Per U-Ausschuss "Politik-Verdrossenheit lindern"

„Der U-Ausschuss ist kein Gerichtsverfahren, das nach objektiver Wahrheit sucht“, sagt der Zweite Nationalratspräsident Kopf
Wie sich Nationalratspräsident Karlheinz Kopf auf den Hypo-U-Ausschuss vorbereitet – und wovor er warnt.

Morgen konstituiert sich der Hypo-Untersuchungsausschuss. Die Abgeordneten wollen klären, wer das Debakel politisch zu verantworten hat. Nach neuen Regeln – Stichwort Minderheitenrecht – wird untersucht. Dem Ausschuss sitzen erstmals die Parlamentspräsidenten vor, unterstützt von einem Verfahrensrichter. Und so wird VP-Mann Karlheinz Kopf, abwechselnd mit Doris Bures (SP) und Norbert Hofer (FP), dem Gremium vorstehen.

Wie bereitet er sich vor? Arbeitet er sich durch die Fülle an Akten? Oder reicht es, dass er moderiert? "Ich mache das nicht, ohne mich eingehend mit der Materie befasst zu haben. Ich muss einen guten Überblick haben, mich mit dem Verfahrensrichter und dem -anwalt substanziell beraten können, aber nicht wie die übrigen Abgeordneten in die Untersuchung einsteigen", sagt der Zweite Nationalratspräsident im KURIER-Gespräch. Er ist sich sicher, "dass wir mit der neuen Struktur – Vorsitz, Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt – eine neue rechtsstaatliche Qualität gewinnen". Wobei sich eines nicht ändere: "Es handelt sich nicht um ein Gerichtsverfahren, das nach der objektiven Wahrheit sucht – im Sinne von Schuldspruch oder Freispruch. Beim U-Ausschuss bleibt immer die politische Bewertung als Urteil."

Negativ geurteilt hat die Opposition bereits über Bures – weil sie im Alleingang entscheiden wollte, wer Verfahrensrichter und -anwalt werden soll. Kopf: "Zu kritisieren ist nicht die Vorgangsweise der Frau Präsidentin, sondern dass dieser geheime Vorschlag aus der Parlamentspräsidiale an die Öffentlichkeit gespielt worden ist." Moralische Regeln Ein Omen für den U-Ausschuss? "Ich appelliere an alle Fraktionen, die Spielregeln einzuhalten." Abgesehen von den formalen Regeln wie Strafzahlungen gebe es "moralische Regeln", gehe es um Fairness, "dazu gehöre die Geheimhaltung und ein redlicher Umgang mit Auskunftspersonen". Kopf rät den Abgeordneten, "sich nicht als Kriminalisten zu versuchen und strafrechtlich zu untersuchen" – auch wenn er wisse, "dass die Grenze zum Strafrecht verschwimmt". Befürchtet er, dass – wie bei vergangenen U-Ausschüssen – Zeugen mit teils fadenscheinigen Begründungen fernbleiben? "Nein, denn terminliche Gründe können wegen der 12-monatigen Dauer des Ausschusses (Möglichkeit der Verlängerung) nicht gelten." Laufe alles nach Plan, könnte der Ausschuss "politische Hygiene-Arbeit leisten, Politik-Verdrossenheit lindern". Garantieren, dass er in einem Jahr mit vier Landtagswahlen nicht zur Polit-Bühne wird, will er nicht: "Würde es in Propaganda und Agitation ausarten, wäre es auch für alle Parteien kontraproduktiv."

Mit der heutigen Nationalratssitzung wird der Untersuchungsausschuss zur früheren Hypo Alpe-Adria offiziell. Es ist der 20. U-Ausschuss in der Zweiten Republik. Und einer nach neuen Regeln.

Erstmals tagt das – erste von der Opposition eingesetzte – Aufklärungsgremium morgen. Inhaltlich geschieht noch nichts. Bevor es ans Eingemachte geht, müssen die 18 Mandatare Akten studieren, dann entscheiden, welche Zeugen sie laden. Solche werden erst nach Ostern, also nach dem 7. April, befragt.

Gewerkt wird im Ausschuss zwei Mal pro Woche – voraussichtlich entweder Dienstag und Mittwoch oder Mittwoch und Donnerstag. Sind Plenar- oder reguläre Ausschüsse, ist Pause. Im Antrag zur Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes (U-Ausschuss Neu) ist festgelegt, dass "mindestens vier Sitzungen pro Monat stattfinden" sollen. Die Ereignisse rund um die Hypo, die den Steuerzahlern Milliardenkosten verursacht haben, sollen chronologisch aufgearbeitet werden: die Vorkommnisse in Kärnten, Notverstaatlichung, Bad Bank. Fixiert ist der Fahrplan noch nicht.

Der neue Modus: Es gibt einen Verfahrensrichter (diesmal der Ex-Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck, Walter Pilgermair); Zeugen können von einer Minderheit geladen werden; es gibt höhere Geldstrafen, wenn ein Zeuge fernbleibt.

Kommentare