Karfreitag als Feiertag: Regelung "ganz klar" diskriminierend

Karfreitag als Feiertag: Regelung "ganz klar" diskriminierend
Anwalt des Klägers geht von Verurteilung der österreichischen Regelung aus. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Das Weihnachtsfest ist geschlagen, der nächste Höhepunkt des Kirchenjahres lässt mit Ostern jedoch nicht allzu lange auf sich warten. Und hier könnte es dieses Jahr eine entscheidende Neuerung geben: Denn erstmals könnte der Karfreitag als Feiertag für alle Österreicher gelten.

Wie der KURIER berichtete, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 22. Jänner auf Ersuchen des Obersten Gerichtshofs (OGH), ob die momentan in Österreich geltende Regelung gegen Europarecht verstößt. Und die lautet: Für Evangelische, Altkatholiken und Methodisten ist der Karfreitag grundsätzlich arbeitsfrei, für alle anderen ein regulärer Arbeitstag.

Dagegen hatte ein Angestellter einer Wiener Detektei geklagt; seiner Meinung nach ist diese Regelung diskriminierend. Bereits im vergangenen Juli hatte der Generalanwalt des EuGH entsprechend der Argumentation des Klägers eine Empfehlung abgegeben, die österreichische Karfreitags-Regelung tatsächlich wegen Diskriminierung aufzuheben.

Das ist noch keine Garantie für ein entsprechendes Urteil, aber: In vier von fünf Fällen folgen die EU-Höchstrichter den Empfehlungen ihres Generalanwalts. Dementsprechend ist auch Alois Obereder, der Rechtsvertreter des Klägers, äußerst optimistisch. Seiner Ansicht nach „ist ganz klar, dass die österreichische Regelung eine diskriminierende ist", sagt Obereder zum KURIER – und geht davon aus, dass ein entsprechendes Urteil gefällt wird.

Schwerwiegende Auswirkungen

Die spannende Frage sei vielmehr, wie das Urteil im Detail aussehen werde. Obereder: „Wird der Gerichtshof sagen, alle müssen frei bekommen, oder wird er den Gesetzgeber nur dazu auffordern, eine Gleichstellung vorzunehmen?“

Ersteres würde dazu führen, dass die Arbeitgeber Mehrleistungen zu erbringen hätten, erklärt Obereder. Womit sie sich jedoch nicht unbedingt abfinden müssten. Denn: In diesem Fall könnte eine Staatshaftung schlagend werden. Das bedeutet, die Unternehmer könnten sich am Staat für die auszuzahlenden Feiertagszuschläge schadlos halten.

Und das würde teuer. Denn die gesamten Kosten für einen Urlaubstag belaufen sich nach Angaben der Wirtschaftskammer auf 600 Millionen Euro.

Der Teufel steckt also im Detail, wie auch der EuGH-Generalanwalt an gleich zwei Stellen seiner Empfehlung festhält. Darum empfiehlt sich am 22. Jänner ein genauer Blick nach Luxemburg. Denn die EuGH-Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben.

Langer Weg durch die Instanzen

Wie ernst der EuGH selbst die Entscheidung nimmt, zeigt sich laut Obereder übrigens daran, dass der Termin für die Verhandlung deutlich nach hinten verlegt wurde. Ursprünglich war der Fall bereits für November eingeplant gewesen.

In jedem Fall endet mit dem Urteil ein jahrelanger Rechtsstreit. Im Oktober 2015 hatte das Arbeits- und Sozialgericht Wien die Klage abgewiesen, wogegen der Kläger Berufung einlegte. Der wurde im März 2016 vom Oberlandesgericht Wien stattgegeben, wogegen wiederum der beklagte Unternehmer in Revision ging.

Im März 2017 entschied der OGH als dafür zuständige Stelle schließlich, den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.

 

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