Impfpflicht-Kontrollen ab Mitte März für Mückstein doch nicht fix
Der Start der Impfpflicht als Kontrolldelikt mit Mitte März ist für Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) doch nicht unverrückbar: Nach einem Radiointerview folgte am Samstag eine „Klarstellung“, dass Mückstein etwaige Empfehlungen der Expertenkommission für einen anderen Starttermin politisch bewerten und dann entscheiden werde. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) stellte indes im „Club 3“-Gespräch Lockerungen erst ab April in Aussicht.
Laut Impfpflichtgesetz ist vorgesehen, dass prinzipiell mit 15. März Phase 2 starten soll: Ab dann kann die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollen auch den Impfnachweis überprüfen und einen Verstoß bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzeigen. In Phase 3 kommt es dann zu einem automationsunterstützten Datenabgleich, um die Ungeimpften zu eruieren.
Bericht bis 8. März
Mückstein verwies in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ gefragt nach dem Start des Kontrolldelikts auf das geltende Gesetz, „das drei Phasen vorsieht und in der zweiten Phase ab 15. März wird stichprobenartig kontrolliert, und wenn man keinen Impfnachweis vorlegen kann, dann wird gestraft. Und dabei bleibt es, das ist gültige Gesetzeslage“. Man habe aber auch gesetzlich eine Kommission vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen die epidemiologische Situation beurteile und eine verfassungsrechtliche Einschätzung abgebe - erstmalig bis 8. März. Auf die Frage nach einem etwaigen Kippen des 15. März antwortete Mückstein: „Wir treten in die Phase 2 ein am 15. März, und die Phase 3 wird dann entsprechend der Expertenempfehlungen, wiederum diese Paragraf-8-Kommission, die jetzt eingesetzt worden ist, in weiterer Folge in Kraft treten.“
In einer schriftlichen „Klarstellung“ betonte der Minister dann Samstagnachmittag ausdrücklich die Flexibilität, die das Impfpflichtgesetz bei der Umsetzung der Impfpflicht biete. Die Kommission werde bis 8. März ihren Bericht vorlegen. „Wenn es im Rahmen dieses Berichtes neue Empfehlungen zu den Startterminen der im Gesetz vorgesehenen Phasen gibt, dann sind diese politisch zu bewerten und entsprechend zu entscheiden“, ließ Mückstein nunmehr den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Kontrollen offen.
Seit dem heutigen Samstag geht es jedenfalls wieder etwas lockerer zu, in Gastronomie und Tourismus sowie in vielen Freizeiteinrichtungen wie Skiliften oder Zoos gilt nunmehr die 3G-Regel statt der 2G-Regel. Man muss also nicht unbedingt geimpft oder genesen sein, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis. Wien bleibt allerdings strenger, hier bleibt Ungeimpften der Zugang zur Gastronomie weiter verwehrt.
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