Karfreitag: Was heißt die neue Regelung für Sie?

Easter Egg
Doch kein halber Feiertag, was bedeutet das? Arbeitnehmer können bei pünktlicher Anmeldung etwa doppelt verdienen.

Bis Dienstag lautete die Kompromiss der Bundesregierung: "Ein halber Feiertag für alle." Mit der vermeintlichen Lösung für das Karfreitags-Chaos war so recht aber niemand wirklich zufrieden. Und so verkündete man einen Tag, bevor die neue Karfreitagsregelung am Mittwoch im Parlament verabschiedet werden soll, eine erneute Regelung. Ein "persönlicher Feiertag" statt einer halben Lösung soll es nun werden. 

Aber was bedeutet dieser "persönliche Feiertag", den die beiden Regierungskoordinatoren Gernot Blümel und Norbert Hofer am Dienstag ankündigten, nun für Sie persönlich? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Kann sich jeder einen Tag frei nehmen, oder nur Evangelische?

Jeder kann sich frei nehmen – und muss diesen freien Tag aus seinem Urlaubskontingent bestreiten. Es ist also keine Sonderlösung für Evangelische. Im Gegenteil – diese steigen nun sogar schlechter aus als bisher. Denn Evangelische, Altkatholiken und Methodisten hatten bisher am Karfreitag einen Feiertag, bekommen, haben nunmehr aber de facto einen Tag weniger frei. Dafür gibt es einen fixen "einseitigen Urlaubsanspruch". 

Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker sprach am Dienstag denn auch von einer "positiven Lösung mit Wermutstropfen". 

Wenn ich am Karfreitag arbeite, kann ich dann auch einen Feiertagszuschlag kassieren? 

Ja, theoretisch ist das möglich. Solange Sie den gewünschten Urlaubstag drei Monate im Vorhinein anmelden. Sollte sich zum Beispiel die gesamte Belegschaft einer Firma dazu entschließen freizunehmen, die Geschäftsführung aber darauf drängen, dass der Betrieb aufrecht erhalten bleibt, könnte man theoretisch das doppelte Gehalt kommen. Denn wörtlich heißt es in der Aussendung der Regierung: "Sollte der Arbeitnehmer, auf Wunsch des Arbeitgebers, verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbstgewählten 'persönlichen Feiertag' freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag."

Christoph Klein von der Arbeiterkammer Wien spricht gegenüber dem KURIER deshalb von einer "eigenartigen Bevorzugung jener, die arbeiten gehen, gegenüber denjenigen, die den Feiertag tatsächlich begehen". 

Ändert sich für Konfessionslose etwas durch die neue Regelung?

Nein, wer keiner Religionsgemeinschaft angehört, gewinnt oder verliert nichts. Auch Konfessionslosen steht ein "persönlicher Feiertag" im Rahmen der Urlaubstage zu. Welchen Tag man sich dann aussucht, bleibt aber jedem selbst überlassen. Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters feiert zum Beispiel am 19. September den "Sprich-wie-ein-Pirat-Tag". Nur als Idee.

Urlaub statt Feiertag am Karfreitag

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