Klimabonus - wie, was? Alle Fragen, alle Antworten zur Auszahlung 2024

Leonore Gewessler, Rad, Amsterdam
Mehr Geld. Nach dem Sommer – also vor der Wahl – startet die Auszahlung für 2024, die Höchstbemessung wird von 220 Euro im Vorjahr auf 290 Euro in diesem Jahr angehoben

Gleich nach dem Sommer, und damit kurz vor der Nationalratswahl, beginnt wieder die Auszahlung des Klimabonus, der 2024 deutlich erhöht wird.

Worum geht es?
Die Regierung hat sich auf die Höhe des Klimabonus geeinigt: Je nach Entfernung zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel werden 145 Euro, 195 Euro, 245 Euro oder 290 Euro pro Person und Jahr ausgezahlt. 2023 lag der Klimabonus bei 110, 150, 185 oder 220 Euro.

Warum bekommt jeder den Klimabonus? 
Die Auszahlung ist Teil der im Jahr 2022 beschlossenen ökosozialen Steuerreform. Seither muss ein Preis für 
CO2-Emissionen bezahlt werden, das eingenommene Geld wird in Form des Klimabonus an die Bevölkerung zurückgegeben.

Was hat der Klimabonus konkret mit dem CO2-Preis zu tun?
Seit 2022 muss für alle fossilen Brenn- und Treibstoffe ein CO2-Preis bezahlt werden. Aktuell beträgt dieser 45 Euro pro Tonne . Umgerechnet sind das rund 0,127 Euro pro Liter Benzin  und  rund 0,142 Euro für Diesel. Der CO2-Preis gilt auch für Heizöl und Erdgas. Der CO2-Preis ist keine Steuer, sondern wird gestaffelt, je nach Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel, an die Bevölkerung „rücküberwiesen“.

Was ist der Sinn hinter dem Klimabonus?
Klimafreundliches Verhalten, das wenig CO2-Emissionen verursacht, wird durch den Klimabonus „belohnt“, klimaschädliches Verhalten wird teurer. Umgerechnet müsste man selbst beim kleinsten Klimabonus von 145 Euro mehr als 1.140 Liter Benzin im Jahr tanken, um durch die CO2-Bepreisung  „draufzuzahlen“.

Warum gibt es -Preis und Klimabonus?
Auf EU-Ebene startet mit Ende 2027 eine eigene Handelsplattform für „Verschmutzungsrechte“ für alle fossilen Brenn- und Treibstoffe [Emissionshandelssystem (ETS) II für Gebäude und Verkehr]. Im ETS werden Berechtigungsscheine zum -Ausstoß (-Zertifikate) gehandelt. Es wird eine absolute Anzahl an Zertifikaten festgelegt, die jährlich um etwa fünf Prozent reduziert wird – und dadurch den Preis ansteigen lässt. Diese Zertifikate müssen von den Inverkehr-Bringern (Tankstellen etc.) ersteigert werden.    Dem hatten alle österreichischen EU-Parlamentarier mit Ausnahme der FPÖ  zugestimmt. Der Klimabonus und der -Preis sollen die Bevölkerung also auf dieses ETS-II-System vorbereiten.

Wer bekommt aller den Klimabonus?
Der Klimabonus wird jährlich ausbezahlt und geht an alle neun Millionen Menschen, die ihren Hauptwohnsitz mindestens sechs Monate (183 Tage) im Anspruchsjahr in Österreich haben: Erwachsene genauso wie Kinder – unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische Staatsbürger benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Bekommen auch Flüchtlinge den Klimabonus? Ja, auch geflüchtete Menschen bekommen den Klimabonus. Die Voraussetzungen dafür sind, dass sie sich rechtmäßig, also nicht illegal, in Österreich aufhalten, und dass sie im Jahr 2023 für mindestens 183 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Bekommen auch Arbeitslose den Klimabonus?
Der Klimabonus wird auch an Arbeitslose ausbezahlt.

Bekommen auch Häftlinge den Klimabonus?
Nein, außer sie waren weniger als 183 Tage in Haft.

Wie bekommt man den Klimabonus?
Sofern die aktuelle Bankverbindung auf FinanzOnline angegeben ist, wird das Geld auf dieses Konto überwiesen, aber auch wenn für die Familienbeihilfe oder die Pension ein Konto angegeben wurde. Alle Personen, von denen keine aktuelle Bankverbindung bekannt ist, bekommen einen RSa-Brief mit dem Klimabonus in Form von Gutscheinen, die in Geschäften verwendet oder in  Filialen der bank99 in Bargeld umgetauscht werden können.

Wird der Klimabonus auch an Jugendliche, Kinder und Babys ausgezahlt?
Ja, sofern diese zumindest 183 Tage in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, das gilt auch für neugeborene Babys, sofern ein Alter von 183 Tagen bis zum 31. Dezember erreicht wird. Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind, bekommen den halben Klimabonus auf das gleiche Konto wie bei der Familienbeihilfe ausgezahlt.

Muss der Klimabonus versteuert werden?
Um die soziale Treffsicherheit des Klimabonus zu gewährleisten, ist  laut Finanzministerium für 2024 eine Versteuerung des Klimabonus für Brutto-Monatseinkommen über 6.660 Euro vorgesehen.

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