Justiz: EU-Kommission übt Kritik an Österreich

Justizpalast
In einem Bericht kritisiert die EU-Behörde fehlende Reformschritte. Darunter die nie umgesetzte Bundesstaatsanwaltschaft.

Die EU-Kommission hat in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Rechtstaatlichkeitsbericht mehrere Bedenken zu Österreich geäußert. Grundsätzlich sei die "Wahrnehmung der Unabhängigkeit des österreichischen Justizsystems hoch", heißt es in dem länderspezifischen Dokument. Gleichzeitig stellte die Brüsseler Behörde aber kaum Fortschritte bei der Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft sowie beim Informationsfreiheitsgesetz fest.

 

Reformvorhaben ohne Abschluss

Das Justizsystem in Österreich "befindet sich in einem wichtigen Reformprozess", erklärte die EU-Kommission. Anlass zu Sorge bereite allerdings, dass "die Notwendigkeit einer richterlichen Mitwirkung bei der Ernennung von Verwaltungsgerichtspräsidenten" nicht berücksichtigt wurde. Auch sei die Reform der Staatsanwaltschaft nicht vorangekommen, wird kritisiert. Der Abschlussbericht der Expertengruppe vom September 2022 hätte bisher keine politischen Maßnahmen zur Folge gehabt.

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Die EU-Kommission hob in ihrer Analyse auch die Arbeiten an einem neuen Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung hervor. Die Empfehlungen zur Parteienfinanzierung, darunter die Ermächtigung des Rechnungshofs, die Finanzen der Parteien zu prüfen, seien umgesetzt worden. Keine Fortschritte stellte die EU-Behörde hingegen bei der Einführung "wirksamer Vorschriften für die Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen der Parlamentsmitglieder, einschließlich wirksamer Überwachungs- und Sanktionsmechanismen" fest.

"Die Medienaufsichtsbehörde arbeitet weiterhin unabhängig", heißt es zudem. Für den mit finanziellen Problemen konfrontierten Presserat sei Unterstützung vorgesehen. Bewegung ist nach Ansicht der EU-Kommission auch in die Reform der mehrmals kritisierten Vergabepraxis von Regierungsinseraten gekommen. Damit sei zwar "die Transparenz der staatlichen Werbung verbessert, die gerechte Zuteilung der Gelder ist aber noch nicht geklärt", mahnte sie allerdings.

Vorangekommen sei Österreich auch nicht beim Gesetz zur Informationsfreiheit, wird in dem Bericht kritisiert. Außerdem blieben einige Herausforderungen hinsichtlich der Sicherheit von Journalisten bestehen, erklärte die EU-Behörde, ohne konkrete Angaben dazu zu machen.

Positive Worte gab es für die Volksanwaltschaft, diese "arbeitet weiterhin effizient". Auch würden mehrere Initiativen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen laufen und die Zivilgesellschaft sei "weiterhin in einem stabilen Umfeld tätig", so die EU-Behörde.

Die EU-Kommission präsentiert seit 2020 einmal im Jahr einen Bericht über den Zustand von Justiz, Medien und Rechtsstaat für die einzelnen 27 Länder in der EU. Er dient hauptsächlich als Diskussionsgrundlage für EU-Parlament und EU-Staaten.

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