Kickls Bundesagentur: Faires Asyl-Verfahren gefährdet?

Diakonie-Chefin Moser.
Die Diakonie sieht das Ansiedeln der Rechtsberatung im Innenministerium hochproblematisch.

Die Diakonie sieht das Vorhaben von Türkis-Blau, die Rechtsberatung für Asylwerber in der geplanten Bundesagentur durchzuführen, kritisch. "Die Rechtsvertretung von Menschen im Asylverfahren in einer Agentur des Innenministeriums anzusiedeln, bedroht den Zugang zu fairen Asylverfahren" , sagte Diakonie-Direktorin Österreich, Maria Katharina Moser, am Dienstag in einer Aussendung.

FPÖ-Innenminister Herbert Kickl hatte im Herbst eine eigene Bundesagentur zur Betreuung von Flüchtlingen angekündigt. Die "Rechts- und Rückkehrberatung" solle künftig objektiv sein, so seine Darstellung damals.

Moser verwies in der Aussendung darauf, dass 42,4 Prozent der negativen Asyl-Bescheide, die das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) trifft, in höherer Instanz aufgehoben werden. "Das heißt: Unabhängige Richter und Richterinnen revidieren fast jede zweite negative Entscheidung des BFA, einer Behörde des Innenministeriums, weil sie fehlerhaft oder rechtswidrig ist. Wenn die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden einer Agentur des Innenministeriums übertragen wird, wächst die Gefahr, dass rechtswidrige bzw. fehlerhafte Entscheidungen nicht mehr revidiert werden", sagte die Diakonie-Direktorin.

Diakonie: Unabhängigkeit essenziell

Der wirksame Schutz von Rechten sei dadurch gewährleistet, "dass unabhängige gemeinnützige Hilfsorganisationen wie wir als Diakonie die Rechtsberatung machen".

Moser betonte, dass es sich bei den vom Innenministerium angeführten Ländern - Irland, Frankreich, Lettland und Finnland -, in denen es bereits Rechtsberatung durch staatliche Agenturen gibt, tatsächlich um Verfahrenshilfesysteme handle. Diese seien zumeist in der jeweiligen Justizverwaltung angesiedelt. "Diese sind in der Regel nicht auf Verfahrenshilfe für Asylsuchende beschränkt und stehen auch Menschen offen, die einen Rechtsbeistand in anderen Rechtsbereichen benötigen und nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um selbst einen Anwalt bezahlen zu können."

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