Kritik an neuem Fremdenrecht: Hohe Kosten, mehr Bürokratie

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NGOs und Rechnungshof lassen geplante Novelle durchfallen: Einige Maßnahmen sollen Grundrechte berühren, andere seien realitätsfern.

„Völlig sinnlos, überschießend und populistisch“: So lautet das Fazit von Christoph Riedl, Asylberater der Diakonie, zum Fremdenrechtsänderungsgesetz (kurz: FRÄG), dessen Begutachtungsfrist heute endet. Riedl hat – wie Experten von Amnesty International, SOS Mitmensch und anderen NGOs – menschenrechtliche Bedenken: Ärzte sollen Auskunft geben, wenn ein Abzuschiebender das Spital verlässt, Asylwerbern sollen Handys und Bargeld abgeben müssen.

Was bisher kaum bekannt war: Durch eine neue Visa-Bestimmung könnte zudem der Familiennachzug massiv eingeschränkt werden. Will ein Flüchtling seinen Ehepartner oder seine Kinder nachholen, müssten diese einen "rechtmäßigen Wohnsitz" nachweisen - was in Kriegsgebieten recht realitätsfern sei, kritisiert Riedl. "Diese Formalbestimmung, die im Gesetz gut versteckt wurde, erschwert den Familiennachzug extrem, dabei gibt es darauf einen Rechtsanspruch."

Abschreckung

Für den Asyl-Experten sind die Maßnahmen auch aus Praxis-Sicht nicht vertretbar: „Es wird Verwaltungsaufwand generiert, mit dem gewünschten Effekt, Flüchtende abzuschrecken.“ Einige Regelungen gebe es bereits, jetzt würden sie aufgewärmt bzw. verschärft. So propagiert Innenminister Herbert Kickl, dass Flüchtlinge ihr Bleiberecht verlieren sollen, wenn sie in ihrer Heimat „Urlaub“ machen. Fakt ist, erklärt Riedl: „Schon jetzt kann von Beamten im Verdachtsfall ein Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Künftig soll das automatisch passieren. Aber die Gründe für die Aberkennung bleiben dieselben.“

Auch die Pflicht, nach Möglichkeit selbst zum Lebensunterhalt beizutragen, gibt es schon im Grundversorgungsgesetz. „Jetzt noch Bargeld abzunehmen, bedeutet nur mehr Bürokratie“, sagt Riedl.

Mehrkosten fraglich

Ähnlich sieht es der Rechnungshof, der in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bezweifelt, dass 2,6 Millionen Euro Mehrkosten ausreichen. Die Angaben, wie viel Personal gebraucht werde, seien zu ungenau, ebenso die Darstellung, was die neuen Maßnahmen bringen sollen. Zudem werde nicht berücksichtigt, dass Betroffene etwa gegen die Abnahme von Handys und Geld Beschwerde einlegen können, und so weitere Verwaltungskosten entstehen.

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