"Gemeinden sollen keinen Schaden haben"
"Der Innenminister hat mich am 3. Juli um 15.30 Uhr vom Formel-1-Rennen in Spielberg aus angerufen und mir fix zugesagt, dass das Ministerium die Kosten für die Wahlwiederholung tragen wird", betont Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer unter Zuhilfenahme seines Notizbuches. Die Daten hat er sich deshalb so genau notiert, weil es bisher nur diese mündliche Vereinbarung zwischen ihm und Minister Wolfgang Sobotka gibt – schriftlich ist noch nichts fixiert.
Genau da hat es am Mittwoch gehakt: Mödlhammer hatte ja im KURIER angekündigt, sich auf dieses Versprechen zu verlassen. Das Ressort-Büro relativierte das aber sogleich: Die Verhandlungen seien noch am Laufen, es gebe dafür keine gesetzliche Grundlage. Derzeit sei eine teilweise Refundierung nur für den ersten und zweiten Durchgang der Bundespräsidenten-Wahl vorgesehen – nicht aber für eine Wahlwiederholung.
Ein Sprecher Sobotkas sagte dazu jedoch auf KURIER-Nachfrage: "Die Linie des Bundesministers ist eindeutig, dass die Gemeinden durch die Aufhebung der Stichwahl und die nun erforderliche Wiederholung keinen Schaden haben sollen."
Der Bund wird sich die Kosten mit den Ländern teilen – sie seien ja für die Bezirke zuständig, die "schuld" an der Wahlaufhebung seien. Dort wurden bei der Briefwahlstimmen-Auszählung Fehler festgestellt.
Neues Wahlgesetz
Und dann muss die Regelung tatsächlich erst in das Gesetz. "Wir machen im Herbst ohnehin das Wahlgesetz auf und werden im Zuge dessen einen entsprechenden Passus für die Refundierung hinzufügen. Der muss aber erst im Parlament abgesegnet werden", sagte der Sobotka-Sprecher. Die Gemeinden müssten nach der Wahlwiederholung am 2. Oktober etwa zwei bis drei Monate auf ihr Geld warten.
Laut der aktuellen Abrechnung des Gemeindebunds hat die Bundespräsidentenwahl am 24. April rund 15 Millionen Euro gekostet, die Stichwahl am 22. Mai war mit rund 14 Millionen Euro etwas günstiger.
Die Gemeinden bekommen pro Wahlberechtigtem 0,82 Cent refundiert – das sind etwa fünf Millionen Euro. Die Wahlwiederholung wird laut Schätzung von Präsident Mödlhammer mit zehn bis zwölf Millionen Euro zu Buche schlagen.
Die Kosten umfassen das Personal in den Gemeindeämtern, Druckkosten, Porto für die Wählerinformation und die Briefwahl.
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