Dobernig zu 3000 Euro Strafe verdonnert

APA11731344 - 04032013 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA 0170 II - Landesrat Harald Dobernig am Montag, 4. März 2013, im Rahmen einer Pressekonferenz der Kärntner Freiheitlichen in Klagenfurt. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
Kärntens Ex-Finanzlandesrat ist beim ersten U-Ausschuss nach dem Sommer nicht erschienen.

Weil er trotz offizieller Ladung nicht als Zeuge im Hypo-Untersuchungsausschuss erschienen ist, soll Kärntens Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig 3000 Euro Strafe zahlen. Er will die Entscheidung aber beeinspruchen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den einstigen Haider-Büroleiter aufgrund eines Antrages der Mandatare im U-Ausschuss zu dieser "Beugestrafe" verdonnert. Der Strafrahmen beträgt 500 bis 5000 Euro. Damit wurden zum ersten Mal im U-Ausschuss nach neuen Regeln Sanktionen verhängt.

Dobernig war zunächst für den 1. Juli als Auskunftsperson geladen worden. Damals war er in Begleitung des Kärntner Rechtsanwalts Franz Großmann ins Parlament gekommen. Weil der Jurist auch andere Hypo-Fälle betreut hat, war er wegen Befangenheit als "Vertrauensperson" abgelehnt worden. Dobernig hat daraufhin mit Verweis auf das Recht auf Beiziehung eines Anwalts die Aussage verweigert.

Streit um Anwalt

Der Ausschuss ließ aber nicht locker – und stellte dem Ex-Blauen eine Zeugenladung für den 1. September zu. An diesem Tag kam der einstige Hypo-Trainee nicht nach Wien – mit dem Argument, er habe beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte eingebracht. Dobernig meint, Großmann müsse als "Vertrauensperson" zugelassen werden. Die Entscheidung des Höchstgerichts steht noch aus.

Der U-Ausschuss hat dem ehemaligen FPÖ- bzw. BZÖ-Politiker unabhängig davon bereits einen neuen Termin bekannt gegeben. Die Abgeordneten wollen Dobernig am 8. Oktober im Parlament sehen. Taucht er wieder nicht auf, droht ihm eine Vorführung durch die Polizei – und im Wiederholungsfall eine Strafe von bis zu 10.000 Euro.

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