Überraschungseffekt ist dahin
Parlamentarismus-Experte Werner Zögernitz und Politologe Hubert Sickinger sagen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) müsste noch einmal gesondert im Parlament um Auslieferung ersuchen.
„Was ein erhebliches Hindernis für die Ermittlungen bedeutet“, sagt Sickinger. Der „Überraschungseffekt“ ist dahin, wenn alle Fraktionen – inklusive ÖVP – vorher um Erlaubnis gebeten werden.
Mayer: Kein neuerlicher Antrag nötig
Hausdurchsuchungen sind ein derart massiver Eingriff, dass der Maßnahme in der Geschäftsordnung ein eigener Punkt gewidmet ist. Die Immunität soll, so der Gedanke, Abgeordnete (Legislative) davor schützen, von Behörden (Exekutive) drangsaliert zu werden.
Was aber gilt, wenn ein Abgeordneter nicht auf frischer Tat ertappt, sondern wegen desselben Tatverdachts bereits ausgeliefert wurde, sei nicht ganz klar, sagt Verfassungsexperte Heinz Mayer. Seiner Ansicht nach braucht es keinen neuerlichen Antrag mehr.
Das sagt auch Selma Yildirim (SPÖ), Obfrau des Immunitätsausschusses. Jede weitere Ermittlungsmaßnahme sollte beim Auslieferungsbeschluss inkludiert sein. Yildirim gesteht aber ein, dass dies eine rechtliche Streitfrage sei, die beizeiten geklärt werden sollte.
Zur Streitfrage wird heute im Ausschuss noch ein zweites Auslieferungsbegehren: Die Staatsanwaltschaft Wien will gegen FPÖ-Mann Michael Schnedlitz wegen Verhetzung ermitteln, weil er im Juni – kurz nach dem Tod der 13-jährigen Leonie – auf Facebook gepostet hat: „Zuwanderung tötet. Punkt.“
Schnedlitz pocht auf seine Immunität und sagt, er habe das Posting im Rahmen seiner Arbeit als FPÖ-Mandatar abgesetzt. Parlamentarismus-Experte Zögernitz widerspricht: „Das Beschimpfen von Zuwanderern kann keine politische Tätigkeit sein“, sagt er. Kollege Sickinger ist sich da nicht so sicher. Die Frage der Auslieferung sei keine exakte Wissenschaft – es gibt aber „Usancen“.
Im engeren Sinne sind Abgeordnete bei dem, was sie im Parlament sagen oder tun – etwa in Debatten oder bei Anfragen – immun. Im weiteren Sinne auch für Außerberufliches, solange es einen Bezug zu ihrem Mandat gibt. Letzteres sollte restriktiver gehandhabt werden, meint Sickinger.
Kickl beschwert sich nach Auslieferung
Ein Beispiel ist der Fall von Herbert Kickl. Im März hat der FPÖ-Obmann bei einer Corona-Demo gegen die Maskenpflicht verstoßen, wurde vom Parlament ausgeliefert und soll nun Strafe zahlen. Er hat dagegen Beschwerde eingelegt, am 13. Jänner wird der Fall am Landesverwaltungsgericht Wien verhandelt.
Sickinger sieht keinen Grund, warum Kickl – oder ähnliche Fälle – verschont werden sollten: „Wenn ich gegen ein Gesetz verstoße, muss ich mich dafür verantworten. Warum nicht auch ein Politiker?“
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