"Habe Grasser auf Risiko hingewiesen"
Tag zwei im Schadenersatzprozess von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser gegen seinen Ex-Steuerberater Deloitte: Nachdem Grasser, der ein millionenschweres Steuer- und Finanzstrafverfahren am Hals hat, Dienstagfrüh eine Stunde lang Fragen der Deloitte-Anwälte parierte, kam Deloitte-Partner Peter Haunold an die Reihe.
„Ich bin davon ausgegangen, dass Grasser der Gründer der Stiftung ist“, sagt Haunold. „Als Grasser bewusst war, dass er eine Schenkungssteuer-Anzeige hätte machen müssen, hat er mich gefragt, was sei, wenn ihm seine Frau Fiona den Auftrag zur Gründung der Stiftung gegeben hätte. Sie hatte damals keinen Wohnsitz in Österreich, die Steuer entfiel. So gründete Grasser als „Treuhänder“ seiner Frau die Stiftung. Grasser wollte auch nicht, so Haunold, dass es einen Konnex zur Drittel-Beteiligung an der MPM gibt. Doch im Börsenprospekt der MIP mussten die direkten und indirekten Aktionärsverhältnisse der Managementgesellschaft MPM offengelegt werden. Es wäre nicht nur Grassers „Waterland Stiftung“, die ein Drittel der MPM-Aktien hielt, sondern auch die wirtschaftlich Begünstigten der Stiftung, also Grasser und Familie, aufgeschienen. Haunold riet ihm daher zur Zwischenschaltung der zypriotischen Holding Man Angelus.
Persönliche Leistung
Zurück zu Julius Meinl: Der engagierte den Ex-Minister als Werbeträger und Vertriebsmanager für die MIP-Wertpapiere. Dafür musste ein Vertrag über die Vertriebsprovisionen abgeschlossen werden, die in Richtung KHG flossen. Haunold berichtete von einem Vertragsentwurf zwischen der Meinl Bank in Antigua und einer Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands. In Haunolds Entwurf wurden Grasser und seine Valuecreation erwähnt, die bei dieser Briefkastenfirma unter Vertrag waren. Anders bei der unterschriebenen Version. Haunold: „Wenn Sie diese lesen, sehen Sie, dass alle Vertragsinhalte, die auf die Valuecreation und Grasser Bezug nehmen, gelöscht wurden.“ Daher fehlt die direkte Verbindung zu Grasser.
Die Finanzbehörden stufen jedoch die Vertriebsprovisionen, die Grasser für Werbung und Verkauf bei der MIP kassiert hatte, als persönlichen Tätigkeiten ein, die in Österreich zu versteuern sind. Haunold: „Ich habe Grasser auf dieses Risiko hingewiesen, aufgrund seiner Testimonial-Stellung beim MIP-Börsengang.“
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