Kaiser an Bundesregierung: Verbotsgesetz ausbauen

PK "ERGEBNISSE DER LANDESHAUPTLEUTEKONFERENZ": LH KAISER
Kurz vor dem Gedenken an ermordete Ustascha-Soldaten in Kärnten richtet Kaiser Appell an Bundesregierung.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat einen Appell an die Bundesregierung gerichtet, das Verbotsgesetz zu erweitern. Anlass ist das kroatische Gedenktreffen in Bleiburg für ermordete Ustascha-Soldaten. Dort wurde in der Vergangenheit auch mit paramilitärischen Uniformen, faschistischen Souvenirs, Kriegsliedern und dem Hitlergruß der Ustascha-Soldaten gedacht, die an der Seite der Nazis gekämpft hatten.

Bei dem traditionellen Treffen, das dieses Jahr am 12. Mai stattfindet, werden wohl wieder faschistische Symbole gezeigt werden, die in Kroatien nicht erlaubt, aber vom österreichischen Verbotsgesetz nicht umfasst sind. Kaiser will dieses Treiben stoppen. "Deswegen habe ich die größte Möglichkeit, die ich habe, genutzt - nämlich bei meiner Regierungserklärung nach der letzten Landtagswahl genau dieses Thema angesprochen und darauf aufmerksam gemacht", sagte Kaiser im Ö1-Morgenjournal.

Keine Antworten vom Bund

Gleichzeitig fordert der Landeshauptmann die türkis-blaue Bundesregierung auf, initiativ zu werden. Er habe unter anderem Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gebeten, das Verbotsgesetz um faschistische Ustascha-Symbole entsprechend zu erweitern. Er "habe aber noch keine Antwort erhalten auf viele meiner Briefe an Bundeskanzler, Außenministerin, Innenminister und Justizminister".

Er habe darauf aufmerksam gemacht, dass es vor Ort einerseits entsprechende Exekutivkräfte geben müsse, andererseits einer Erweiterung des Verbotsgesetzes bedürfe. Diese müsse aber der Nationalrat beschließen, spielt Kaiser den Ball an Türkis-Blau, die im Parlament eine Mehrheit haben.

DÖW: Anpassung ok, aber Treffen könnte bereits untersagt werden

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) denkt, dass das Treffen in Bleiburg auch bei geltender Rechtslage bereits unterbunden werden könnte. Schon das verwendete Symbol des Nazi.Kollaborationsregimes der Ustascha am Gedenkstein am Loibacher Feld würde einen Grund liefern, sagt Forscher Bernhard Weidinger. Es bestehe ein gewisser "Unwille" der Behörden, die geltende Rechtslage zu exekutieren. Auch deswegen hat er kein Problem mit einer Ausweitung des Verbotsgesetzes: "Wenn es dazu führt, dass die Behörden aktiv werden", dass die Gesetze deutlicher auch auf Symbole von "faschistischen Kollaborationsregimen" auszurichten, sei man beim DÖW sicher nicht dagegen.

Kommentare