Kein Asyl weil zu "mädchenhaft: Asylamt weist Kritik zurück

Kein Asyl weil zu "mädchenhaft: Asylamt weist Kritik zurück
In einer schriftlichen Stellungnahme wurde dem Vorwurf eines diskriminierenden Verhaltens klar widersprochen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat am Donnerstagnachmittag Kritik an einem negativen Bescheid für einen irakischen Asylwerber, der als Grund seine Homosexualität angegeben hatte, zurückgewiesen. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA wurde dem Vorwurf eines diskriminierenden Verhaltens klar widersprochen.

Der Antrag des irakischen Asylwerbers war als "nicht glaubhaft" zurückgewiesen worden, weil er zu "mädchenhaft" und "nicht authentisch" auftrete. Homosexuelle Interessensgemeinschaften hatten der Behörden deshalb Diskriminierung vorgeworfen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl teilte nun mit, dass man den als "klischeehaft" kritisierten Bescheid einer sofortigen Überprüfung unterzogen habe. Dabei habe man festgestellt, dass der Bescheid jedenfalls keine "klischeehaften Formulierungen" enthalte. Darüber hinaus weist das BFA die Vorwürfe zurück, wonach der Asylwerber "Nachweise über seine sexuellen Kontakte mit Männern" erbringen sollte. Eine derartige Aufforderung habe es seitens des Bundesamts nicht gegeben.

"Bildet nicht die Realität ab"

Auch dem Vorwurf von homosexuellen Interessengemeinschaften hinsichtlich eines diskriminierenden Verhaltens wird vom Bundesamt klar widersprochen: "Seitens des Referenten wurde zu keinem Zeitpunkt im Verfahren ein Verhalten gesetzt, das Anlass für derart schwerwiegende Vorwürfe herabwürdigendes Verhalten bieten würde."

Das BFA verweist auch darauf, dass es in den letzten beiden Jahren in Summe rund 120.000 Asylentscheidungen getroffen habe. Das bedeute bei einer durchschnittlichen Länge von rund 70 Seiten pro negativem Bescheid, ein Volumen von jedenfalls mehr als fünf Millionen Seiten. "Aus dieser enormen Menge ein paar wenige Sätze herauszunehmen, bildet nicht die Realität ab."

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