ÖVP-Inseratenaffäre: WKStA kriegt Kanzleramtsdaten vorerst nicht

ÖVP-Inseratenaffäre: WKStA kriegt Kanzleramtsdaten vorerst nicht
Ein Treffen mit der WKStA brachte – noch – kein Ergebnis.

Darf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf alle eMails, auf gespeicherte Dokumente, kurzum: auf alle Daten von Mitarbeitern des Bundeskanzleramts (BKA), zugreifen?

Nein, sie darf es nicht, sagt das BKA; zumindest nicht in der Art und Weise, wie die WKStA dies Mitte August vom Kanzleramt mittels einer Anordnung gefordert hat.

Wie berichtet will die WKStA für Ermittlungen in der „ÖVP-Inseratenaffäre“ die Daten von geschätzt bis zu 100 BKA-Mitarbeitern haben – und das über den Zeitraum von Dezember 2017 bis Oktober 2021.

Die Ermittler begründen die umfassende Anordnung von Tausenden eMails und Dokumenten damit, dass frühere Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz massenhaft eMails gelöscht und Handys getauscht hätten; man sei, so die WKStA sinngemäß, dazu gezwungen.

Am Mittwoch haben Vertreter des Kanzleramts und der Finanzprokuratur, unter anderem Generalsekretär Bernd Brünner und Präsident Wolfgang Peschorn, Vertreter der WKStA getroffen. „Wir haben der WKStA zugesagt, dass wir alles tun, um Korruptionsermittlungen zu ermöglichen“, sagt ein Sitzungsteilnehmer. Man könne die Daten der Mitarbeiter vorerst aber trotzdem nicht übermitteln.

Vereinfacht gesagt, besteht das Problem für das BKA darin, dass die Justiz ohne konkrete Anhaltspunkte und Ermittlungsansätze Daten abfragt, die tief in die Privatsphäre von Unbescholtenen eingreifen. Ein Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter seinem Chef eine (Krebs-) Erkrankung per eMail meldet; ein anderer Fall: Ein Mitarbeiterin hat sich ein Testament auf ihrem BKA-Laufwerk gespeichert.

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