Krisengespräch: Steßl sagt Richtern Ausgleich zu

Staatssekretärin Sonja Steßl
Nach dem Krisengespräch setzen Richter und Staatsanwälte Proteste aus.

Die für die Beamten zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl hat sowohl den Richtern und Staatsanwälten als auch den Beamten im Allgemeinen zugesagt, dass sie durch das neue Gehaltssystem keinen Verlust in ihrer Lebensverdienstsumme erleiden werden.

Steßl kündigte am Montag nach einem Gespräch mit Vertretern der Richter und Staatsanwälte an, dass man eine gesetzliche Lösung ausverhandeln werde. Sie habe immer zugesagt, dass es zu dem erst in der Vorwoche vom Parlament beschlossenen Gesetz "technische Anpassungen" geben werde. Diese werde sie nun veranlassen und darüber Gespräche mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) führen. Eine Lösung soll es noch im ersten Halbjahr geben, stimmte Steßl einem Wunsch der Gewerkschaft zu.

Proteste ausgesetzt

Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, kündigte nach dem "positiven Verlauf des Gesprächs" an, dass die Proteste der Richter und Staatsanwälte ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass nicht nur die heute abberaumten Gerichtsverhandlungen, sondern auch jene für Mittwoch nächster Woche abgesagten, nicht stattfinden können. Stattdessen werde es Informationen für die Richter und Staatsanwälte geben. Wenn Verhandlungen für Mittwoch nächster Woche aber noch nicht abberaumt sind, dann sollen sie auch stattfinden. Weitere Proteste würden nicht mehr stattfinden, bekräftigte Christian Haider, der Vorsitzende der Richter in der GÖD.

Das in der Vorwoche vom Nationalrat beschlossenen neuen Gehaltssystem für die Beamten bedeutet, dass es bei der nächsten Vorrückung, die es bei Beamten alle zwei Jahre, bei Richtern alle vier Jahre gibt, zu einer geringeren Gehaltssteigerung kommt. Dies soll dadurch ausgeglichen werden, dass die darauf folgende Vorrückung zeitlich vorgezogen wird. Lediglich zu Beginn der Überleitung in das neues System fällt der nächste Gehaltssprung also niedriger aus als der im "Altsystem" vorgesehene. Dieser Effekt bewirkt geringe Abweichungen des Lebensverdiensteinkommens von 0,6 Promille bei allen Bundesbediensteten. Die Richter und Staatsanwälte befürchten dadurch in der Lebensverdienstsumme Einbußen von mehreren tausend Euro.

Steßl erläuterte, dass es nach den Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofes zu einer grundlegenden Systemumstellung gekommen sei. Statt der früheren individuellen Anrechnung gebe es jetzt eine "pauschale Anrechnung der tatsächlichen Vordienstzeiten". Die aus diesem Gesetz entstandenen "Anomalien" würden nun angepasst.

Kommentare