Prozess gegen Haider-Erbinnen gestartet
Am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag unter regem Medieninteresse ein Zivilprozess gegen die Erbinnen des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider begonnen. Die Kärntner Landesholding (KLH) verlangt auf Basis des Urteils in der Causa Birnbacher 600.000 Euro von der Witwe und den beiden Töchtern. Deren Anwälte weisen die Forderung zurück.
Richter bemängelte Lücken
Richter Wilhelm Waldner hat den Streitparteien eine Mediation bzw. einen Vergleich dringend ans Herz gelegt. Am Vormittag wurde deshalb die Verhandlung kurz für Beratungen mit den Anwälten unterbrochen.
"Ich würde eine der zwei Varianten dringend anraten, andernfalls gibt es sicher einen langwierigen Prozess, der unter Umständen Jahre dauert", gab Waldner den Parteien in die kurze Pause mit. Zuvor hatte der Richter ausführlich über die in dem Verfahren zu klärenden Punkte referiert, ihm fehlten in der eingebrachten Klage viele Details.
Waldner: "Die Klagsdarstellung konzentriert sich nur - unter Anführungszeichen - auf einzelne Passagen im Strafurteil, die aber nichts hergeben. Das hat auch die beklagte Partei dargestellt." Es werde behauptet, der frühere ÖVP-Landesparteiobmann Josef Martinz hätte im Zusammenwirken mit Jörg Haider 2007 bis 2009 bewusst und gewollt etwas getan, was er nicht tun hätte dürfen. "Der Tod ist aber 2008 eingetreten. Insofern ist es unschlüssig, wenn man sich nur auf ein Strafurteil bezieht", sagte Waldner.
Vorgeschichte
Für Anwalt Dieter Böhmdorfer, der Claudia Haider, Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia vertritt, ist die Klage unzulässig, es gebe keine rechtswidrigen oder schuldhaften Handlungen von Jörg Haider, außerdem wären sie verjährt.
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