Was Sie über das CETA-Volksbegehren wissen sollten

STOP in roten und CETA in orangen Großbuchstaben und viele Kartons auf den schwarz auf weiß steht 1000 Unterschriften gegen CETA
Bis zum 30. Jänner können Gegner von CETA, TTIP und TiSA ihre Unterschrift abgeben, 100.000 sind nötig. Die Fakten zum Start.

39.742 gültige Unterstützungserklärungen konnte eine Initiative von sechs SPÖ-Bürgermeistern aus Niederösterreich im Sommer sammeln. Heute startet das Volksbegehren gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP sowie das Dienstleistungsabkommen TiSA.

Was Sie über das CETA-Volksbegehren wissen sollten
Herbert Thumpser Anti CETA Volksbegehren
Kopf der Initiative ist Herbert Thumpser, SPÖ-Bürgermeister von Traisen. Die eigene Partei ist gespalten, er konnte aber die SPÖ Burgenland sowie Grüne und FPÖ-Organisationen aus ganz Österreich ins Boot holen. Aktuell ist der Grünen-Parlamentsklub aktiv geworden. Europasprecher Werner Kogler will CETA in der nächsten Präsidiale besprechen. In einem Brief an Nationalratspräsidentin Doris Bures kritisiert er, dass das Parlament nicht eingebunden wurde, als die Regierung die vorläufige Anwendung auf EU-Ebene unterzeichnet hat.

Der KURIER hat die wichtigsten Fragen zum Volksvotum, das bis zum 30. Jänner läuft, zusammengefasst.

  • Das sagen Befürworter der Handelsabkommen

ÖVP, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung betonen, wie wichtig Freihandelsabkommen für die österreichische Exportwirtschaft seien. Jeder zweite Arbeitsplatz hänge zumindest indirekt vom Export ab.

"CETA ist das fortschrittlichste Abkommen, das die EU je verhandelt hat", sagt WKO-Vizepräsident Jürgen Roth. Das wissen offenbar die wenigsten: Eine GfK-Umfrage ergab, dass drei Viertel der Befragten "wenig bis sehr wenig" über CETA Bescheid wissen und 65 Prozent ein "negatives Gefühl" haben. Wurde zu wenig informiert? "Diese Kritik müssen wir uns gefallen lassen", räumt Roth ein. "Wir ziehen daraus die Lehre, die Bevölkerung künftig mehr einzubinden."

  • Das sagen die Gegner

Die größte Sorge besteht in Bezug auf den Investorenschutz. Im Streitfall soll ein Schiedsgericht anstelle eines nationalen Gerichts entscheiden. Aufgrund der Skepsis vieler EU-Staaten wurde die Klausel aus der vorläufigen Anwendung herausgenommen. Gegner fürchten außerdem, im Wettbewerb mit Kanada den Kürzeren zu ziehen. Nationale Standards dürften nicht gesenkt werden.

Sie fordern, dass der Vertrag komplett neu verhandelt wird – er sei von vornherein zu intransparent und für den Normalbürger schwer verständlich gewesen. Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström lehnt das ab.

  • Wie kann ich das Volksbegehren unterstützen?

Unterzeichnen kann jeder Wahlberechtigte im Gemeinde- bzw. Bezirksamt seines Hauptwohnsitzes. Die Ämter haben zwei Mal pro Woche bis 20 Uhr geöffnet. Ein Lichtbildausweis reicht.

  • Wie geht es dann weiter?

Bekommt das Volksbegehren 100.000 Unterschriften, muss sich der Nationalrat damit befassen. Das geschieht ohnehin, weil jene Teile des Vertrags, die die EU-Staaten direkt betreffen, in den jeweiligen Parlamenten ratifiziert werden müssen.

Vorher steht die Abstimmung im EU-Parlament an, diese ist für Mitte Februar geplant. Die Vorzeichen: Grüne und Rechtskonservative sind dagegen, die Sozialdemokraten sind geteilter Meinung.

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