Kein Asyl: Iraker präsentierte sich zu „mädchenhaft“

Kein Asyl: Iraker präsentierte sich zu „mädchenhaft“
Erneut dubioser Ablehnungsgrund im Fall eines 27-Jährigen: Homosexualität sei überzogen gespielt

Wie „schwul“ soll man sich als homosexueller Asylwerber bei der Einvernahme den Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegenüber gebärden? Wie muss man sich kleiden, welches Gehabe und welcher Gang passen zu einem Homosexuellen? Diese Fragen stellt man sich angesichts zweier Ablehnungsbescheide mit dubiosen Begründungen. So soll nun ein 27-jähriger Iraker bei der Einvernahme ein „überzogen mädchenhaftes Verhalten“ an den Tag gelegt haben.

Im Jahr 2015 floh Firas aus dem Irak und beantragte in Österreich Asyl. Zu seinen Fluchtgründen befragte ihn am 8. Mai 2018 das BFA in Graz. Im Protokoll, das dem KURIER vorliegt, gibt er an, seit seinem 16. Lebensjahr homosexuell zu sein. Dies habe er im Irak sogar vor seiner Familie verbergen müssen. „Die Problematik für Homosexuelle ist, dass diese getötet werden, da dies gegen die Religion und Vorstellungen der Gesellschaft ist“, schildert Firas seine Angst vor der Miliz Jeisch Al-Mahdi.

Weiters beschreibt er seine Tätigkeit bei den „RosaLila Pantherinnen“ (Verein, der die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und TransGender-Personen propagiert) in Graz, wo er eine Broschüre zum Thema „Coming Out“ auf Arabisch übersetzt hat. Befragt nach der Community unterm Uhrturm nennt er die entsprechenden Szenelokale und berichtet, dass er auch Veranstaltungen wie den Tuntenball oder die Gayparade in Wien besuche.

Der BFA-Beamte glaubt ihm kein Wort. „Besonders auffallend … war auch der Umstand, dass Sie sich erst ab den konkreten Fragen zu Ihrer Homosexualität fortwährend steigernd, eines stereotypischen, jedenfalls überzogenen ‚mädchenhaften’ Verhaltens (Mimik, Gestik) eines ‚sexuell anders Orientierten’ bedient haben, dies in Ihrem Fall aber lediglich gespielt, aufgesetzt und nicht authentisch auf die Behörde wirkte“, vermerkt er im Bescheid. Es sei „nicht glaubhaft, dass Sie sexuell anders (homosexuell) orientiert sind“, resümiert er.

Ministerium winkt ab

Erst vor einer Woche war ein ähnlicher Fall publik geworden. Da hatte ein BFA-Beamter in Wiener Neustadt den Asylantrag eines Afghanen abgelehnt, weil dieser „zu wenig schwul“ wirkte. „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, lautete die Begründung, die europaweit für Spott und Empörung sorgte. Dem Beamten wurde die Approbation entzogen.

Firas’ Fall will das Innenministerium hingegen gar nicht prüfen. „Wir können nicht jeder Formulierung nachgehen“, heißt es. Die Bescheide seien an Indizien aufgehängt, nicht an Beweisen, es gehe also immer um die Glaubhaftmachung der Homosexualität. Und auch wenn eine Formulierung dubios sein sollte, ändere dies nichts an der Gültigkeit des Bescheides.

Joe Niedermayer, Obmann der „RosaLila PantherInnen“, wird Firas nun beim Einspruch unterstützen, der Verein Queer Base übernimmt die Rechtsvertretung.

Kommentare