Klimaplan: EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Klimaplan: EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Der von Klimaschutzministerin Gewessler im Oktober übermittelte Entwurf war von Europaministerin Edtstadler wieder zurückgezogen worden. Im Jänner wird weiter verhandelt

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. Grund ist die Säumnis, seinen Entwurf für einen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) fristgerecht nach Brüssel zu senden, geht aus einem Verfahrensverzeichnis der EU-Kommission hervor. Der von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Oktober übermittelte Entwurf war von Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) wieder zurückgezogen worden.

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Österreich muss sich nun in einem ersten Schritt zu den Vorwürfen der Kommission äußern. Nach Ablauf der Frist gibt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab, in der eine zweite Frist gesetzt wird. Ein Vertragsverletzungsverfahren wird eröffnet, wenn ein Mitgliedstaat sich nicht an EU-Rechtsvorschriften hält. Das Verfahren hat mehrere Stufen, die über Monate gehen. In letzter Instanz kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten.

Das Klimaministerium widersprach Edtstadlers Darstellung

Europaministerin Edtstadler hatte den Plan mit der Begründung zurückgezogen, dass er nicht der österreichischen Regierungsposition entspreche. Sie erklärte vergangene Woche in Brüssel, sie gehe davon aus, dass es demnächst Gespräche zum Inhalt geben werde, "damit es dann einen nationalen, mit allen akkordierten Plan gibt, den wir nach Brüssel schicken können".

Das Klimaministerium widersprach dieser Darstellung. Aus dem Ministerium hieß es zum KURIER: "Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens entspricht genau unseren Befürchtungen. Nun droht unserem Land tatsächlich eine empfindliche Strafe – Geld das wir lieber in den Klimaschutz investieren könnten. Noch besteht die Chance, diese Strafe zu verhindern. Das Klimaschutzministerium hat ja bereits einen Entwurf an die Kommission übermittelt. Wenn das Europaministerium seinen einseitig erhobenen Einwand zurückzieht, kann das Verfahren wieder eingestellt werden. Der vorliegende Entwurf enthält ohnehin die Maßnahmen, die die Regierung bereits beschlossen hat. Zum verpflichtenden EU-Ziel besteht noch eine Lücke von 13 Prozentpunkten. Die Arbeiten im Klimaschutzministerium konzentrieren sich deshalb aktuell darauf, einen guten, finalen Plan bis Juni 2024 zu erstellen."

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Karoline Edtstadler hat aber eine andere Lösung im Auge: Aus ihrem Ministerium heiß es dazu gegenüber dem KURIER: "Es liegt immer in der Verantwortung des federführenden Ressorts Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, in diesem Fall das BMK. Das Bundeskanzleramt hat im Rahmen der EU-Koordination die gesetzliche Verantwortung sicherzustellen, dass bei nationalen Plänen wie dem NEKP, alle betroffenen Resorts zustimmen. Das ist in diesem Fall nicht passiert. Sobald die Klimaschutzministerin einen abgestimmten Plan vorlegt, kann dieser der Kommission vorgelegt werden. Alles andere würde dem Bundesministeriengesetz widersprechen und auch kein Vertragsverletzungsverfahren abwenden.  Nachdem das Klimaministerium zuerst im Alleingang - entgegen des Bundesministeriengesetzes- einen nicht abgestimmten Entwurf an die Europäische Kommission übermittelt hat, hat es nun der Wiederaufnahme der Gespräche zugestimmt, um rasch ein Einvernehmen herzustellen. Erste Gesprächstermine wurden für Anfang des Jahres vereinbart. Wir sehen dem, und dem vom BMK festgelegten Prozess, erwartungsvoll entgegen. Wichtig ist, dass nun rasch eine gesamtösterreichische Position abgestimmt wird."

Frist für Mitgliedstaaten läuft bis 30. Juni 2024

Die Kommission hatte am Montag ihre Bewertungen von 21 Nationalen Energie- und Klimaplänen veröffentlicht. Alle Mitgliedstaaten müssen bis 30. Juni 2024 ihre endgültigen, aktualisierten Pläne vorlegen und dabei die Empfehlungen und Einzelbewertungen der Kommission berücksichtigen. 

Die NEKPs skizzieren, wie die Mitgliedstaaten ihre Energie- und Klimaziele für 2030 erreichen wollen.

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