Kindergeld: Wer allein lebt, wird benachteiligt
Seit Monaten verhandeln die Regierungsparteien über eine Reform des Kindergelds. Vor dem Sommer hätte sie schon fix sein sollen, doch wurde man sich nicht in allen Fragen einig. Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hofft aber darauf, dass es bald ein fertiges Paket gibt und die Neuerungen auch schon im nächsten Jahr in Kraft treten werden.
Die Grünen mahnen nun ein, bei der Reform nicht auf die Alleinerziehenden zu vergessen. Diese seien bis dato beim Kindergeld schwer benachteiligt worden.
Bezugsdauer
Etwa bei der Bezugsdauer. Beim Kindergeld profitiert man davon, wenn sich die Elternteile abwechseln: Kindergeld kann 12+2, 24+4 oder 36+6 Monate bezogen werden – die "Plus-Monate" sind für den Partner gedacht, der kürzer zu Hause bleibt.
Weil sich Alleinerziehende mit niemandem abwechseln können, gibt es für sie die Möglichkeit von zwei Extra-Monaten. Allerdings ist die Zuerkennung, wie die Grünen kritisieren, äußerst rigide: Entweder muss der (fehlende) Partner tot, krank, gewalttätig oder in Haft sein – oder die alleinerziehende Person verdient weniger als 1200 Euro netto und bekommt keine Alimente. Das Ergebnis: 2014 konnten – laut Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Familienministerium – lediglich 40 Alleinerziehende von den Extra-Monaten Gebrauch machen.
"Es ist nicht einzusehen, warum hier auf das Einkommen bzw. eine drastische Notsituation abgestellt wird", sagt Judith Schwentner, Familiensprecherin der Grünen, im Gespräch mit dem KURIER. "Die Extra-Monate sind kein Instrument der Armutsvermeidung, sondern haben einzig und allein den Zweck, den fehlenden zweiten Elternteil auszugleichen und den Alleinerziehenden etwas mehr Zeit zwischen Kindergeld-Bezug und Wiedereinstieg zu geben."
Ungerechtigkeiten
Schwentner fordert eine höhere Einkommensgrenze – um nicht weiter all jene auszuschließen, die sich für die einkommensabhängige Kindergeld-Variante entscheiden. Weiters soll auch der fehlende Unterhalt als Bedingung wegfallen: "Viele Alleinerziehende bekommen nur sehr geringe Unterhaltszahlungen", sagt Schwentner. "Selbst wenn man aber nur 30 Euro monatlich bekommt, werden die Extra-Monate verwehrt."
Eine weitere Benachteiligung sieht Schwentner bei der Beihilfe zum Kindergeld (180 Euro pro Monat für maximal ein Jahr): Für Ehepaare und Lebensgefährten gilt hier für den zweiten Elternteil eine Einkommensgrenze von 16.200 Euro pro Jahr. Alleinerziehende dürfen aber nur bis zur deutlich niedrigeren Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen.
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