Kurz bekommt mehr Macht als andere Parteichefs
Die vom neuen ÖVP-Chef Sebastian Kurz geplante Änderung der Parteistatuten würde eine Stärkung des Parteichefs zulasten des Parteivorstands bedeuten, insbesondere bei der Personalauswahl. Die Öffnung der Kandidatenlisten ist jedoch schon jetzt möglich und das "Reißverschlusssystem" auf Wahllisten steht bereits im Statut - und zwar seit dem Reformparteitag Reinhold Mitterlehners vor zwei Jahren.
Dem Vorstand gehören neben dem Obmann, seinen Stellvertretern sowie dem Generalsekretär und dem Klubchef auch die Chefs der Landesparteien und der Bünde an. Das Gremium entscheidet über die wesentlichen Fragen in der Partei - etwa über Regierungsbeteiligung, Ministerposten und Kandidatenlisten. Kurz will seine Rolle nun deutlich stärken und über Regierungsverhandlungen und inhaltliche Ausrichtung selbst entscheiden.
> > Hier geht's zum KURIER-Liveblog "Regierung am Scheideweg"
Augenscheinlichste Änderung wäre die Stärkung des Parteichefs bei der Personalauswahl: Derzeit werden die ÖVP-Minister sowie der Generalsekretär (auf Vorschlag des Obmanns) vom Bundesparteivorstand bestellt (§30). Kurz will beides - Regierungsteam und Parteimanager - ohne Mitsprache des Vorstands bestimmen. Der Obmann selbst würde freilich weiterhin vom Parteitag gewählt, wo die Vertreter von Ländern und Bünden den Ton angeben.
Reißverschlusssystem
Bei einem großen Reformparteitag (zum 70. Geburtstag der Partei) vor zwei Jahren wurde dann ein neues Parteiprogramm und neue Parteistatuten beschlossen. Seither ist für Bundes- und Landeslisten (nicht aber Regionalwahlkreise) vorgeschrieben, dass "die Reihung (...) nach dem Reißverschlusssystem zu erfolgen hat" - sich also Männer und Frauen auf Kandidatenlisten abwechseln müssen. Auch ein Bekenntnis zu internen Vorzugsstimmenwahlkämpfen gab es damals, hatte sich doch eine breite Mehrheit der Mitglieder dafür ausgesprochen.
Neu wäre allerdings das von Kurz verlangte Vetorecht des Parteichefs gegen die Kandidatenlisten der Landesparteien bei Nationalratswahlen, ebenso dass Kurz die Bundesliste im Alleingang erstellen will. Derzeit ist für die Genehmigung der Bundes- wie auch der Landeslisten der Bundesvorstand zuständig. Erstellt wird die Bundesliste aber schon jetzt auf Vorschlag des Obmanns (§30 und 48 des Organisationsstatuts).
Schon jetzt möglich - wenn auch in der ÖVP absolut unüblich - ist die von Kurz geforderte Öffnung der Wählerlisten für Nicht-Mitglieder, denn ein dezidiertes Verbot für solche Kandidaturen findet sich in den Parteiregeln nicht. Eine Einschränkung gibt es im Statut (§48) allerdings: "Wer Mitglied einer anderen politischen Partei oder Wählergruppe als der ÖVP ist, kann kein ÖVP-Kandidat sein."
Der neue ÖVP-Chef Sebastian Kurz verlangt von seiner Partei eine Statutenänderung: So will er etwa mehr alleinige Macht als Obmann in Personalfragen. Die anderen Parteien haben unterschiedliche Regelungen, wie interne Entscheidungen gefällt werden - meistens hat aber ein Gremium das Sagen, zeigt ein Blick in die Statuten. Nur beim Team Stronach wird vieles im engsten Kreis entschieden.
Am deutlichsten sind die Unterschiede bei der Erstellung von Wahllisten: Kurz will als Parteiobmann alleinverantwortlich die Bundesliste erstellen und bei den Landeslisten mitreden, auch mittels Veto-Recht. Wegfallen würde die Genehmigung durch den Bundesparteivorstand.
Bei den Grünen dagegen entscheidet ein ziemlich breites Gremium über die Wahllisten, nämlich der Bundeskongress mit rund 250 Mitgliedern: Kandidaten für die Bundesliste - eine Parteimitgliedschaft ist nicht notwendig - können sich für einen bestimmten Listenplatz bewerben und brauchen dann bei der Einzelabstimmung mindestens 50 Prozent Zustimmung. Die in den Landesversammlungen erstellten Landeslisten werden vom Bundeskongress formal zur Kenntnis genommen.
Auch bei den NEOS reden bei der Listenerstellung viele mit: Dort muss man durch ein dreistufiges Vorwahlverfahren, ausschlaggebend sind eine öffentliche Online-Vorwahl sowie die Stimmen im Erweiterten Vorstand und der Mitgliederversammlung. Eine Parteimitgliedschaft ist "keine Voraussetzung" fürs passive Wahlrecht. Die Mitgliederversammlung mit ihren 300 bis 400 Mitgliedern muss übrigens auch allfällige Koalitionen oder Kooperationen absegnen.
Kandidaten der SPÖ sollen laut Statuten ebenfalls möglichst demokratisch und transparent ausgewählt werden. Bundeslisten legt der Bundesparteivorstand (rund 110 Mitglieder, nicht alle mit Stimmrecht) fest, bei Landes- und Regionallisten für Nationalratswahlen muss es "Einvernehmen" mit den Landesparteien geben. Beschlossen werden letztlich sämtliche Wahlvorschläge vom Bundesparteirat (rund 300 Mitglieder) aufgrund eines Antrages des Vorstandes. Auch Nicht-Parteimitglieder können kandidieren.
Bei den Freiheitlichen erstellt auch ein Gremium, nämlich der Bundesparteivorstand (37 Mitglieder), die Bundeslisten für Nationalratswahlen. Bei Regionalwahlkreis- und Landeswahlkreisvorschlägen hat der Bundesparteivorstand zumindest das Recht auf Streichungen und Umreihungen. Für die Kandidatur braucht man bei der FPÖ noch kein Parteimitglied werden - solange man nicht erfolgreich ist, quasi. Denn Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Funktionäre und "ständige Dienstnehmer der Partei" müssen dann laut Statut schon ordentliche Mitglieder sein.
Das Reißverschlusssystem ist bei der ÖVP jetzt schon im Statut vorgeschrieben. Ähnliche Regelungen zur Frauenförderung haben auch andere Parteien: Auf SPÖ-Listen ist ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent "sicherzustellen". Das Reißverschlussprinzip gilt auf Bundes-, Landes- und Bezirkslisten sowie bei Gemeinderatswahlen innerhalb der ersten Hälfte der Gesamtliste. Scheidet eine Mandatarin aus, muss bei der Nachbesetzung die Quote erhalten oder erzielt werden. Auch letzteres funktioniert in der Praxis nur bedingt, Stichwort Sonja Ablinger. Die Grünen haben ein verpflichtendes Reißverschlusssystem auf jeder Ebene.
Für die Auswahl von Generalsekretär und Regierungsteam soll bei der ÖVP künftig ebenfalls nur der Bundesparteichef verantwortlich sein und nicht mehr der gesamte Vorstand. Die FPÖ überlässt die Nominierung von Mitgliedern einer allfälligen Bundesregierung mit blauer Beteiligung dem Bundesparteivorstand, den Generalsekretär muss ein noch breiteres Gremium (die Bundesparteileitung mit 250 Mitgliedern) absegnen. Bei den Grünen entscheidet der Erweiterte Bundesvorstand (rund 30 Mitglieder) über Koalitionsverhandlungen, Regierungsabkommen und -mitglieder, aber auch über den Bundesgeschäftsführer.
Eine Alleinentscheidung über den Parteigeschäftsführer gibt es beim Team Stronach, das oft für seine autoritären Strukturen belächelt wurde. Das meiste, wie auch Kandidatenlisten, bestimmt beim Team Stronach zwar der Vorstand - der besteht aber lediglich aus maximal drei Personen: Obmann und Parteigründer Frank Stronach, seinem Stellvertreter und dem Finanzreferenten (der wiederum vom Obmann bestellt wird). Und die Mitgliederversammlung, die den Obmann bestimmt, ist auch nicht unbedingt das breiteste Gremium der heimischen Innenpolitik, denn die Bundespartei hat kaum Mitglieder.
Der rote Bundesgeschäftsführer wird vom Vorstand bestimmt, und zwar auf Vorschlag des Präsidiums. Bei den NEOS bestellt der Vorstand den Generalsekretär fakultativ auf Vorschlag des Parteivorsitzenden, der Generalsekretär ist dann auch für strategische Leitlinien und zeitliche Themenplanung verantwortlich.
Kommentare