Kurz wird ausgeliefert – aber wie immun ist er gegen eine Razzia?

Kurz wird ausgeliefert – aber wie immun ist er gegen eine Razzia?
Staatsanwaltschaft darf ermitteln - fraglich ist aber, wie frei sie dabei agieren kann. Neben der Causa Kurz sorgen aktuell zwei Fälle bei der FPÖ für Debatten rund um die Immunität.

Die Schonfrist für Sebastian Kurz läuft diese Woche ab: Das Parlament wird die Aufhebung seiner Immunität beschließen. Durch seinen Wechsel vom Kanzleramt in den ÖVP-Klub war er kurzfristig vor Ermittlungen in der Inseraten-Causa geschützt.

Im ersten Schritt hat der Immunitätsausschuss in der heutigen Sitzung für eine Auslieferung gestimmt, am Donnerstag folgt der Beschluss im Plenum des Nationalrats.

Ein klarer Fall, sagen Experten unisono beim KURIER-Rundruf: Kurz war zum Tatzeitpunkt 2017 Außenminister, kein Abgeordneter. Die Immunität greift nur für Tätigkeiten, die im Zusammenhang zu seinem Mandat stehen.

Zur Frage, wie es dann weitergeht, scheiden sich aber die Geister. Etwa, wenn die Justiz eine Hausdurchsuchung plant oder den Neo-Klubchef festnehmen lassen will.

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