Regel für alle: Jede Person über 12 Jahre, die sich im öffentlichen Raum aufhält, ist verpflichtet, der Polizei auf Aufforderung den Impfstatus nachzuweisen. Das gilt für Geimpfte und Ungeimpfte. Heißt: Ab Montag, 15. November, 00 Uhr, sollte man die eigenen vier Wände nur mit Impfpass oder Impfnachweis am Handy verlassen. Auch ein Lichtbildausweis ist nötig.
Kontrolle durch Polizei: Ist man geimpft, hat aber den Ausweis vergessen, kann man der Polizei gegenüber versuchen, "glaubhaft zu machen", dass man geimpft ist. Das kann die Polizei glauben - oder nicht. Wenn nicht, wird man bei der Gesundheitsbehörde angezeigt. Dort kann man dann den Impfnachweis nachreichen.
Wird man ungeimpft bei einem unbefugten Aufenthalt im öffentlichen Raum erwischt, wird man von der Polizei bei der Gesundheitsbehörde angezeigt. Diese bestimmt die Strafhöhe. Es drohen bis zu 1.450 Euro Bußgeld.
Kontrollverweigerung: Wer sich weigert, der Polizei den Impfstatus zu zeigen, wird angezeigt. Wer auch den Identitätsnachweis verweigert, kann von der Polizei aufs Kommissariat mitgenommen und dort so lange festgehalten werden, bis die Identität festgestellt ist. Dann kommt es zur Anzeige mit bis zu 1.450 Euro Bußgeld.
Die Polizei wird bei jeder Amtshandlung ab sofort auch den Impfstatus mitkontrollieren. Das heißt, bei jeder Verkehrskontrolle wird auch der Impfnachweis verlangt. In jedem Bezirk werden zwei zusätzliche Polizeistreifen unterwegs sein. Jeder kann jederzeit im öffentlichen Raum von der Polizei angehalten und nach seinem Impfstatus gefragt werden.
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