FPÖ-Chef Herbert Kickl will sich und die blauen Abgeordneten für mögliche Hausdurchsuchungen und Handy-Sicherstellungen wappnen.
Wie? Das ließ er von einem Experten erklären.
Bei der FPÖ-Klubklausur in Linz trat ein Ex-Staatsanwalt auf, der den FPÖ-Mandataren eine Schulung gab, wie sie sich im Fall von Hausdurchsuchungen richtig verhalten.
An einer anderen Front nimmt der Clinch zwischen dem Verleger Wolfgang Rosam und FPÖ-Chef Herbert Kickl an Härte zu. Rosam hatte in einer oe24-Sendung von Gerüchten berichtet, Kickl habe sich heimlich impfen lassen. Kickl sieht durch dieses Statement von Rosam seine „politische Glaubwürdigkeit durch Fake-Vermutungen und deren Wiedergabe“ untergraben. „Das lasse ich mir nicht gefallen, wir leiten rechtliche Schritte gegen Rosam ein“, verkündete Kickl. Seither geht es bei Rosam rund. Er bekomme zahlreiche Gratulationen, aber auch Drohungen. „Ich habe mich noch nie gefürchtet in diesem Land, aber das ist eine neue Dimension“, schildert Rosam. Die Debatte ließe sich ganz leicht auflösen, schlägt Verleger Rosam vor. Mit einem Antikörper-Test könne man bestimmen, ob etwaige Antikörper durch eine Impfung oder durch eine Erkrankung gebildet wurden. „So ließe sich leicht feststellen, ob Kickl geimpft ist oder nicht. Vielleicht wird auch das Gericht diesen Test von Kickl anfordern“, meint Rosam.
Rein rechtlich könnte Kickl auf zwei juristischen Wegen gegen Rosam vorgehen – entweder mit einer Klage auf Unterlassung wegen Ehrenrührigkeit vor dem Zivilgericht oder mit einer Privatanklage wegen übler Nachrede beim Strafgericht. Für Medienrechtsanwalt Oliver Scherbaum ist der Weg über das Handelsgericht der aussichtsreichere. „Die Beweislast liegt dann bei Rosam, dass Kickl gelogen hat. Die Ehrenbeleidigung besteht im Vorwurf der Lügenhaftigkeit“, so Scherbaum.
Denn immerhin hat Kickl mehrfach behauptet, dass er nicht geimpft sei und das auch in Zukunft nicht vorhabe. „Die strafrechtliche Verurteilung bedarf hingegen auch eines Vorsatzes von Rosam, Kickl übel nachzureden“, erklärt Scherbaum.
Das kann in der Praxis Probleme aufwerfen. Es würde bedeuten: „Rosam hat das Gerücht weiterverbreitet, obwohl er damit rechnete, es könnte falsch sein.“
Kickls Anwalt Christoph Völk kündigte an, dass er eine Unterlassungsklage einbringen wird: „Rosam unterstellt Kickl mit seinen Äußerungen implizit, dass er eine verlogene Politik betreibe. Dies ist ehrenbeleidigend und kreditschädigend.“
Tatsache ist, dass Kickl mit dieser Klage eine heikle Debatte für die Blauen angezettelt hat. Denn nun werden immer mehr Blaue öffentlich gemacht, die sich impfen haben lassen. Die Kronenzeitung „outete“ Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp, FPÖ-EU-Mandatar Harald Vilimsky, Ex-Staatssekretär Hubert Fuchs oder FPÖ-Abgeordneten Martin Graf als geimpft.
Für Politikberater Thomas Hofer ist die Klage „absurd“. Denn wie kann es ein „ehrenrühriger Vorwurf sein, geimpft zu sein?“ Wenn aber immer mehr Blaue als geimpft geoutet werden, könne das in der „Community der Impfverweigerer Schaden anrichten“, sagt Hofer.
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