feiern die Lehrerdienstrechts-Verhandler am Montagabend nach dreieinhalb Monaten ein Wiedersehen. Auf Regierungsseite nehmen Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) sowie Sektionschef Wolfgang Stelzmüller vom Unterrichtsministerium Platz, der die scheidende Ministerin Claudia Schmied (SPÖ) vertritt. Die Gewerkschaftsdelegation wird wieder von Chefverhandler Paul Kimberger (FCG) angeführt.

Kimberger erwartet wenig

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Entlohnungsstufen bisher und neu (nach Dienstjahren) - Kurvengrafik Grafik 0147-13-Lehrer.ai, Format 88 x 75 mm
Nicht nur die Verhandlerteams sind altbekannt - auch am Regierungsentwurf soll laut Heinisch-Hosek in den Grundzügen festgehalten werden. Gerade das stößt den Lehrervertretern sauer auf, immerhin seien mehr als 1.700 großteils kritische Stellungnahmen zu dem Entwurf eingegangen, den die Regierung im Sommer ohne Einigung mit der Gewerkschaft in Begutachtung geschickt hatte. Sollten diese nicht eingearbeitet worden sein, wäre das für Kimberger eine "demokratiepolitische Frotzelei" - und ein möglicher Grund, die Verhandlungen zu beenden. Von dem heutigen Termin erwartet er wenig: "Ich wüsste nicht, was ich verhandeln sollte - ich habe weder Unterlagen noch Vorinformationen erhalten", so Kimberger zur APA.

Der Regierungsentwurf sieht ein einheitliches Dienstrecht für alle neu eintretenden Pädagogen vor. Derzeit gibt es unterschiedliche Regeln für Landeslehrer (Volks-, Haupt, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schule) und Bundeslehrer (AHS; berufsbildende mittlere und höhere Schulen, BMHS). Eckpunkte sind eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden (wobei bis zu zwei Abschlagsstunden für Klassenvorstände, Mentoren sowie für Lernbegleitung und Schüler- bzw- Elternberatung vorgesehen sind), höhere Anfangsgehälter samt einer späteren Verflachung der Gehaltskurve, neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Aus für die Pragmatisierung.

24 Stunden verpflichtend

Künftig sollen alle Lehrer verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen können. Derzeit gilt für Pflichtschullehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden, für Lehrer an Bundesschulen sind es grundsätzlich 20 (wobei aber etwa Schularbeitsfächer höher bewertet werden und de facto zu einer niedrigeren Stundenbelastung bis zu 17 Stunden führen, Fächer wie Turnen zu einer höheren).

Daneben gehören zu den Dienstpflichten auch die Vertretung anderer Lehrer (im Ausmaß von 24 Stunden pro Schuljahr, darüber hinaus gibt es eine Vergütung von 33,4 Euro pro Supplierstunde), Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturen schriftlicher Arbeiten und "standortbezogene Tätigkeiten" (Elterngespräche, Schul-und Qualitätsentwicklung, Projekte, Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterne Fortbildung). Das Ausmaß dieser Tätigkeiten abseits des Unterrichts wird nicht näher definiert.

Neues Einstiegsgehalt

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Lehrerdienstrechtsmodelle im Vergleich - Stand derzeit, Regierungsentwurf - Factbox Grafik 0881-13-Lehrer.ai, Format 88 x 112 mm
Das Einstiegsgehalt soll künftig für alle Lehrer bei 2.420 Euro brutto liegen (Bundeslehrer derzeit: rund 2.220 Euro; Landeslehrer: 2.025). Die bisher 17 bis 18 Gehaltssprünge alle zwei Jahre werden durch sieben Gehaltsstufen ersetzt, wobei die erste Vorrückung laut Gesetzestext erst nach 13 Jahren erfolgt - allerdings werden die Ausbildungszeiten ab der AHS- bzw. BHS-Oberstufe bzw. Vordienstzeiten angerechnet, wodurch man im Regelfall nur höchstens drei bis vier Jahre in der ersten Gehaltsstufe bleibt. Gehaltsstufe 2 liegt bei 2.760 Euro, nach weiteren fünf Arbeitsjahren sind es 3.100 Euro (Stufe 3), nach weiteren fünf Jahren 3.440 Euro (Stufe 4), nach weiteren sechs Jahren 3.780 Euro (Stufe 5), nach erneut sechs Jahren 4.120 Euro (Stufe 6) und nach wiederum sechs Jahren in der letzten Gehaltsstufe 4.330 Euro (Derzeitiges Letztgehalt der Bundeslehrer 5.140 Euro; Landeslehrer: 4.500 Euro).

Ein direkter Gehalts-Vergleich ist aber nicht möglich: Anders als bisher sollen die Lehrer in bestimmten Fächern Zulagen erhalten. In der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule, Neue Mittelschule) wären das etwa für Deutsch und Fremdsprachen, Mathematik, darstellende Geometrie, Informatik und EDV 24 Euro pro Wochenstunde zusätzlich. In der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, BMHS) liegt die Zulage für diese Fächer bei 36 Euro. Zwölf Euro zusätzlich sollen Lehrer bekommen, die in der Oberstufe Geografie, Geschichte, Psychologie oder ähnliche Fächer unterrichten. Im Höchstfall beträgt die Fächerzulage 679 Euro pro Monat. Extra Geld gibt es auch für "Spezialfunktionen" wie die Betreuung von Junglehrern in der Induktionsphase, für Bildungs- und Berufsorientierungsberatung, Sonder- und Heilpädagogik sowie für Direktoren.

Neuer Berufseinstieg

Neu gestaltet soll der Berufseinstieg nach dem Studium werden: Junglehrer müssen künftig eine einjährige sogenannte "Induktionsphase" durchlaufen. Der Berufseinstieg ist bereits mit einem Bachelor-Abschluss möglich - allerdings muss binnen fünf Jahren ein Master-Abschluss erlangt werden, ansonsten droht die Kündigung. An AHS-Oberstufen und BHS dürfen im Regelfall nur Lehrer mit Masterabschluss unterrichten - Ausnahmen gibt es nur für Fachpraktiker an BHS.

Alle Lehrer sollen außerdem künftig verpflichtend Fortbildungen im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr besuchen - grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit. Schulleiter werden nach dem Entwurf auf fünf Jahre befristet bestellt, bei "Nichtbewährung" können sie vorzeitig abberufen werden. Vom Unterricht sind sie gänzlich freigestellt. Für den Posten gibt es je nach Schulgröße Zulagen bis 1.650 Euro.

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